Rechtsprechung
BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs eines Betreuers für den Zeitaufwand für die Besprechung mit der Urlaubsvertretung ; Vorliegen einer zur zur pflichtgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Betreuers notwendigen Tätigkeit; Vereinbarkeit der Übertragung von ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung für Hilfspersonen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung des Betreuers für Information einer Hilfsperson
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vergütung des Betreuers für die Information einer Hilfsperson
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Altötting, 03.12.1999 - XVII 191/93
- LG Traunstein, 28.03.2000 - 4 T 85/00
- BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 374
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Zeitaufwand eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00
Zu vergüten ist die Zeit, die der Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt hat (BayObLG FamRZ 1996, 1169/117b). - LG Frankfurt/Oder, 14.10.1996 - 15 T 374/96
Auszug aus BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00
Er muß sie vielmehr im Grundsatz selbst weiterführen (…Jürgens aaO;… Knittel aaO) und darf deshalb einen Dritten nur als untergeordnete "Hilfskraft" einsetzen, also z. B. für überschaubare einzelne Verwaltungsaufgaben (LG Frankfurt/Oder BtPrax 1997, 78/79). - BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95
Bemessung der Betreuervergütung
Auszug aus BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00
Deshalb kommt es für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, grundsätzlich auf die Sicht des Betreuers, also darauf an, ob er die Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1996, 1171 ). - BayObLG, 13.07.1994 - 3Z BR 162/94
Vergütung eines Berufsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00
Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt wird (BayObLG BtPrax 1994, 173 ).
- BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, kommt es auf dessen Sicht an, also darauf, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215).(1) Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLG BtPrax 2000, 214/215;… Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 15).
Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215;… Jansen § 27 Rn. 27).
- OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03
Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der …
Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete "Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten einsetzen (…vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB, Rn. 27;… Bienwald, a.a.O.;… Jürgens, a.a.O.;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).Danach mag es - wie im Fall des BayObLG (BtPrax 2000, 214) - zwar zulässig sein, während der urlaubs- oder krankheitsbedingten vorübergehenden Abwesenheit des Betreuers eine Hilfsperson einzuschalten, die den Kontakt zu diesem aufrechterhält, ihn gegebenenfalls über wesentliche Vorkommnisse informiert und ihm so im Ernstfall eine eigene und schnelle Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben ermöglicht.
- BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03
Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen - …
aa) Zwar folgt aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen darf (BayObLGZ 2002, 353 = FamRZ 2003, 405 und FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).bb) Dieser Grundsatz muss auch dann gelten, wenn der Betreuer eine Hilfsperson einsetzt, um trotz zeitlich begrenzter Abwesenheit seine persönliche Betreuung aufrechtzuerhalten (…OLG Dresden aaO; vgl. auch BayObLG FamRZ 2001, 374/375).
- OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03
Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der …
Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete "Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten einsetzen (…vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB Rn. 27;… Bienwald, a. a. O.;… Jürgens, a. a. O.;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214,215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).Danach mag es - wie im Fall des BayObLG (BtPrax 2000, 214) - zwar zulässig sein, während der urlaubs- oder krankheitsbedingten vorübergehenden Abwesenheit des Betreuers eine Hilfsperson einzuschalten, die den Kontakt zu diesem aufrechterhält, ihn gegebenenfalls über wesentliche Vorkommnisse informiert und ihm so im Ernstfall eine eigene und schnelle Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben ermöglicht.
- BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02
Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines …
Zwar darf der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen (BayObLG FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362). - AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97
130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens
Von diesen Ausnahmen abgesehen, ging die Rechtsprechung und die betreuungsrechtliche Literatur nahezu einhellig davon ans, dass sich die Grundsätze für die Bemessung der Vergütung von Betreuern vermögender Betroffener durch das Inkrafttreten des § 1 BvormVG auch unter Berücksichtigung der Neufassung des § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB im Wesentlichen nicht geändert haben und die Höhe sowie die Zusammensetzung des vom Betreuer verwalteten Vermögens als mittelbare Vergütungskriterien daher auch nach neuem Recht vergütungssteigernd bei der Bemessung der Berufsbetreuervergütung berücksichtigt werden können (BayObLGZ 1999, 375 = FamRZ 2000, 318 = Rpfleger 2000, 215 = BTPrax 2000, 85 = JurBüro 2000, 263 = FGPrax 2000, 26 - Vorlagebeschluss - BayObLG FamRZ 2000, 1447 = Rpfleger 2000, 331 = JurBüro 2000, 431; BayObLG FamRZ 2001, 374 = BtPrax 2000, 214; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230 = BtPrax 1999, 197; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1533 = Rpfleger 2000, 500 = BtPrax 2000, 219; LG Dortmund FamRZ 1999, 606; LG Augsburg FamRZ 2000, 982 = Rpfleger 2000, 215 JurBüro 2000, 265; LG Oldenburg FamRZ 2000, 1310 Rpfleger 2000, 216 = JurBüro 2000, 267; LG Koblenz FamRZ 2000, 1310; LG Gera FamRZ 2000, 848 = Rpfleger 2000, 271 = BtPrax 2000, 178; LG Duisburg FamRZ 2000, 317 = JurBüro 2000, 267; LG Berlin FamRZ 2000, 1452; LG KrefeldjurBüro 2000, 266; AG Starnberg FamRZ 2000, 185 ? bestätigt durch LG München II…, Beschluss vom 11.8.2000, Az. 6 T 4267/00 - Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rdnrn. 13, 21-23;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 Rdnrn. 22, 24, 27, 32-37; Walther BtPrax 1998, 125; Zimmermann FamRZ 1999, 630; Zimmermann ZEV 1999, 329; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Bestelmeyer FamRZ 1999, 1633).