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   BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99   

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https://dejure.org/2000,8915
BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99 (https://dejure.org/2000,8915)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 3Z BR 375/99 (https://dejure.org/2000,8915)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 3Z BR 375/99 (https://dejure.org/2000,8915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Betreuers wegen körperlicher Übergriffe des Ehepartners des Betreuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1; FGG § 27 Abs. 1
    Entlassung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfähige Betreuer können ausgetauscht werden

Verfahrensgang

  • AG München - 708 XVII 877/99
  • LG München I - 13 T 14880/99
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1456
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Dieses Vorbringen kann im Rechtsbeschwetdeverfahren nicht berücksichtigt.werden (§ 27 Abs. 1 FGG , §§ 550, 561 ZPO ; BayObLGZ 1993, 248/252).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Ein entgegenstehender Wille des Betreuten oder verwandtschaftliche und sonstige persönliche Bindungen hindern die Entlassung nicht, da es dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen würde, bliebe der Betreuer trotz fehlender Gewährleistung seiner Eignung im Amt (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ; BayObLG FamRZ 1997, 1360 ; Knittel BtG § 1908b BGB Rn. 2 ).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG , § 550 ZPO ; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1169/1170).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Der Grund hierfür kann in der Person des Betreuers, insbesondere in seinen physischen und psychischen Eigenschaften, wie auch in den Verhältnissen liegen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509/510).
  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Erscheint ein weniger einschneidendes Mittel, wie etwa die Erteilung von Weisungen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1837 BGB ), geeignet, den Betreuer zur ordnungsgemäßen Ausübung seines Amts zu veranlassen, hat das Vormundschaftsgericht nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunächst hiervon Gebrauch zu machen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Der Senat ist an diese Feststellungen gebunden, da das Landgericht den Sachverhalt ohne Rechtsfehler festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO; vgl. BayObLG BtPrax 2000, 123/124; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
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