Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 22.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 UF 120/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9030
OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 UF 120/99 (https://dejure.org/2000,9030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2000 - 6 UF 120/99 (https://dejure.org/2000,9030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 6 UF 120/99 (https://dejure.org/2000,9030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4
    Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens - Beseitigung nachteiliger Scheidungsfolgen - Nichtigkeitsklage bei arglistigem Verhalten des Gegners oder Erschleichung öffentlicher Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1028 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 135/92

    Frist für Nichtigkeitsklagen gegen Urteile über die Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 UF 120/99
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist nicht nur glaubhaft gemacht (§ 589 Abs. 2 ZPO ) sondern steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die Klägerin die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 589 ff.), der der Senat folgt, für den Fristbeginn gemäß § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO maßgebliche Kenntnis von dem Urteil vom 14.05.1998 und dessen öffentlicher Zustellung erst Ende November 1998 erlangt hat.

    Die Revision hat der Senat- entsprechend einer Anregung des Beklagten - im Anblick darauf zugelassen, dass der Bundesgerichtshof die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO dann analog anzuwenden ist, wenn als Folge einer öffentlichen Zustellung oder auf andere Weise vor der Entscheidung kein rechtliches Gehör gewährt worden ist, in seiner bereits genannten Entscheidung NJW 1994, 589 ff. ausdrücklich offengelassen und- soweit ersichtlich - auch anderweitig bis lang noch nicht beantwortet hat.

  • KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 UF 120/99
    In den Fällen des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO , auf dessen analoge Anwendung die Klage gestützt ist, ermöglicht § 579 Abs. 2 ZPO eine Wahl zwischen Berufung und Wiederaufnahmeklage (vgl. KG, NJW-RR 1987, 1215).

    Der Senat ist mit dem 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1979, 766; vgl. auch KG, NJW-RR 1987, 1215, 1216) der Auffassung, dass das Grundrecht des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) eine weite Auslegung der Vorschrift des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO dann rechtfertigt, wenn eine Partei unverschuldet nichts von einem gegen sie angestrengten Verfahren erfahren hat.

  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 24/86

    Eintritt der Rechtshändigkeit im Ausland

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 UF 120/99
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist (vgl. NJW 1987, 3083 ), führt der Umstand, dass im Ausland bereits ein Scheidungsverfahren rechtshängig ist, dann zur Unzulässigkeit eines nachfolgend in Deutschland gestellten Scheidungsantrages, wenn das ausländische Urteil in Deutschland anzuerkennen sein wird.
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 UF 120/99
    Hierin liegt jedoch, gemessen an den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 2614 f.), kein nachlässiges Verhalten der Klägerin oder ihrer Prozessbevollmächtigten.
  • OLG Hamm, 09.03.1979 - 19 U 198/77
    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 UF 120/99
    Der Senat ist mit dem 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1979, 766; vgl. auch KG, NJW-RR 1987, 1215, 1216) der Auffassung, dass das Grundrecht des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) eine weite Auslegung der Vorschrift des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO dann rechtfertigt, wenn eine Partei unverschuldet nichts von einem gegen sie angestrengten Verfahren erfahren hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2006 - L 13 KN 2837/05

    Unzulässige Nichtigkeitsklage

    Zur Begründung wird vertreten, dass z. B. bei unterbliebener Ladung zur mündlichen Verhandlung (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, NJW 1986, 209) oder zu Unrecht erfolgter öffentlicher Zustellung eines Urteils (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Januar 2000 - 6 UF 120/99 - veröffentlicht in Juris) nichts anderes gelten dürfe, als bei einer nicht gesetzmäßigen Vertretung im Verfahren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.02.1999 - 9 UF 157/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7090
OLG Brandenburg, 22.02.1999 - 9 UF 157/98 (https://dejure.org/1999,7090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.1999 - 9 UF 157/98 (https://dejure.org/1999,7090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 9 UF 157/98 (https://dejure.org/1999,7090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei den sog. nicht verkündeten Entscheidungen i.S.v. § 621e Zivilprozessordnung (ZPO); Ingangsetzung der Berufungsfrist gegenüber dem nicht formell am Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Versorgungsträger

