Rechtsprechung
BayObLG, 02.08.2000 - 3Z BR 180/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betreuerersetzung; Fortsetzung des Betreuerverhältnisses; Auswahlentscheidung; Beschwerderecht; Rechtsbeschwerde
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsmaßstab im Hauptsacheverfahren nach einstweiliger Betreuerbestellung
- Judicialis
BGB § 1908c; ; BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1897; ; FGG § 69i Abs. 8; ; FGG § 69g Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellung eines neuen Betreuers nach der Entlassung des alten Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Altötting - XVII 744/92
- LG Traunstein - 4 T 4366/99
- LG Traunstein - 4 T 4867/01
- BayObLG, 02.08.2000 - 3Z BR 180/00
- BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 252
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16
Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem …
Wird der bisherige Betreuer gemäß § 1908 b Abs. 2 BGB auf seinen Wunsch entlassen, hat die Auswahl des nach § 1908 c BGB zu bestellenden neuen Betreuers gemäß § 1897 BGB zu erfolgen (BayObLG FamRZ 2001, 252). - OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07
Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei …
a) Da das Landgericht die frühere Betreuerin entlassen hat, richtet sich die Auswahl des neuen Betreuers nach § 1897 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 252).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 27.01.2000 - 2 W 11/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Betreuer; Betreuung; Mittellosigkeit; Vergütung
- Bt-Recht
Feststellung der Mittellosigkeit
- Judicialis
BGB § 1836 d.
- rechtsportal.de
BGB § 1836d
Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kiel - 2 XVII K 406
- LG Kiel - 3 T 644/99
- OLG Schleswig, 27.01.2000 - 2 W 11/00
Papierfundstellen
- FGPrax 2000, 106
- FamRZ 2001, 252
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 21/02
Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer …
c) Es liegt auch kein Fall der greifbaren Gesetzwidrigkeit in der Form vor, dass das Landgericht die Entscheidung ohne jegliche Sachprüfung erlassen hat (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 187/188; OLG Brandenburg BtPrax 2000, 128).Soweit das Oberlandesgericht Brandenburg (BtPrax 2000, 128) in diesem Punkt eine andere Auffassung vertreten sollte, stünde diese nicht nur im Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, sondern würde auch dazu führen, dass aus der außerordentlichen Beschwerde eine regelmäßige würde.
- OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16
Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Nachlasses ist grundsätzlich nicht der Todestag des Erblassers, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (OLG Schleswig FamRZ 2001, 252; OLG Karlsruhe B. v. 31.10.2014, 14 Wx 56/13 juris, OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844). - OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten
Hierbei hat der Gesetzgeber durchaus erkannt, dass dem Betreuer durch die Wahl der Abrechnungszeiträume gewisse Einflussnahmemöglichkeiten eröffnet worden sind (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 27; Schl.-Holst. OLG BtPrax 2000, 128). - BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03
Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist
Die Abweichung kann in einer Verlängerung, aber auch in einer Verkürzung der Frist bestehen (BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 27; OLG Schleswig FamRZ 2001, 252; OLG Frankfurt/Main MDR 2002, 156). - OLG Naumburg, 31.05.2018 - 2 Wx 80/16
Vergütung des Nachlasspflegers: Vergütungssatz bei Teilmittellosigkeit; Kürzung …
aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Nachlasses ist grundsätzlich nicht der Todestag des Erblassers, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (…OLG Karlsruhe, Beschluss v. 31.10.2014, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss v. 27.01.2000 - Az.: 2 W 11/00 - , FamRZ 2001, 252).