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   OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 22 U 56/97   

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https://dejure.org/1998,6560
OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 22 U 56/97 (https://dejure.org/1998,6560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.1998 - 22 U 56/97 (https://dejure.org/1998,6560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - 22 U 56/97 (https://dejure.org/1998,6560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Grober Undank, wenn Beschenkter grundlosen Antrag auf Betreuung des Schenkers stellt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Undankbare Tochter

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schenkungswiderrufsberechtigung bei grundlosem Betreuungsantrag des Beschenkten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 530 Abs. 1 § 531 § 812 Abs. 1 Satz 2
    Schwere Verfehlung des Beschenkten durch Antrag auf Betreuung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1432
  • FamRZ 1999, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 27.06.2012 - 13 U 165/11

    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

    Auch der für den Beschenkten erkennbar grundlose Antrag auf Betreuerbestellung kann eine schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB darstellen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1432).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14

    Schenkungsvertrag: Zuständigkeit bei einem Anspruch auf Rückübertragung des

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1432) betrifft ein vorsätzlich wahrheitswidrig eingeleitetes Betreuungsverfahren.
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