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   BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99   

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BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99 (https://dejure.org/1999,2554)
BayObLG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 3Z BR 121/99 (https://dejure.org/1999,2554)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 3Z BR 121/99 (https://dejure.org/1999,2554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Gesundheitsfürsorge; Vermögenssorge; Tod des Betreuten; Erbfall; Vergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergangsrecht BtÄndG, mangelhafte Tätigkeit des Betreuers und Vergütung

  • Judicialis

    FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 69e Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 702 XVII 2599/97
  • LG München I - 13 T 13704/98
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 149
  • FamRZ 1999, 1591
  • Rpfleger 1999, 488
  • BayObLGZ 1999, 123
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Dieser Umstand kann jedoch im Vergütungsbewilligungsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden und zu einer Minderung der Vergütung führen (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919; BayObLGZ 1988, 275/279; 1994 ,4/6; 1997, 213/216; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 836 Rn. 24).

    Weder erbrachte die Betreuerin eine nutzlose Tätigkeit allein zu dem Zweck, einen überhöhten Vergütungsanspruch zu begründen (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919) noch handelte sie außerhalb ihrer Befugnisse (vgl. BayObLGZ 1994, 4/7).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93

    Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr;

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Wie sich aus der von der Kammer in Bezug genommenen Aufstellung ergibt, liegen die abgerechneten Tätigkeiten ihrer Art nach nicht außerhalb des Aufgabenkreises der Betreuerin (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6).

    Weder erbrachte die Betreuerin eine nutzlose Tätigkeit allein zu dem Zweck, einen überhöhten Vergütungsanspruch zu begründen (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919) noch handelte sie außerhalb ihrer Befugnisse (vgl. BayObLGZ 1994, 4/7).

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 47/49; BayObLG FamRZ 1998, 515).

    Dabei ist jedoch darauf abzustellen, daß es angesichts der Eigenverantwortlichkeit der Betreuer, über deren Entscheidungen das Vormundschaftsgericht keine Zweckmäßigkeitskontrolle auszuüben hat, auf deren Sicht ankommt, also darauf, ob diese die jeweilige Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben für erforderlich halten durften (BayObLGZ 1996, 47/50; 1997, 213/216 f.).

  • BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 3 Z 81/88

    Vergütung eines Berufsvormunds

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Dieser Umstand kann jedoch im Vergütungsbewilligungsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden und zu einer Minderung der Vergütung führen (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919; BayObLGZ 1988, 275/279; 1994 ,4/6; 1997, 213/216; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 836 Rn. 24).
  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Dabei durfte es sich angesichts der äußerst detaillierten Mitteilung der einzelnen Positionen und der Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben durch die Beteiligte zu 1 als Rechtsanwältin mit einer Plausibilitätsprüfung in der Weise begnügen, daß es ein nach der praktischen Erfahrung des Beschwerdegerichts angemessenes Verhältnis zwischen den Geschäften und der benötigten Zeit feststellte (vgl. OLG Schleswig FamRZ 1998, 185).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nämlich grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64 f.; RG JW 3925, 362/363; RGZ 135, 121/123; BGH MDR 1955, 157; BGHZ 114, 1/3 f.; BGH WM 1991, 1394/1395; …
  • BayObLG, 05.08.1997 - 1Z BR 58/97

    Testierunfähigkeit bei seniler Demenz

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 47/49; BayObLG FamRZ 1998, 515).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Dabei ist jedoch darauf abzustellen, daß es angesichts der Eigenverantwortlichkeit der Betreuer, über deren Entscheidungen das Vormundschaftsgericht keine Zweckmäßigkeitskontrolle auszuüben hat, auf deren Sicht ankommt, also darauf, ob diese die jeweilige Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben für erforderlich halten durften (BayObLGZ 1996, 47/50; 1997, 213/216 f.).
  • BGH, 15.02.1978 - IV ZB 76/77

    Scheidung einer Ehe wegen Ehebruchs - Zuständigkeit eines Gerichts - Entscheidung

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    BGH FamRZ 1978, 405/406; …
  • BGH, 07.12.1954 - V Blw 46/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nämlich grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64 f.; RG JW 3925, 362/363; RGZ 135, 121/123; BGH MDR 1955, 157; BGHZ 114, 1/3 f.; BGH WM 1991, 1394/1395; …
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • RG, 03.02.1932 - IX B 5/32

    Findet die Vorschrift der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 über die

  • OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 12/16

    Nachlassverwalter; Vergütung des Nachlassverwalters

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach § 168 FamFG - entsprechend also auch bei der Nachlassverwaltervergütung - der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (Senat FamRZ 2012, 143 f = SchlHA 2012, 24 ff, [...] Rn. 19-24; KG FamRZ 2008, 81 ff bei [...] Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei [...] Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei [...] Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei [...] Rn. 18; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Palandt/Götz, a.a.O., Anh zu § 1836 , § 1 VBVG Rn. 16; Engelhardt in Keidel, a.a.O., § 168 Rn. 21 und 41).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    (1) In der Rechtsprechung und überwiegend auch in der Literatur besteht Einigkeit darüber, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 FamFG, der für Betreuungsverfahren entsprechend gilt (§ 292 FamFG), Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, der Vormund bzw. Pfleger oder Betreuer habe sein Amt mangelhaft geführt, nicht berücksichtigt werden können (OLG Schleswig FamRZ 2012, 143 Rn. 19; KG NJW-RR 2007, 1598; OLG Celle RVGreport 2004, 120; BayObLG FamRZ 1999, 1591, 1592; NJW-RR 1998, 8, 9 und …

    Das Betreuungsgericht hatte deshalb die Angemessenheit der Tätigkeit und des Zeitaufwandes zu überprüfen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Vergütungsanspruch überhaupt entstanden war (BayObLG NJW 1988, 1919; FamRZ 1999, 1591, 1592; OLG Köln FamRZ 1991, 483).