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittelfrist gegenüber unbeteiligtem Versorgungsträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1028
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 16.09.1996 - 17 UF 117/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.1999 - 9 UF 157/98
    Nach der überwiegenden Auffassung, der auch der Senat beitritt, beginnt der Lauf der Rechtsmittelfrist des § 516 2. Alternative ZPO jedenfalls nicht für einen Versorgungsträger, der überhaupt nicht am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligt worden ist (OLG München, FamRZ 1991, 1460 ; OLG Celle, FamRZ 1989, 881, 882; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 57. Aufl. 1998, § 621 e Rdn. 20; Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 621 e Rdn. 19 b; Musielak, ZPO , 1999 , § 621 e Rdn. 15; im Ergebnis wohl auch OLG Celle, FamRZ 1997, 760, 761; anderer Ansicht Wieczorek/Schütze, ZPO , 3. Aufl. 1998, § 621 e Rdn. 52 mit Nachweisen zur Gegenmeinung in Fußnote 179 und OLG Frankfurt/M., FamRZ 1985, 613).

    Ob es dagegen für eine förmliche Beteiligung des Versorgungsträgers ausreichend ist, wenn es zu weiterem Schriftverkehr aufgrund des (erstmaligen) Auskunftsersuchen zwischen dem Versorgungsträger und dem Amtsgericht kommt (so OLG Celle, FamRZ 1997, 760, 61), kann hier dahingestellt bleiben.

  • OLG München, 28.08.1991 - 12 UF 984/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.1999 - 9 UF 157/98
    Nach der überwiegenden Auffassung, der auch der Senat beitritt, beginnt der Lauf der Rechtsmittelfrist des § 516 2. Alternative ZPO jedenfalls nicht für einen Versorgungsträger, der überhaupt nicht am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligt worden ist (OLG München, FamRZ 1991, 1460 ; OLG Celle, FamRZ 1989, 881, 882; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 57. Aufl. 1998, § 621 e Rdn. 20; Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 621 e Rdn. 19 b; Musielak, ZPO , 1999 , § 621 e Rdn. 15; im Ergebnis wohl auch OLG Celle, FamRZ 1997, 760, 761; anderer Ansicht Wieczorek/Schütze, ZPO , 3. Aufl. 1998, § 621 e Rdn. 52 mit Nachweisen zur Gegenmeinung in Fußnote 179 und OLG Frankfurt/M., FamRZ 1985, 613).
  • OLG Celle, 10.02.1989 - 18 UF 5/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.1999 - 9 UF 157/98
    Nach der überwiegenden Auffassung, der auch der Senat beitritt, beginnt der Lauf der Rechtsmittelfrist des § 516 2. Alternative ZPO jedenfalls nicht für einen Versorgungsträger, der überhaupt nicht am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligt worden ist (OLG München, FamRZ 1991, 1460 ; OLG Celle, FamRZ 1989, 881, 882; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 57. Aufl. 1998, § 621 e Rdn. 20; Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 621 e Rdn. 19 b; Musielak, ZPO , 1999 , § 621 e Rdn. 15; im Ergebnis wohl auch OLG Celle, FamRZ 1997, 760, 761; anderer Ansicht Wieczorek/Schütze, ZPO , 3. Aufl. 1998, § 621 e Rdn. 52 mit Nachweisen zur Gegenmeinung in Fußnote 179 und OLG Frankfurt/M., FamRZ 1985, 613).
  • BGH, 02.03.1988 - IVb ZB 10/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.1999 - 9 UF 157/98
    Hat die Partei dagegen mangels einer ordnungsgemäßen Ladung keine Kenntnis von dem Verhandlungstermin erlangt, so beginnt die Berufungsfrist ausnahmsweise nicht zu laufen (so - für den Zivilprozess - BGH, FamRZ 1988, 827).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1985 - 3 UF 434/84
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.1999 - 9 UF 157/98
    Nach der überwiegenden Auffassung, der auch der Senat beitritt, beginnt der Lauf der Rechtsmittelfrist des § 516 2. Alternative ZPO jedenfalls nicht für einen Versorgungsträger, der überhaupt nicht am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligt worden ist (OLG München, FamRZ 1991, 1460 ; OLG Celle, FamRZ 1989, 881, 882; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 57. Aufl. 1998, § 621 e Rdn. 20; Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 621 e Rdn. 19 b; Musielak, ZPO , 1999 , § 621 e Rdn. 15; im Ergebnis wohl auch OLG Celle, FamRZ 1997, 760, 761; anderer Ansicht Wieczorek/Schütze, ZPO , 3. Aufl. 1998, § 621 e Rdn. 52 mit Nachweisen zur Gegenmeinung in Fußnote 179 und OLG Frankfurt/M., FamRZ 1985, 613).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 9 UF 77/15

