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   BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00   

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BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00 (https://dejure.org/2000,6606)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 3Z BR 290/00 (https://dejure.org/2000,6606)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 3Z BR 290/00 (https://dejure.org/2000,6606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Hochschulstudium; Vorbereitungsdienst; Lehramt; Vergleichbare Ausbildung; Besondere Kenntnisse; Führung von Betreuungen; Betreuervergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz bei abgeschlossener Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2
    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 31/93
  • LG Bayreuth - 15 T 103/00
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 306
  • BayObLGZ 2000, 291
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00
    Ihre Vermittlung gehörte, wie sich auch aus ihrer Prüfungsrelevanz ersehen läßt (siehe hierzu z.B. für Bayern § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 der Lehramtsprüfungsordnung II i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.9.1992, GVBl. 1992, 496), zum Kernbereich der Ausbildung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847/848).

    In Betracht kommen vielmehr auch Kenntnisse, die die zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit fördern und im Verhältnis zum Betreuten soziale Kompetenz verleihen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers Rn. 6.6.8; Hansen SchlHA 2000, 53/56; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 13; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275).

    Hierzu bedarf es eines möglichst engen persönlichen Kontakts (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847; Gregersen/Deinert Rn. 6.6.7.1; Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1897 Rn. 8) und des Bemühens um ein persönliches Vertrauensverhältnis (vgl. OLG Dresden aaO), der Einbeziehung des Betreuten in anstehende Entscheidungen (vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1897 BGB Rn. 28; Gregersen/Deinert Rn. 6.6.7.3), der Erörterung, inwieweit Vorstellungen und Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen, sowie der Verdeutlichung des Zwecks und der Erforderlichkeit notwendiger, in die Lebensverhältnisse des Betreuten eingreifender Maßnahmen.

    Abgesehen davon, dass hierbei auch Grundfragen und Probleme der allgemeinen Psychologie und Pädagogik behandelt wurden, ermöglichen die für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen vermittelten Kontakt- und Kommunikationsmuster auch einen leichteren Zugang zu erwachsenen Personen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847/848; kritisch Schmidt BtPrax 2000, 63/64).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00
    Sie gehen in ihrer Breite und Tiefe über ein Grundwissen deutlich hinaus (vgl. zu dieser Abgrenzung BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).

    Für die Führung einer Betreuung "nutzbar" sind Kenntnisse, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).

  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

    Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00
    Sie gehen in ihrer Breite und Tiefe über ein Grundwissen deutlich hinaus (vgl. zu dieser Abgrenzung BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).

    Für die Führung einer Betreuung "nutzbar" sind Kenntnisse, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00
    Für die Führung einer Betreuung "nutzbar" sind Kenntnisse, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00
    Sind die entsprechend erworbenen besonderen Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar, wird grundsätzlich vermutet, dass sie auch für die konkrete Betreuung nutzbar sind (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG; vgl. hierzu Pfälz. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Denn sie können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung der Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und auf sie in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 62; OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 21, 22; BayObLG FamRZ 2001, 306, 307; OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 W 378/05 - juris Rn. 5; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.9.2011] § 4 VBVG Rn. 26; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 118).
  • LG Augsburg, 09.11.2009 - 5 T 1848/09

    Rechtliche Betreuung: Betreuervergütung eines studierten Theologen

    Anerkannt ist, dass die aus einem Hochschulstudium und dem Vorbereitungsdienst bestehende, mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossene Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen insgesamt eine Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG rechtfertigt, BayObLG Beschluss vom 25.10.2000, Az.: 3Z BR 290/00.

    Insofern hat das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 25.10.2000, Az.: 3Z BR 290/00) darauf abgestellt, dass gerade die Fortführung des Lehramtsstudiums (dort Geschichte und Geographie) durch das anschließende Referendariat dem Betreuer Kenntnisse verschafft, die ihm im Bereich der zwischenmenschlichen Kommunikation und des engen persönlichen Kontakts mit dem zu Betreuenden bei der Führung der Betreuung nützlich sind.

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

    b) Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind, und zwar auch dann, wenn sie mit dem beruflichen Ziel der Erziehung von Kindern und Jugendlichen erworben wurden (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers

    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 16 Wx 252/01

    Vergütung für einen Berufsbetreuer mit abgeschlossenem Studium der Biologie

    Das dort vermittelte Fachwissen in Pädagogik, das auf die zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit abzielt, führt zu einer besonderen Kompetenz in sozialen Fragen, die der Betreuungstätigkeit unmittelbar zugute kommt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 00, 847; BayObLG, FamRZ 01, 306 ).
  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

    d) Es entspricht ferner ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02

    Befähigung der Betreuerin - hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

    Hierzu bedarf es eines möglichst engen persönlichen Kontakts (vgl. BayObLGZ 2000, 291/293; OLG Dresden FamRZ 2000, 463) und des Bemühens um ein persönliches Vertrauensverhältnis, der Einbeziehung des Betreuten in anstehende Entscheidungen (vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB), der Erörterung, inwieweit Vorstellungen und Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen, sowie der Verdeutlichung des Zwecks und der Erforderlichkeit notwendiger, in die Lebensverhältnisse des Betreuten eingreifender Maßnahmen (vgl. BayObLGZ aaO).
  • LG Koblenz, 11.11.2004 - 2 T 597/04

    Stundensatz eines Betreuers mit Lehramtsexamina

    So basiert die dem Sinn des Gesetzes entsprechende Betreuung auf einem guten Vertrauensverhältnis zwischen dem Betreuten und dem Betreuer (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 306 mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
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