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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2738
OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,2738)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2000 - 17 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,2738)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 17 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,2738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt: Kindergeldanrechnung bei Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 2 S. 1 EStG; § 1612b BGB
    Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über das Einkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über das Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1602 Abs. 1 § 1610 § 1612b Abs. 1
    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes; Berechnung des Unterhaltsbedarfs bei eigenem Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 47
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 19.02.1996 - 26 UF 1156/95

    Vermögenseinsatzpflicht volljähriger Kinder zur Deckung ihres Unterhaltsbedarfs

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99
    So hat das OLG Düsseldorf (FamRZ 1990, 1137) für das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind einen Freibetrag zwischen 4.000,00 DM und 4.500,00 DM angenommen, das OLG München (FamRZ 1996, 1433) in Höhe von 5.000,00 DM und das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1235) für einen Studenten mit wohlhabenden Eltern ca. 10.000,00 DM.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 16 UF 51/95

    Verweigerung von persönlichen Kontakten eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99
    So hat das OLG Düsseldorf (FamRZ 1990, 1137) für das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind einen Freibetrag zwischen 4.000,00 DM und 4.500,00 DM angenommen, das OLG München (FamRZ 1996, 1433) in Höhe von 5.000,00 DM und das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1235) für einen Studenten mit wohlhabenden Eltern ca. 10.000,00 DM.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1990 - 7 UF 220/89
    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99
    So hat das OLG Düsseldorf (FamRZ 1990, 1137) für das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind einen Freibetrag zwischen 4.000,00 DM und 4.500,00 DM angenommen, das OLG München (FamRZ 1996, 1433) in Höhe von 5.000,00 DM und das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1235) für einen Studenten mit wohlhabenden Eltern ca. 10.000,00 DM.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Die Vorschrift des § 1612 b Abs. 3 BGB sei auf solche Fälle nicht anwendbar, weil nicht nur der barunterhaltspflichtige Elternteil, sondern auch der Elternteil, bei dem das Kind wohne, Anspruch auf Kindergeld habe (OLG Celle - 21. Zivilsenat - FamRZ 2003, 1408 f.; OLG Celle - 17. Zivilsenat - FamRZ 2001, 47, 48; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1106 f. [differenzierend]; Soyka FuR 2005, 97, 99 ff.; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 515; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3251; Eschenbruch/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 3388; AnwK-BGB/Saathoff BGB § 1612 b Rdn. 10; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. Kap. VI Rdn. 157 a).
  • KG, 27.01.2016 - 13 UF 234/14

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch eines volljährigen privilegierten Kindes

    Das ergibt sich aus § 1602 Abs. 2 BGB; danach muss ein volljähriges Kind, auch ein volljähriges privilegiertes Kind, für den eigenen Unterhalt zunächst den Stamm seines Vermögens einsetzen; seine Unterhaltsbedürftigkeit ist damit regelmäßig - abgesehen von einer im Einzelfall grob unbilligen und unzumutbaren Pflicht der Vermögensverwertung - ausgeschlossen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 UF 107/15, NZFam 2016, 33 [Holzer] [bei juris LS und Rz. 16ff.]; OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2000 - 17 UF 236/99, FamRZ 2001, 47 [bei juris LS 2 und Rz. 8] sowie Wendl/Dose-Dose, Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 1 Rn. 621, § 2 Rn. 133, 580, 589).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Der Senat folgt in seiner ständigen Rechtsprechung im Ergebnis der Auffassung, wonach § 1612b Abs. 1 BGB einer vollen Anrechnung des Kindergeldes dann nicht entgegensteht, wenn -wie hier- ein an sich barunterhaltspflichtiger Elternteil mangels Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt leistet, aber dennoch das volle Kindergeld bezieht (vgl. Senatsurteil vom 04.09.2003, 1 UF 178/03; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1452; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1589; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 553; anderer Auffassung: OLG Hamm, FamRZ 2001, 1728; OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 687; OLG Köln, FamRZ 2003, 1408; zuletzt OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1809).
  • OLG Koblenz, 10.11.2004 - 9 UF 601/04

    Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Kindergeldanrechnung bei einer

    Diejenigen, die Absatz 1 anwenden wollen, argumentieren, dieses Ergebnis sei sachgerecht, weil dem Kind in aller Regel Naturalleistungen durch den gemeinsamen Haushalt entgegengebracht werden, auch wenn sie nicht geschuldet wären (Wendl-Scholz aaO § 2 Rn 515; OLG Celle FamRZ 2001, 47,48; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1216; OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 598).
  • OLG Koblenz, 13.06.2003 - 13 WF 414/03