  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    An dieser Auffassung, die insbesondere auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten wird (BayObLG FamRZ 1999, 1591; …

    Dieser Gesichtpunkt muss für die Vergütungsbemessung maßgebend sein, während pflichtwidriges Verhalten des Pflegers oder Vormunds und seine Folgen grundsätzlich nur im Verfahren über eine Entlassung und/oder in einem Schadensersatzprozess zu berücksichtigen sind (Senat, OLGZ 88, 281; BayObLG FamRZ 1999, 1591).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18

    Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Es reicht aus, dass der Stundenaufwand seinem Umfang nach plausibel erscheint und ein angemessenes Verhältnis zwischen dem wahrgenommenen Geschäft und der dafür von dem Nachlasspfleger benötigten Zeit gewahrt geblieben war (vgl. Senat vom 01.06.2015, Az.: 21 W 1/15, Senat vom 16.09.2016, 21 W 35/16; Senat vom 23.07.2015, Az.: 21 W 47/15; BayObLG vom 20.05.1999, 3Z BR 121/99, NJW-RR 2000, 149, juris, Rn. 17.).

    Jedoch müssen dabei die Eigenverantwortlichkeit des Nachlasspflegers und der Umstand berücksichtigt werden, dass seine Tätigkeit grundsätzlich keiner Zweckmäßigkeitskontrolle des Nachlassgerichts unterliegt (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 149; juris Rn.17; BayObLG NJW-RR 1998, 8).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Jedoch muss dabei die Eigenverantwortlichkeit des Nachlasspflegers und der Umstand berücksichtigt werden, dass seine Tätigkeit grundsätzlich keiner Zweckmäßigkeitskontrolle des Nachlassgerichts unterliegt (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 149; juris Rn.17; BayObLG NJW-RR 1998, 8).

    Vielmehr reicht aus, dass der Stundenaufwand seinem Umfang nach plausibel erscheint und ein angemessenes Verhältnis zwischen dem wahrgenommenen Geschäft und der dafür von dem Nachlasspfleger benötigten Zeit gewahrt geblieben war (vgl. Senat vom 01.06.2015, 21 W 1/15, Senat vom 16.09.2016, 21 W 35/16; Senat vom 23.07.2015, 21 W 47/15; BayObLG vom 20.05.1999, 3Z BR 121/99, NJW-RR 2000, 149, juris Rn. 17).

  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 10 W 4/19
    Auch aus den vom BGH zitierten Entscheidungen (BayObLG NJW 1988, 1919; FamRZ 1999, 1591; OLG Köln FamRZ 1991, 483) ergibt sich bezogen auf den vorliegenden Fall keine andere rechtliche Beurteilung.
  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 10 W 26/19

    Festsetzung des Vergütungsanspruchs eines Nachlasspflegers

    Auch aus den vom BGH zitierten Entscheidungen (BayObLG NJW 1988, 1919; FamRZ 1999, 1591; OLG Köln FamRZ 1991, 483) ergibt sich bezogen auf den vorliegenden Fall keine andere rechtliche Beurteilung.
  • OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11

    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).

    Es bleibt danach bei dem Grundsatz, dass der Einwand mangelhafter Ausführung der Tätigkeit des Pflegers im Vergütungsfestsetzungsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden kann (vgl. überzeugend insoweit auch die Differenzierung des BayObLG in NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 25 Wx 65/02

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Verfahren über die Festsetzung der

    Auf solche Übergangsregelungen hat das BtÄndG verzichtet, wie sich auch aus den Gesetzesmaterialien ergibt (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1591).

    Vielmehr ist insoweit maßgebend, dass gegen die angefochtenen Entscheidungen im Zeitpunkt ihres Erlasses das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde noch ohne deren Zulassung eröffnet war und die nach Inkrafttreten des BtÄndG nunmehr notwendige Zulassung nicht nachgeholt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1591; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rdnr. 55; Keidel/Engel-hardt, 15. Aufl., § 56 g FGG Rdnr. 45).

  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00

    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

    Desgleichen entsprechen die Ausführungen des Landgerichts zur Nichtberücksichtigung materiellrechtlicher Einwendungen - hier mangelhafter Ausführung der Verwaltung - der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. SchlHA 2000, 162; ferner OLG Zweibrücken RPfl 1992, 54; BayObLG NJW 1988, 1919; BtPrax 1999, 196).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

  • LG Kassel, 10.11.2006 - 3 T 408/06
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

  • BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03

    Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das

  • OLG Jena, 29.03.2005 - 9 W 3/05

    Betreuervergütung, gerichtliche Überprüfung

  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung

  • KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99

    Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer;

  • BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98

    Höhe der Vergütung des Nachlaßpflegers

  • BayObLG, 18.02.2003 - 3Z BR 44/03

    Begriff der anderweitigen Erledigung in § 31 Abs. 3 S. 2 Kostenordnung (KostO);

  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

  • LG Lübeck, 22.10.2003 - 7 T 330/03
  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 21 W 143/22

    Vergütung des Nachlasspflegers

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