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   BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98   

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https://dejure.org/1998,4276
BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98 (https://dejure.org/1998,4276)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.1998 - 3Z BR 96/98 (https://dejure.org/1998,4276)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 1998 - 3Z BR 96/98 (https://dejure.org/1998,4276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Aufgabenkreises der Aufenthaltsbestimmung; Vertretung eines Betreuten bei der Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises; Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu delegieren sind; Bestimmung der Vergütung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung, Zeitaufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1; BGB § 1896 Abs. 2
    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu delegieren sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1300
  • Rpfleger 1998, 515
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Dem Betreuer muß deshalb eine im Sinn von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB angemessene Vergütung bewilligt werden (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).

    Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).

    Maßstab für die Vergütung muß in erster Linie und vorrangig die vom Betreuer erbrachte Leistung im Einzelfall sein (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38 m.w.N.).

    Die Sätze des § 1836 Abs. 2 BGB gelten nicht; sie können lediglich eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1996, 37/39; 1993, 323/324; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699).

    Das Einkommen, das er in der vergleichbaren Besoldungsgruppe (hier Kr X-XII) erzielen könnte, ist allerdings nur einer der für die Schätzung maßgeblichen Gesichtspunkte (BayObLGZ 1996, 37).

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Dem Betreuer muß deshalb eine im Sinn von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB angemessene Vergütung bewilligt werden (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).

    Die Sätze des § 1836 Abs. 2 BGB gelten nicht; sie können lediglich eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1996, 37/39; 1993, 323/324; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699).

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50).

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Dem Betreuer muß deshalb eine im Sinn von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB angemessene Vergütung bewilligt werden (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).

    Bei der Bemessung des Stundensatzes sind zwar die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden, zu berücksichtigen (BayObLGZ 1995, 35/39).

  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 158/93

    Betreuer; Aufwendungen; Festsetzung; Vergütung; Vermögende Betreuer; Stundensatz;

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Die Sätze des § 1836 Abs. 2 BGB gelten nicht; sie können lediglich eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1996, 37/39; 1993, 323/324; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699).
  • BayObLG, 13.07.1994 - 3Z BR 162/94

    Vergütung eines Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLG BtPrax 1994, 173 ; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1836 Rn.10).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1997 - 25 Wx 88/96
    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Das Amtsgericht erläutert aber nicht, warum es gemäß § 1836 Abs. 2 BGB einen Stundensatz von 62, 50 DM für angemessen ansieht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 188 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1998 - 11 Wx 46/97
    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Die Sätze des § 1836 Abs. 2 BGB gelten nicht; sie können lediglich eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1996, 37/39; 1993, 323/324; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Hierbei kann auch der neue Tatsachenvortrag der Rechtsbeschwerde berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f; BayObLG FamRZ 1996, 1157 /1158).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
    Deshalb kommt eine Vergütung von Büroarbeiten regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BayObLGZ 1992, 151/155 f.), gleichgültig ob sie von Hilfskräften oder vom Betreuer selbst erledigt worden sind.
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 352/96

    Vergütung des Betreuers bei mehreren Qualifikationen - Sozialpädagoge und

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

    c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn.27).

  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00

    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

    Entscheidend ist für den Senat jedoch folgende Erwägung: Nach dem früheren Rechtszustand kam neben der sich aus Zeitaufwand und Stundensatz ergebenden Betreuervergütung eine Bezahlung von Bürokosten einschließlich Büroarbeiten von Hilfskräften nicht in Betracht (BayObLGZ 1995, 35/39; 1996, 37/39; BayObLG FamRZ 1997, 578/580; Rpfleger 1998, 515/516; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 112).
  • OLG Hamm, 10.02.2004 - 15 W 41/03

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Zu berücksichtigen war auch damals schon, in welchem Umfang der Betreuer delegierbare Arbeiten erledigt hat, oder ob er sich deren Ausführung selbst vorbehalten hat, weil deren Übertragung auf Hilfspersonen unzweckmäßig oder unwirtschaftlich gewesen wäre (Senat a.a.O.; BayObLG FamRZ 1999, 1300 = Rpfleger 1998, 515).
  • AG Siegburg, 13.03.2008 - 104 C 331/07

    Streit über die Zahlung von Heimentgelt; Wirksamer Abschluss eines Heimvertrages

    Vielmehr beinhaltet die Übertragung einzelner Aufgaben der Personenfürsorge gewissermaßen im Rahmen einer Annexkompetenz auch die Möglichkeit, die hierfür notwendigen Rechtsgeschäfte abzuschließen, worunter im Bereich "Aufenthaltsbestimmung" nach ganz herrschender Meinung auch der Abschluss von Heimverträgen fällt (Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 Rn. 24, Palandt, § 1896 Rn. 20, BayOLG, Beschluss vom 05.08.1998, Az: 3 Z BR 96/98 recherchiert nach juris).
  • AG Siegburg, 13.03.2008 - 104 C 313/07
    : 1. Der Abschluss von Heimverträgen fällt als Annexkompetenz in den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung (so schon BayObLG, BayObLGR 1998, 78-79=FamRZ 1999, 1300-1302=Rpfleger 1998, 515-516).
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Rechtsprechung
   AG Dülmen, 13.08.1998 - St XVII 30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12265
AG Dülmen, 13.08.1998 - St XVII 30 (https://dejure.org/1998,12265)
AG Dülmen, Entscheidung vom 13.08.1998 - St XVII 30 (https://dejure.org/1998,12265)
AG Dülmen, Entscheidung vom 13. August 1998 - St XVII 30 (https://dejure.org/1998,12265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Beschlusses über die Bestellung eines Betreuers; Geeigentheit für die Betreuung hinsichtlich der Gesundheitsfürsorge sowie der Aufenthaltsbestimmung und Vermögensfürsorge; Mangelnde Eignung wegen Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Zeugen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1300
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