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   OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99   

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https://dejure.org/1999,5738
OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99 (https://dejure.org/1999,5738)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.08.1999 - 22 UF 121/99 (https://dejure.org/1999,5738)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. August 1999 - 22 UF 121/99 (https://dejure.org/1999,5738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind wegen traumatischer Auswirkungen der Zuwendung des Vater zu einer anderen Frau; Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit aus Gründen des Kindeswohls als Voraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 109
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Die Gegenauffassung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 109, 110; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209, 1210; Erman/Michalski BGB 11. Auflage § 1671 Rdn. 23; Haase/Kloster-Harz FamRZ 2000, 1003, 1005; Kaiser FPR 2003, 573, 577) läuft im Ergebnis (auch) darauf hinaus, das pflichtwidrige Verhalten des nicht kooperierenden Elternteils mit einer ihm aufgezwungenen gemeinsamen elterlichen Sorge sanktionieren zu wollen, um auf diese Weise den Elternrechten des anderen, kooperationsfähigen und -willigen Elternteils Geltung zu verschaffen.
  • KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer Übertragung des

    Die elterliche Sorge kann nur dann von beiden Eltern ausgeübt werden, wenn bei ihnen die Fähigkeit und Bereitschaft besteht, in Erziehungsfragen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren ( BGH aao; KG FamRZ 2000, 502,504; FamRZ 1999, 616; OLG Dresden FamRZ 2000, 109; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1157; OLG Hamm FamRZ 1999, 1159; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596).
  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 2 UF 227/12

    Aufhebunng der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter

    Zutreffend hat das Amtsgericht darauf verwiesen, dass die elterliche Sorge nur dann von beiden Eltern ausgeübt werden kann, wenn bei ihnen die Fähigkeit und Bereitschaft besteht, in Erziehungsfragen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - XII ZB 136/04 - FamRZ 2008, 251; Senat, Beschluss vom 31.01.2012 - 2 UF 168/11 - MDR 2012, 413; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2011 - 10 UF 2/11 - FamRZ 2011, 1662; KG, Beschluss vom 16.04.2011 - 13 UF 37/11 - FamRZ 2011, 1663; KG; Beschluss vom 21.09.1999 - 17 UF 4806/99 - FamRZ 2000 ,502; KG, Beschluss vom 25.09.1998 - 17 UF 5723/98 - FamRZ 1999, 616; OLG Dresden, Beschluss vom 03.08.1999 - 22 UF 121/99 - FamRZ 2000, 109; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1999 - 6 UF 244/98 - FamRZ 1999, 1157; OLG Hamm, Beschluss vom 15.04.1999 - 1 UF 175/98 - FamRZ 1999, 1159; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.198 - 18 UF 389/98 - FamRZ 1999, 1596).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02

    Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind; Antrag auf Übertragung der

    Mangelnde Kooperationsbereitschaft bzw. Kooperationsfähigkeit stellt insoweit zwar ein Indiz dafür dar, dass die Alleinsorge eines Elternteils dem Wohl des Kindes am Besten entspricht (OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39; 1159, 1160; OLG München, FamRZ 1999, 1006, 1007; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1596 ; BGH, FamRZ 1999, 1646 ); diese Indizwirkung entfällt jedoch, wenn die fehlende Kommunikation zwischen den Eltern auf einer nicht verständlichen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruht und schädliche Auswirkungen durch diese Verweigerungshaltung auf das Kind ausgeschlossen werden können (OLG Stuttgart a.a.O.; BGH a.a.O.; wohl auch OLG Dresden, FamRZ 2000, 109, 110 - m.w.N. zum Meinungsstand; FamRZ 1999, 1156 ).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 10 WF 73/07

    Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Anhaltspunkte für erhebliche

    Die Gegenauffassung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 109, 110; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209, 1210; Erman/Michalski BGB 11. Auflage § 1671 Rdn. 23; Haase/Kloster-Harz FamRZ 2000, 1003, 1005; Kaiser FPR 2003, 573, 577) läuft im Ergebnis (auch) darauf hinaus, das pflichtwidrige Verhalten des nicht kooperierenden Elternteils mit einer ihm aufgezwungenen gemeinsamen elterlichen Sorge sanktionieren zu wollen, um auf diese Weise den Elternrechten des anderen, kooperationsfähigen und -willigen Elternteils Geltung zu verschaffen.
  • KG, 01.07.2005 - 13 UF 199/04

    Elterliche Sorge: Keine gemeinsame elterliche Sorge für ein 11jähriges Kind bei

    Vielmehr kann nach weitgehend einhelliger Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, die elterliche Sorge nur dann gemeinsam ausgeübt werden, wenn zwischen den Eltern eine Kommunikationsfähigkeit besteht, welche wiederum eine objektive und subjektive Kommunikationsbereitschaft beider Elternteile voraussetzt (BGH aaO und zuletzt bestätigend BGH Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 33/04; KG FamRZ 2000, 502, 503 und 504; OLG Dresden FamRZ 2000, 109; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1157; OLG Hamm FamRZ 1999, 1159, 1160).
  • OLG Hamm, 19.05.2006 - 12 UF 257/05

    Zur Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil

    Das Fehlen der Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft auch nur auf Seiten eines Elternteils kann die Anordnung der Alleinsorge rechtfertigen, wenn die Haltung des betreffenden Elternteils auf nachvollziehbaren Gründen beruht und nicht willkürlich erscheint (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2000, 109).
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