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   AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99 SO   

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https://dejure.org/1999,11455
AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99 SO (https://dejure.org/1999,11455)
AG Korbach, Entscheidung vom 16.08.1999 - 7 F 10/99 SO (https://dejure.org/1999,11455)
AG Korbach, Entscheidung vom 16. August 1999 - 7 F 10/99 SO (https://dejure.org/1999,11455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 6; BGB §§ 1626a, 1672
    Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a, 1672 BGB, hier: Vorlage an das BVerfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Familienrechtliche Ausgestaltung der elterlichen Sorge für ein Kind einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft nach Trennung von Mutter und Vater; Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts; Familienrechtliche Qualifizierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 384 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 629
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind auch Väter nichtehelicher Kinder Träger des Elternrechts, und zwar unabhängig davon, ob die Eltern des nichtehelichen Kindes zusammenleben oder nicht ( BVerfGE 92, 158 = FamRZ 1995, 789, 792 = MittRhNotK 1996, 85).

    Insbesondere könne der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für die Erziehung zuordnen, wenn die Voraussetzungen für eine gemeinsame Ausübung der Elternbefugnisse fehlten (BVerfG FamRZ 1995, 789, 792 = MittRhNotK 1996, 85 ).

    Dass sich die Ausgangslage, die dem in den Beschluss des BVerfG vom 7.3.1995 ( BVerfGE 92, 158 ff. = MittRhNotK 1996, 85 ) zitierten Votum des parlamentarischen Rates zugrunde lag, inzwischen wesentlich geändert hat, ist heute wohl unstreitig (vgl. Seibert, FamRZ 1995, 1457, 1459).

    Das Familiengericht ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber den Vorgaben, die das BVerfG in seinem Beschluss vom 7.3.1995 ( BVerfGE 92, 158 ff.) niedergelegt hat (betreffend die Frage der Adoption, die jedoch allgemeine Gültigkeit haben dürften), nicht nachgekommen ist.

  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Auszug aus AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
    1. Zahlungen auf Stammeinlagen, die vor einer beabsichtigten Kapitalerhöhung bewirkt werden, befreien den Leistenden grundsätzlich nur dann von seiner späteren Einlageschuld, wenn sie den Geschäftsführern im Zeitraum zwischen dem Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und deren Durchführung noch zur freien Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 1967, 44 = DNotZ 1967, 621 ; BGHZ 51, 157, 159 f.; BGH NJW-RR 1996, 1249 f. = DNotZ 1997, 495 = MittRhNotK.
  • Drs-Bund, 09.03.1994 - BT-Drs 12/7011
    Auszug aus AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
    Nach neueren Erhebungen kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 20 und 50 % der nicht miteinander verheirateter Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes zusammenleben (vgl. die Angaben in BT-Drucks. 12/7011, S. 22 sowie bei Schwenzer, Gutachten zum 59. DJT 1992, A 12, beides zitiert nach Seibert, a.a.O., dort Fn. 20).
  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 136/64

    Klage auf Erfüllung einer Einlagenverbindlichkeit für die Kapitalerhöhung einer

    Auszug aus AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
    1. Zahlungen auf Stammeinlagen, die vor einer beabsichtigten Kapitalerhöhung bewirkt werden, befreien den Leistenden grundsätzlich nur dann von seiner späteren Einlageschuld, wenn sie den Geschäftsführern im Zeitraum zwischen dem Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und deren Durchführung noch zur freien Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 1967, 44 = DNotZ 1967, 621 ; BGHZ 51, 157, 159 f.; BGH NJW-RR 1996, 1249 f. = DNotZ 1997, 495 = MittRhNotK.
  • BGH, 10.06.1996 - II ZR 98/95

    Einordnung einer Einzahlung als Voreinlage auf eine Einlageforderung aus einer

    Auszug aus AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
    1. Zahlungen auf Stammeinlagen, die vor einer beabsichtigten Kapitalerhöhung bewirkt werden, befreien den Leistenden grundsätzlich nur dann von seiner späteren Einlageschuld, wenn sie den Geschäftsführern im Zeitraum zwischen dem Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und deren Durchführung noch zur freien Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 1967, 44 = DNotZ 1967, 621 ; BGHZ 51, 157, 159 f.; BGH NJW-RR 1996, 1249 f. = DNotZ 1997, 495 = MittRhNotK.
  • Drs-Bund, 13.06.1996 - BT-Drs 13/4889
    Auszug aus AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
    Mit dem Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16.12.1997, dass unter anderem zur Einführung des § 1626 a BGB und zur Neufassung des § 1672 BGB führte, verfolgte der Gesetzgeber unter anderem das Ziel, die Rechte der Kinder zu verbessern und das Kindeswohl auf bestmögliche Art und Heft Nr. 7-8 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Juli/August 2000 Weise zu fördern sowie rechtliche Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern so weit wie möglich abzubauen (vgl. BT-Drucks. 13/4889, S. 29, zitiert nach Greßmann, Neues Kindschaftsrecht, Bielefeld 1998, Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 6 U 166/98

    Wirkung der Zahlung auf Stammeinlagen einer GmbH vor beabsichtigter

    Auszug aus AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
    Handels-/Gesellschaftsrecht - Voreinzahlungen auf die Einlageverpflichtung bei Kapitalerhöhung einer GmbH (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1999 - 6 U 166/98) GmbHG §§ 19 Abs. 1, Abs. 2 S. 2; 55 BGB §§ 181; 362; 366 Zahlungen auf Stammeinlagen, die bei der GmbH vor einer beabsichtigten Kapitalerhöhung bewirkt werden, befreien den Leistenden grundsätzlich nur dann von seiner späteren Einlageschuld, wenn sie den Geschäftsführern im Zeitraum zwischen dem Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und deren Durchführung noch zur freien Verfügung stehen.
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Korbach vom 16. August 1999 (7 F 10/99 SO) -.

    Nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten hat das Familiengericht das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob es mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG vereinbar ist, dass gemäß §§ 1626 a, 1672 BGB der Vater eines nichtehelichen Kindes, der mit der Kindesmutter und dem Kind mehrere Jahre in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt hat, nach Trennung der Eltern ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls die gemeinsame Sorge für sein Kind nicht zugesprochen erhalten kann, solange die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu verweigert (vgl. FamRZ 2000, S. 629).

  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Unter diesem Gesichtspunkt werden verbreitet Bedenken gegen die gesetzliche Lösung geäußert (vgl. AG Korbach in FamRZ 2000, 629, 630; Palandt/Diederichsen aaO § 1626 a Rdn. 11; Staudinger/Coester aaO § 1672 Rdn. 2, 9 f.; Coester in FamRZ 1995 aaO S. 1247 f. und DEuFamR 1999 aaO S. 7; Willutzky Rpfleger 1997, 336, 337; Diederichsen NJW 1998, 1977, 1983; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht 1999, 1626 a Rdn. 13; Finger, ZfJ 2000, 183, 188; sowie FamRZ 2000, 1204, 1206 f.; Schumann FamRZ 2000, 390, 394 f.).
  • OLG Naumburg, 16.01.2003 - 3 WF 3/03

    Voraussetzungen der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht miteinander

    Unter diesem Gesichtspunkt werden verbreitet Bedenken gegen die gesetzliche Lösung geäußert (vgl. AG Korbach in FamRZ 2000, 629, 630; Palandt/Diederichsen aaO § 1626 a Rdn. 11; Staudinger/Coester aaO § 1672 Rdn. 2, 9 f.; Coester in FamRZ 1995 aaO S. 1247 f. und DEuFamR 1999 aaO S. 7; Willutzky Rpfleger 1997, 336, 337; Diederichsen NJW 1998, 1977, 1983; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht 1999, 1626 a Rdn. 13; Finger, ZfJ 2000, 183, 188; sowie FamRZ 2000, 1204, 1206 f.; Schumann FamRZ 2000, 390, 394 f.).
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