Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 27.01.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 02.08.2000 - 3Z BR 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7018
BayObLG, 02.08.2000 - 3Z BR 180/00 (https://dejure.org/2000,7018)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.2000 - 3Z BR 180/00 (https://dejure.org/2000,7018)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 2000 - 3Z BR 180/00 (https://dejure.org/2000,7018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuerersetzung; Fortsetzung des Betreuerverhältnisses; Auswahlentscheidung; Beschwerderecht; Rechtsbeschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsmaßstab im Hauptsacheverfahren nach einstweiliger Betreuerbestellung

  • Judicialis

    BGB § 1908c; ; BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1897; ; FGG § 69i Abs. 8; ; FGG § 69g Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines neuen Betreuers nach der Entlassung des alten Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16

    Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem

    Wird der bisherige Betreuer gemäß § 1908 b Abs. 2 BGB auf seinen Wunsch entlassen, hat die Auswahl des nach § 1908 c BGB zu bestellenden neuen Betreuers gemäß § 1897 BGB zu erfolgen (BayObLG FamRZ 2001, 252).
  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

    a) Da das Landgericht die frühere Betreuerin entlassen hat, richtet sich die Auswahl des neuen Betreuers nach § 1897 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 252).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.01.2000 - 2 W 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5096
OLG Schleswig, 27.01.2000 - 2 W 11/00 (https://dejure.org/2000,5096)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.01.2000 - 2 W 11/00 (https://dejure.org/2000,5096)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 2 W 11/00 (https://dejure.org/2000,5096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 2 XVII K 406
  • LG Kiel - 3 T 644/99
  • OLG Schleswig, 27.01.2000 - 2 W 11/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 106
  • FamRZ 2001, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 21/02

    Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer

    c) Es liegt auch kein Fall der greifbaren Gesetzwidrigkeit in der Form vor, dass das Landgericht die Entscheidung ohne jegliche Sachprüfung erlassen hat (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 187/188; OLG Brandenburg BtPrax 2000, 128).

    Soweit das Oberlandesgericht Brandenburg (BtPrax 2000, 128) in diesem Punkt eine andere Auffassung vertreten sollte, stünde diese nicht nur im Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, sondern würde auch dazu führen, dass aus der außerordentlichen Beschwerde eine regelmäßige würde.

  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Nachlasses ist grundsätzlich nicht der Todestag des Erblassers, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (OLG Schleswig FamRZ 2001, 252; OLG Karlsruhe B. v. 31.10.2014, 14 Wx 56/13 juris, OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Hierbei hat der Gesetzgeber durchaus erkannt, dass dem Betreuer durch die Wahl der Abrechnungszeiträume gewisse Einflussnahmemöglichkeiten eröffnet worden sind (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 27; Schl.-Holst. OLG BtPrax 2000, 128).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist

    Die Abweichung kann in einer Verlängerung, aber auch in einer Verkürzung der Frist bestehen (BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 27; OLG Schleswig FamRZ 2001, 252; OLG Frankfurt/Main MDR 2002, 156).
  • OLG Naumburg, 31.05.2018 - 2 Wx 80/16

    Vergütung des Nachlasspflegers: Vergütungssatz bei Teilmittellosigkeit; Kürzung

    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Nachlasses ist grundsätzlich nicht der Todestag des Erblassers, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 31.10.2014, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss v. 27.01.2000 - Az.: 2 W 11/00 - , FamRZ 2001, 252).
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