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

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  • OLG Celle, 13.08.2003 - 15 UF 48/03

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Barunterhaltspflicht beider Elternteile; Fehlende

    Insoweit kann auf Naturalleistungen des nicht leistungsfähigen Elternteils, der dem unterhaltsberechtigten Kind Wohnung und Verpflegung gewährt (vgl. OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1216; Palandt/Diederichsen, 62. Auflage, Rn. 6 zu § 1612 b BGB; Scholz in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl., Rn. 515 zu § 2), nicht abgestellt werden.
  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 12 UF 95/01

    Zur Berechnung der Haftungsquote und Anrechnung von Kindergeld beim

    Ob auch der leistungsunfähige Elternteil, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, weil das volljährige Kind bei ihm wohnt (§ 64 II S. 1EStG), Anspruch auf das hälftige Kindergeld hat (vgl. OLG Celle, FamRZ 2001, 47, 48) oder ob es in diesem Fall ausschließlich dem allein für den Unterhalt aufkommenden anderen Elternteil zugute kommen muss (nach OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246 analog § 1612b III BGB; vgl. auch Kleffmann, FuR 2002, 99, 102), bedarf hier keiner Entscheidung, weil beide Elternteile Unterhalt leisten.
  • OLG Dresden, 15.07.2009 - 20 WF 577/09

    Kindschaftsrecht; Unterhalt

    In einer solchen Konstellation ist der Unterhaltsbedarf des Berechtigten auf der Grundlage der 4. Altersstufe der Unterhaltstabelle auch allein nach den Einkünften des Zahlungspflichtigen zu bemessen, weil die Lebensstellung des volljährigen Kindes von dem Einkommen des Elternteils, der damit nicht einmal den eigenen angemessenen Selbstbehalt decken kann, nicht beeinflusst wird (im Ergebnis ebenso BGH FamRZ 2006, 99, 100 - rechte Spalte oben unter II. 1; OLG Celle FamRZ 2001, 47; OLG Dresden - 21. Zivilsenat -, Beschluss vom 01.08.2007, 21 WF 629/07; zustimmend Palandt/Diederichsen, 68. Aufl. 2009, § 1610 BGB Rn. 6).
  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 11 WF 257/05

    Zur Anrechnung von Kindergeld bei einem an sich barunterhaltspflichtigen aber

    6 in Abweichung von der Vorauflage; für eine hälftige Anrechnung: OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 687; OLG Celle FamRZ 2001, 47; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1216; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 515; Erman/Hammermann, § 1612 b Rdnr. 14).
  • OLG Bremen, 18.02.2005 - 4 UF 83/04

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

    Auch der Elternteil, der zwar nicht leistungsfähig sei, dem Kind aber Kost und Logis gewähre, sei als barunterhaltspflichtig i.S.d. § 1612 b I BGB anzusehen (vgl. OLG Koblenz, 4. FamS, FamRZ 2004, 1132; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1216; OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 687; Gerhardt, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl., § 6 Rn. 157; Strohmaier, FuR 2003, 153 ff.; jedenfalls für den Fall des volljährigen privilegierten Kindes: Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rn. 515 b; Eschenbruch/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozess, 2. Aufl., Rn. 3389; für den Fall des behinderten volljährigen Kindes: Palandt/Diederichsen, a.a.O., Rn. 6.; differenzierend MK/Born, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 17.02.2003 - 7 WF 28/03

    Zur Kindergeldanrechnung gem. der RegelbetragsVO bei volljährigen Kindern

  • OLG Brandenburg, 17.12.2001 - 9 WF 186/01

    Zur Anrechnung von Kindergeld nach § 1612b BGB

  • OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 WF 257/05
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2004 - 8 WF 26/04

    Anrechnung von Kindergeld auf Volljährigenunterhalt trotz mangelnder

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 7 UF 276/05

    Halbteilung des Kindergelds bei fehlender Fähigkeit eines Elternteils zur Zahlung

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 8 WF 26/04

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei Leistungsunfähigkeit der

  • OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

  • AG Hameln, 06.12.2005 - 31 F 227/05

    Abänderung; Abänderungsgrund; Analogie; Anrechnung; Arbeitslosengeld II;

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.11.1999 - 2 UF 229/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3574
OLG Karlsruhe, 10.11.1999 - 2 UF 229/98 (https://dejure.org/1999,3574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 UF 229/98 (https://dejure.org/1999,3574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 UF 229/98 (https://dejure.org/1999,3574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch; Volljähriges behindertes Kind; Vermögensbildung; Vermögenseinsatz; Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltspflicht

