Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 24.06.1999

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   BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99   

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BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99 (https://dejure.org/1999,503)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1999 - 3Z BR 282/99 (https://dejure.org/1999,503)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 3Z BR 282/99 (https://dejure.org/1999,503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsbetreuer; Stundensatz; Vergütung; Hochschulausbildung ; Kenntnisse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Stundensatz, Fachkenntnisse, besondere Kenntnisse, nutzbare Fachkenntnisse, Diplom-Geograph

  • Judicialis

    BVormV § 1 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2
    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 295/97
  • LG Bayreuth - 15 T 71/99
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 22
  • FamRZ 2000, 844
  • Rpfleger 2000, 215
  • BayObLGZ 1999, 339
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
    Dies führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, auf der Grundlage des gesamten Akteninhalts (vgl. BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371) treffen kann und den Sachverhalt eigenständig würdigen darf (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1092/1093).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
    Dies führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, auf der Grundlage des gesamten Akteninhalts (vgl. BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371) treffen kann und den Sachverhalt eigenständig würdigen darf (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1092/1093).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
    (1) "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" (zwischen diesen beiden Begriffen besteht kein sachlicher Unterschied - vgl. Knittel BtG § 1836a BGB Rn. 1; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. - allerdings noch allgemeiner - BT-Drucks. 13/7158 S. 14; BayObLGZ 1999, 275; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1836 Rn. 9).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20

    Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung

    Zu diesen ökonomischen Fachkenntnissen zählen auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551; Jürgens/von Crailsheim Betreuungsrecht 6. Aufl. § 3 VBVG Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02

    Erhöhung der Betreuervergütung bei besonderen Kenntnissen aus kaufmännischer

    Hierunter sind in sachlicher Übereinstimmung mit dem in § 1836 Abs. 2 BGB verwendeten Terminus der "nutzbaren Fachkenntnisse" (vgl. für den in § 1836 BGB in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung verwendeten Terminus der "besonderen Fachkenntnisse": BayObLG FamRZ 2000, 844; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836 Rdn. 25) solche Kenntnisse zu verstehen, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver wahrzunehmen.

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

    aa) Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG a.F. erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig getroffenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen und gegen den Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschl. v. 31.10.2002 - 5 W 188/02; OLG Frankfurt OLGR 2001, 113; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 552; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rd. 42 mit weit. Nachweis).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 844 m.w.N. = FGPrax 2000, 22 = BtPrax 2000, 81; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99   

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https://dejure.org/1999,710
OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99 (https://dejure.org/1999,710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.1999 - 6 WF 96/99 (https://dejure.org/1999,710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 6 WF 96/99 (https://dejure.org/1999,710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1293
  • FamRZ 2000, 844 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99
    Es geht - mit den Worten des historischen Gesetzgebers - um den Ausgleich von "Defiziten bei der Wahrung der Interessen der von diesem Verfahren besonders betroffenen Kinder (Bundestagsdrucksache 13/4899, S. 129/131), das heißt - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts in FamRZ 1999, 85/87 -, um "eine Interessenwahrnehmung im Sinne einer Parteivertretung".
  • OLG München, 29.09.1998 - 12 WF 1122/98

    Beschwerde gegen eine Beweisanordnung und Bestimmung des Beweismittels;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99
    Zwar ist es richtig, daß ein Verfahrenspfleger nicht erst dann zu bestellen ist, wenn der Interessengegensatz der Beteiligten bereits definitiv feststeht, wie das OLG München in FamRZ 1999, 667 klarstellt, andererseits bedarf es aber in der Regel in jedem Einzelfall "Anfangsermittlungen, die offensichtlich unnötige Pflegerbestellungen vermeiden helfen.
  • OLG Naumburg, 04.03.2002 - 14 WF 12/02

    Zur Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Dagegen soll nach anderer Ansicht die Zwischenentscheidung über die Bestellung eines Verfahrenspflegers mit der unbefristeten Beschwerde nach § 19 FGG anfechtbar sein (Bumiller/ Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 7. Aufl., § 19 Rdnr. 6; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1296; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1296; Kammergericht, FamRZ 2000, 1298; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1298; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 34: Beschwerderecht nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG; OLG München, FamRZ 1999, 667; OLG Köln, FamRZ 2000, 487; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293; OLG Hamm, FamRZ 1999, 41), weil die Entscheidung über die Bestellung eines Verfahrenspflegers in schwerwiegendem Maße in die Rechte der sorgeberechtigten Eltern eingreife bzw. diese beschränke (OLG Dresden, FamRZ 2000, 1296; Kammergericht, FamRZ 2000, 1298; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293; OLG Hamm, FamRZ 1999, 41) und die Verfahrenspflegerbestellung wegen der mit ihr verbundenen Kosten, die im Zweifel die Eltern zu tragen hätten, anfechtbar sein müsse (Kammergericht, FamRZ 2000, 1298; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 34).

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG bewirkt, dass eine Interessenwahrnehmung für das Kind im Sinne einer Parteivertretung stattfindet (Anmerkung Weychardt zu OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293, in: FamRZ 2000, 844; BVerfG, FamRZ 1999, 85, 87).

    Der Verfahrenspfleger tritt also an die Stelle des gesetzlichen Vertreters des Kindes, sodass das Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge eingeschränkt wird (OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293, 1294).

  • OLG Naumburg, 05.09.2002 - 14 WF 165/02

    Beschwerderecht des Sorgeberechtigten gegen die Bestellung eines

    - dafür: OLG Hamburg FamRZ 2001, 34; KG, 13. ZS, FamRZ 2000, 1298 = NJW 2000, 2596; KG, 19. ZS, FamRZ 2001, 1537; OLG Düsseldorf, 6. FamS, NJW 2000, 1274 = FamRZ 2000, 1298; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1296; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1296; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293; OLG München, FamRZ 1999, 667; OLG Hamm, FamRZ 1999, 41; Maurer, in: FamRefK, 1998, § 50 FGG, Rdnr. 36; Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 7. Aufl., 1999, § 50 FGG, Rndr.

    Solange jedoch das subjektiv artikulierte oder notfalls, bei fehlender Einsicht oder Uneinsichtigkeit, objektiv zu bestimmende Anliegen des Kindes mit dem kontradiktorischen Antragsbegehren wenigstens eines Elternteiles konform geht, kann ein Interessengegensatz zwischen dem Kind und seinen gesetzlichen Vertretern nicht festgestellt und muss demnach die Erforderlichkeit einer Verfahrenspflegerbestellung verneint werden (ebenso: OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1298 = NJW 2000, 1274; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293, 1294).

    Schließlich dürfte der Rechtsstreit nach Eingang des Sachverständigengutachtens im Januar dieses Jahres erstinstanzlich entscheidungsreif gewesen sein, sodass erst recht mehr kein Anlass, geschweige denn eine verfahrensrechtliche Handhabe bestand, auf der Grundlage des Gutachtens gewissermaßen eine zusätzliche Spannungen bzw. eine neue Konfrontationsebene mit sich bringende Verfahrenspflegerbestellung, die generell und namentlich in Verfahren der vorliegenden Art eher die Ausnahme denn die Regel sein sollte (prinzipiell bzw. tendenziell ebenso OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293, 1294, und OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1298 = NJW 2000, 1274), vorzunehmen.

  • OLG Oldenburg, 22.03.2004 - 12 WF 141/03

    Verfahrenspflegervergütung: Grenzen der Aufwandsentschädigung für den Pfleger im

    Aus der Staatskasse kann er nur die Vergütung für solche Tätigkeiten beanspruchen, die erforderlich sind, um den Kindeswillen zu festzustellen und im Verfahren zu vertreten (KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 335; OLG Koblenz OLGR 2004, 65; OLG Stuttgart OLGR 2004, 52).

    2002, 144; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; FamRZ 2002, 335; OLG Stuttgart OLGR 2004, 48).

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