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist für einen am Verfahren

    Nach in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretener und vom Senat geteilter Ansicht läuft für den "vergessenen" Beteiligten keine Frist zur Rechtsmitteleinlegung, bis ihm die ihn betreffende Entscheidung tatsächlich mitgeteilt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 9 UF 23/13 - OLG Köln, FamRZ 2013, 1913; OLG Dresden, FamRZ 2014, 681; zum Meinungsstand: Borth/Grandel in: Musielak/Borth, FamFG, 5. Aufl., § 63, Rz. 10, m.w.N.; Schwamb, FamRB 2015, 215; zum alten Recht: OLG München, FamRZ 2007, 491, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, FamRZ 2001, 550; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1028; siehe auch BGH, NJW-RR 1994, 1022; FamRZ 1997, 999, sowie BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, GRUR 2013, 536, zur Beschwerde des Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG).
  • OLG Brandenburg, 07.01.2004 - 9 UF 167/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Zulässigkeit der befristeten Beschwerde des

    Dies hat der Senat im Einklang mit der herrschenden Meinung bereits früher für solche Entscheidungen, die nicht verkündet worden sind, bejaht (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22. Februar 1999, Az. 9 UF 157/98 - zu § 516 ZPO a. F. - m. w. N.).
  • OLG Köln, 29.01.2013 - 26 UF 109/12

    Tenorierung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang den zu § 621a Abs. 3 S. 2 a.F., § 517 Hs. 2 ZPO seitens des Bundesgerichtshofs angestellten Erwägungen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Juli 2010 - XII ZB 135/09 -, juris Rdnr. 13 ff.; so auch für den Beginn der Rechtsmittelfrist nach altem Recht für den am Versorgungsausgleichsverfahren nicht beteiligten Versorgungsträger: OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1028; OLG München FamRZ 2007, 491) an und hält an diesen auch im Hinblick auf § 63 Abs. 3 S. 2 FamFG fest.
  • OLG München, 18.07.2006 - 4 UF 206/06

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines Anspruchs auf Nachversicherung bzw.

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 02.04.2013 - 10 UF 201/12

    Versorgungsausgleich: Folgen der Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen

    Die bloße Aufforderung zur Auskunftserteilung soll einer Beteiligung nicht gleichzustellen sein (vgl. etwa OLGR Naumburg 1998, 272; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1028; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 549, MünchKomm., a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2012 - 9 UF 19/12

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten bei der deutschen

    § 63 Abs. 3 S. 1 FamFG ist deshalb verfassungskonform dahin auszulegen, dass für den vergessenen Beteiligten keine Frist zur Rechtsmitteleinlegung läuft, bis ihm die ihn betreffende Entscheidung tatsächlich mitgeteilt worden ist (Musielak/Borth, aaO.; ders., § 228, Rz. 11, m.w.N.; Horndasch/Viefhues/Reinken, aaO.; Abramenko, aaO., Rz. 7; zum alten Recht: OLG München, FamRZ 2007, 491 , Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, FamRZ 2001, 550 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1028 ; siehe auch BGH, NJW-RR 1994, 1022 ; FamRZ 1997, 999 ).Zu Recht verweist die Versorgungsausgleichskasse in diesem Zusammenhang darauf, dass sie als Zielversorger, bei dem ein Anrecht zum Zwecke des Ausgleichs begründet werden soll, von dem Familiengericht nach § 219 Nr. 3 FamFG unmittelbar am Versorgungsausgleichsverfahren hätte beteiligt werden müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht