Rechtsprechung
OLG Dresden, 29.06.1999 - 15 W 949/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frist für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz für die Tätigkeit als Betreuer; Geltendmachung von Vergütungsansprüchen nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung wenn Anspruch vor 1.1.1999 entstanden und nach 1.1.1999 geltend gemacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1836 Abs. 2; BtÄndG Art. 5 Abs. 2
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 17.03.1999 - 34 XVII 242/97
- LG Leipzig, 05.05.1999 - 12 T 2867/99
- OLG Dresden, 29.06.1999 - 15 W 949/99
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1610
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Dresden, 03.11.1999 - 15 W 1646/99
Geltung der Ausschlussfristen für Tätigkeiten vor Inkrafttreten der Neuregelung
Die materiell-rechtlichen Ausschlussfristen der §§ 1835 Abs. 1 S. 2, 1836 Abs. 2 S. 4 BGB finden keine Anwendung, soweit die Tätigkeiten des Betreuers vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelungen am 01.01.1999 ausgeübt wurden (Aufgabe der Senatsrechtsprechung FamRZ 19999, 1610 = BtPrax 1999, 237).Seine insbesondere mit Beschluss vom 29.06.1999, Az.: 15 W 949/99, vertretene gegenteilige Rechtsauffassung gibt der Senat auf.
- BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers
Das OLG Dresden hat seine frühere abweichende Auffassung (FamRZ 1999, 1610 ) aufgegeben (Rpfleger 2000, 160 ). - OLG Düsseldorf, 26.04.2005 - 10 WF 43/04
Zum Zeitpunkt des Erlöschens von Vergütungsansprüchen eines Verfahrenspflegers
Die Vorschrift ist in dieser Fassung durch das BetÄndG vom 25.06.1998 (BGBl. I, S. 1580) in das BGB eingefügt worden und verfolgt das Ziel, die Staatskasse gegen ein missbräuchliches "Auflaufenlassen" der Aufwendungsersatz- oder Vergütungsschuld durch Ausschlussfristen zu schützen, die dem Vormund/Pfleger überschaubare Abrechnungszeiträume eröffnen, ohne die Staatskasse mit allzu kurzfristigen Abrechnungswünschen zu überlasten (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2003, 168; BayOLG FamRZ 2003, 1221f; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1610, 1611; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 07.11.2001 - Az. 6 WF 139/01). - OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 6 WF 139/01
Verfahrenspfleger, Vergütung, Verjährung
Die Vorschrift ist in dieser Fassung durch das BetÄndG vom 25.06.1998 (BGBl. I, S. 1580) in das BGB eingefügt worden und verfolgt das Ziel, die Staatskasse gegen ein mißbräuchliches 'Auflaufenlassen' der Aufwendungsersatz- oder Vergütungsschuld durch Ausschlußfristen zu schützen, die dem Vormund (Pfleger) überschaubare Abrechnungszeiträume eröffnen, ohne die Staatskasse mit allzu kurzfristigen Abrechnungswünschen zu überlasten (BT-Drucks. 13/7158 S. 17, zitiert bei OLG Dresden, FamRZ 99, 1610). - OLG Frankfurt, 26.03.2003 - 1 WF 40/03 Dem Vormund (Pfleger) sind überschaubare Abrechnungszeiträume eröffnet, ohne dass die Staatskasse mit allzu kurzfristigen Abrechnungswünschen überlastet würde (BT-Drucks. 13/7158 S. 17, zitiert bei OLG Dresden, FamRZ 99, 1610, OLG Frankfurt Beschluss vom 07.11.2001, 6 WF 139/01).