Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 25.10.2000

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00   

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OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00 (https://dejure.org/2001,5594)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.01.2001 - 3 W 268/00 (https://dejure.org/2001,5594)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 3 W 268/00 (https://dejure.org/2001,5594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch; Berufsbetreuer; Betreuer; Hauptverhandlung; Strafverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilnahme des Betreuers an Hauptverhandlung

  • Judicialis

    BGB § 1908 i; ; BGB § 1836; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung gegen anwaltlich nicht vertretenen Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1030
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97

    Anspruch des Betreuers auf Vergütung im Fall der Teilnahme an Terminen in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00
    (vgl. insoweit BayObLG FamRZ aaO; LG Memmingen FamRZ 1998, 508, 509; LG. Koblenz FamRZ 1999, 464, 465).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00
    Vielmehr hat der Betreuer den Betreuten im erforderlichen Umfang auch persönlich zu betreuen (vgl. § 1897 Abs. 1 BGB; Bt-Drucks. 11/4528 S. 114; BayObLG FamRZ 1999, 740, 741).
  • LG Koblenz, 15.10.1998 - 2 T 590/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00
    (vgl. insoweit BayObLG FamRZ aaO; LG Memmingen FamRZ 1998, 508, 509; LG. Koblenz FamRZ 1999, 464, 465).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00
    durfte (vgl. BayObLG aaO und BayObLGZ 1996, 47, 50).
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07

    Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer

    Das OLG Zweibrücken sah in seinem Beschluss vom 19.01.2001 FamRZ 2001, 1030 die Teilnahme der Betreuerin an einer Hauptverhandlung, zu der sie geladen war, als Bestandteil persönlicher Betreuung, was vorliegend ausscheidet und auch bedenklich ist, weil es bei den §§ 1896 ff. BGB um die rechtliche Betreuung in bestimmten Aufgabenkreisen geht und es keine von ihr losgelöste persönliche Betreuung gibt (vgl. zutreffend die Anmerkung von Bienwald zur vorgenannten Entscheidung a.a.O.).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Diese Grundsätze mögen es unter besonderen Umständen des Einzelfalls nicht ausschließen, dass der Betreuer gleichwohl seine Tätigkeit in einem Strafverfahren für erforderlich halten darf, etwa in dem in der Rechtsprechung wiederholt behandelten Beispielsfall, dass er von dem Strafgericht durch Ladung zur Hauptverhandlung zur Mitwirkung an der Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des angeklagten Betroffenen herangezogen wird (OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128; OLG Dresden BtPrax 2002, 219).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 25.10.2000 - 10 T 414/00, 10 T 415/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,30291
LG Stuttgart, 25.10.2000 - 10 T 414/00, 10 T 415/00 (https://dejure.org/2000,30291)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.2000 - 10 T 414/00, 10 T 415/00 (https://dejure.org/2000,30291)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 10 T 414/00, 10 T 415/00 (https://dejure.org/2000,30291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung bei Mittellosigkeit, direkter Anspruch gegen Betroffenen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1030 (Ls.)
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