Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.06.1999 - 12 WF 74/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6504
OLG Hamburg, 03.06.1999 - 12 WF 74/99 (https://dejure.org/1999,6504)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.1999 - 12 WF 74/99 (https://dejure.org/1999,6504)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 1999 - 12 WF 74/99 (https://dejure.org/1999,6504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1612 Abs. 2 S. 2; RPflG § 3 Nr. 2a, § 14

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 599
  • FamRZ 2000, 246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 6 WF 133/00

    Zu den sachlichen und prozessualen Voraussetzungen einer Ersetzung der

    Der Senat der Meinung von Palandt/Diederichsen an (59. Aufl., Rz. 21 zu § 1612 BGB),wonach der Richter im Rahmen eines von ihm geführten Rechtsstreites über einen Abänderungsantrag nach § 1612 II 2 BGB inzidenter mitzuentscheiden hat, jedenfalls für die Fälle, in denen ein enger Zusammenhang evident ist (ebenso wohl Hamburg NJW-RR 00, 599, 600); Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Unterhaltsbestimmung.

    Es mag sein, daß ein solch enger Zusammenhang in den Fällen nicht vorliegt, in denen es lediglich um die Verbindlichkeit der elterlichen Unterhaltsbestimmung geht, die Höhe des bei Unwirksamkeit derselben zu zahlenden Unterhalts aber unstreitig ist (so etwa Hamburg NJW-RR 2000, 599, 600).

    Nach dieser Maßgabe schließt sich der Senat der Meinung von Palandt/Diederichsen an (59. Aufl., Rz. 21 zu § 1612 BGB),wonach der Richter im Rahmen eines von ihm geführten Rechtsstreites über einen Abänderungsantrag nach § 1612 II 2 BGB inzidenter mitzuentscheiden hat, jedenfalls für die Fälle, in denen ein enger Zusammenhang evident ist (ebenso wohl Hamburg NJW-RR 00, 599, 600).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 16 UF 129/05

    Unterhalt für unverheiratetes Kind: Zulässigkeit des Antrags auf Änderung der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Rechtspfleger für einen isolierten Antrag volljähriger Kinder auf Änderung einer elterlichen Unterhaltsbestimmung überhaupt zuständig ist (dagegen mit beachtlichen Argumenten OLG Dresden, a. a. O.; KG FamRZ 2003, 619; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1306; Palandt/Brudermüller, 64. Aufl., Rdn. 21 zu § 1612 BGB; Gerhardt, Handbuch des Fachanwalts FamR, 5. Aufl., 6. Kapitel. Rdn.138; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 2, Rdn. 41; a.A.: OLG Köln FamRZ 2002, 111; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 116; OLG Hamburg FamRZ 2000, 246; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rdn. 207).
  • OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 316/04

    Gerichtsstand bei Streitigkeit zwischen volljährigem Kind und seinen Eltern über

    Die abweichende Auffassung des OLG Hamburg (FamRZ 2000, Seite 246), wonach zur Änderung der Unterhaltsbestimmung auch bei volljährigen Kindern das Amtsgericht am Wohnsitz des Kindes zuständig sein soll, schafft eine unvernünftige Spaltung der Zuständigkeit und führt zu nicht praktikablen Ergebnissen.
  • OLG Dresden, 25.04.2003 - 10 UF 284/03

    Gerichtliche Abänderung einer Unterhaltsbestimmung durch die Eltern

    Zwar geht die überwiegende Meinung davon aus, dass auch nach In-Kraft-Treten des Kindesunterhaltsgesetzes, durch das mit Wirkung vom 1. Juli 1998 die Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB dem Familiengericht anstelle des Vormundschaftsgerichts übertragen wurde, die funktionelle Zuständigkeit hierfür beim Rechtspfleger verblieben ist (OLG Köln, FamRZ 2002, 111 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 116 ; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 246 ; OLG Hamm, FamRZ 2000, 256 ), begründet wird dies jedoch allein damit, dass es sich um ein gesondertes FGG -Verfahren handele, auf das die Vorschriften der §§ 3 Nr. 2a, 14 RPflG Anwendung fänden.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 8 UF 180/00

    Bestimmung des Unterhalts durch Eltern - Abänderung durch Gestaltungsklage im

    Die überwiegende Meinung geht, auch seitdem für die Abänderung der Unterhaltsbestimmung das Familiengericht anstelle des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB zuständig ist, von der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers aus (OLG Hamm in FamRZ 2000, 256; OLG Hamburg in FamRZ 2000, 246; OLG Frankfurt/Main in FamRZ 2000, 1424; Arnold/Meyer-Stolte, Rechtspflegergesetz, 5. Aufl., § 14, Rdnr. 35; Häußermann in: Familienrechtsreformkommentar, § 1612 BGB, Rdnr. 7).
  • KG, 13.08.2002 - 13 UF 42/02

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für eine Unterhaltsbestimmung eines

    Ob dieses Begehren gerechtfertigt ist, ist entgegen der Ansicht des Familiengerichts und der Ansicht der wohl überwiegenden Meinung (OLG Hamm FamRZ 2000, 256 ; OLG Hamburg FamRZ 2000, 246 ; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2000, 1424 ; KG, FamRZ 2000, 256 ; Arnold/Meyer-Stolle, RPflG , 5. Aufl., § 14 Rz. 35; Fam-RefK/Häußermann, § 1612 BGB Rz. 7) nicht vom Rechtspfleger entscheiden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht