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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2001 - 4 WF 26/01   

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OLG Hamm, 01.03.2001 - 4 WF 26/01 (https://dejure.org/2001,7566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2001 - 4 WF 26/01 (https://dejure.org/2001,7566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2001 - 4 WF 26/01 (https://dejure.org/2001,7566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 623 Abs. 2 S. 2
    Zur Abtrennung der Folgesache elterliche Sorge aus dem Scheidungsverbund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1229
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Rastatt, 14.10.1998 - 5 F 129/96

    Abtrennung der Sorgesache

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 4 WF 26/01
    Dementsprechend besteht jedenfalls im Grundsatz weitgehend Einigkeit darüber, daß das Gericht dem von einem Ehegatten gestellten Abtrennungsantrag zu entsprechen hat, auch wenn die Möglichkeit besteht, daß dann bei Eintritt der Rechtskraft der Scheidung über die abgetrennten Folgesachen noch keine Entscheidung ergangen ist (vgl. Zöller-Philippi, 22. Aufl., ZPO, § 623 Rdz. 32 e; Baumbach/Albers, ZPO, § 623 Rdz. 4; AG Rastatt, FamRZ 2000, 167).

    Ein Mißbrauch soll dann vorliegen, wenn der Antrag auf Abtrennung der Folgesache nicht dem Zwecke diene, eine Vorabentscheidung über die Frage der elterlichen Sorge herbeizuführen, sondern eine Entscheidung über den Ehescheidungsantrag vor Entscheidung über die Folgesache "elterliche Sorge" zu ermöglichen (vgl. OLG München, FamRZ 2000, 1291; Niesen FamRZ 2000, 167; Baumbach/Albers/a.a.O., in Erwägung gezogen auch von Büttner a.a.O).

  • OLG München, 28.10.1999 - 26 WF 1350/99

    Ermerssensausübung eines Richters bei der Abtrennung eines Verfahrens betreffend

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 4 WF 26/01
    Ein Mißbrauch soll dann vorliegen, wenn der Antrag auf Abtrennung der Folgesache nicht dem Zwecke diene, eine Vorabentscheidung über die Frage der elterlichen Sorge herbeizuführen, sondern eine Entscheidung über den Ehescheidungsantrag vor Entscheidung über die Folgesache "elterliche Sorge" zu ermöglichen (vgl. OLG München, FamRZ 2000, 1291; Niesen FamRZ 2000, 167; Baumbach/Albers/a.a.O., in Erwägung gezogen auch von Büttner a.a.O).
  • OLG Köln, 25.04.2002 - 14 WF 42/02

    Zeitpunkt der Entscheidung über das Sorgerecht

    Insofern unterscheide sich die Bestimmung von § 628 ZPO (so OLG Düsseldorf a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2001, 1229).

    Auch der Einwand, missbräuchlich könnten auf der Gegenseite verspätete, zu weitgehende, der Sachlage nicht angemessene Anträge sein und zu dem umgekehrten Ziel einer Verfahrensverzögerung führen, ohne dass dies zu verhindern sei (so OLG Hamm, FamRZ 2001, 1229), überzeugt nicht.

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZB 90/08

    Zulässigkeit der Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache

    Ob und unter welchen Umständen das Familiengericht eine Abtrennung der Unterhaltsfolgesache vom Familiengericht dennoch ablehnen kann, ist streitig (verneinend etwa OLG Hamm FamRZ 2001, 554; FamRZ 2001, 1229 - zur Folgesache Sorgerecht; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 795; weitgehend ebenso OLG Bremen OLGR 2005, 121; Zöller/Philippi ZPO 26. Aufl. § 623 Rdn. 32 f, 32 g).
  • OLG Hamm, 10.08.2006 - 3 UF 72/06

    Zurückweisung eines Antrags auf Abtrennung von Folgesachen nach § 623 Abs. 2 Satz

    Dementsprechend müsse das Gericht einem Antrag auf Abtrennung die Antragsfolgesachen stattgeben, eine Abtrennung sei also zwingend vorgeschrieben (OLG Hamm FamRZ 2001, 1229; einschränkend OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 840).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 2 WF 7/05

    Scheidungsverbund: Ablehnung eines den nachehelichen Unterhalt betreffenden

    Abgelehnt werden kann jedoch ein Trennungsantrag, der der Intention des § 623 Abs. 2 Satz 2, 3 ZPO diametral zuwider eine Vorabentscheidung über die Ehescheidung ermöglicht und missbräuchlich zur Umgehung des § 628 ZPO gestellt wird (ebenso Zöller-Philippi aaO.§ 623 Rn. 32 f; Baumbach-Albers, ZPO, 63 Aufl., § 623 Rn. 4; wohl auch Büttner, Familienverfahrensrecht im Kindschaftsreformgesetz, FamRZ 1998, 585, 592; vgl. auch OLG München FamRZ 2000, 1291, OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 795 und OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 840; weitergehend OLG Köln FamRZ 2002, 1570; dagegen wohl OLG Hamm FamRZ 2001, 1229).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2003 - 17 WF 234/02

    Ehescheidungsverbund: Zwingende Abtrennung einer Folgesache

    Allein der Umstand, dass eine Ehescheidung vor der Vorabentscheidung über die elterliche Sorge ermöglicht wird, begründet jedenfalls nicht generell einen derartigen Missbrauchsfall (OLG Hamm, FamRZ 2001, 1229).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 9 WF 8/01   

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OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 9 WF 8/01 (https://dejure.org/2001,27646)
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 9 WF 8/01 (https://dejure.org/2001,27646)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1229
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