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1602 Abs. 2; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1611 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Unterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes; Vermögenseinsatz; Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 11.02.2010 - VI R 61/08

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind bei Unzumutbarkeit des

    Nach diesen Grundsätzen dürfen schwerbehinderte volljährige Kinder, die ihren angemessenen Bedarf nicht selbst decken können und bei denen ungewiss ist, ob ihr Unterhaltsbedarf im Alter durch Unterhaltsleistungen der Eltern gedeckt werden kann, maßvoll Vermögen bilden; eine als Altersvorsorge dienende vermietete Eigentumswohnung braucht deshalb nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwertet zu werden (Urteil des OLG Karlsruhe vom 10. November 1999  2 UF 229/98, Zeitschrift für das Familienrecht 2001, 47).
  • BFH, 30.10.2008 - III R 97/06

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den kranken Sohn - Unzumutbarkeit des

    Schwerbehinderte volljährige Kinder, die ihren angemessenen Bedarf nicht selbst decken können und bei denen ungewiss ist, ob ihr Unterhaltsbedarf im Alter durch Unterhaltsleistungen der Eltern gedeckt werden kann, dürfen maßvoll Vermögen bilden; eine als Altersvorsorge dienende vermietete Eigentumswohnung braucht deshalb nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhaltes verwertet zu werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. November 1999 2 UF 229/98, FamRZ 2001, 47).
  • BFH, 28.04.2010 - VI B 142/09

    Vermögen im Sinne des § 33a Abs. 1 S. 3 EStG

    Aus diesem Grund sah das von den Klägern als Divergenzentscheidung herangezogene Urteil in BFH/NV 2009, 728 auch keine Notwendigkeit, dass eine als Altersvorsorge dienende vermietete Eigentumswohnung vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhaltes zu verwerten ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 728, unter Bezugnahme auf Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. November 1999  2 UF 229/98, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2001, 47).
  • FG Münster, 25.06.2002 - 6 K 7313/00

    Existenzieller Lebensbedarf eines behinderten Kindes - Anrechnung eigenen

    Dementsprechend wird behinderten Kindern auch nach zivilrechtlichen Regeln erlaubt, maßvoll Vermögen zu bilden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. November 1999, 2 UF 229/98, Fam. Rz. 2001, 47).
  • FG Münster, 25.06.2003 - 6 K 7313/00

    Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes; Nachweis eines behinderungsbedingten

    Dementsprechend wird behinderten Kindern auch nach zivilrechtlichen Regeln erlaubt, maßvoll Vermögen zu bilden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. November 1999, 2 UF 229/98, Fam. Rz. 2001, 47).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 12 ME 518/03

    Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter; Erwerbsminderung; freiwillig;

    Das Gesetz hebt insoweit allein auf die Begriffe der Bedürftigkeit einerseits und der Leistungsfähigkeit andererseits ab (vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1987, § 1602 Rn. 11 f.).Grundsätzlich bleiben Eltern gegenüber ihren erwerbsunfähigen volljährigen Kindern unterhaltspflichtig (vgl. für den Fall der Behinderung Diederichsen in Palandt, Kommentar zum BGB, 62. Aufl. 2003, § 1602 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2000 - UF 188/00 - FamRZ 2001, 1724; OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.11.1999 - 2 UF 229/98 - FamRZ 2001, 47).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.02.2000 - 20 UF 608/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22362
OLG Dresden, 09.02.2000 - 20 UF 608/99 (https://dejure.org/2000,22362)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2000 - 20 UF 608/99 (https://dejure.org/2000,22362)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 20 UF 608/99 (https://dejure.org/2000,22362)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht -

    In dieser Lage müsse der Unterhaltsschuldner die ersparten Wohnkosten für die Sicherung des Lebensunterhalts seiner minderjährigen Kinder zur Verfügung stellen; sein Recht auf finanzielle Selbstbestimmung müsse zurücktreten (ebenso Thüringer OLG, Beschluss vom 17. Juni 1996 - WF 91/96 - FamRZ 1997, 1102; OLG Hamm, Urteil vom 26. Mai 1999 - 12 UF 88/98 - FamRZ 2000, 311; OLG Dresden, Beschluss vom 9. Februar 2000 - 20 UF 608/99 - FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 11 UF 850/03 - NJW 2003, 3138; OLG Hamm, Urteil vom 8. Mai 2006 - 8 UF 193/05 -).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    Grundsätzlich ist der Beklagte auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verweisen, da diese kostengünstiger sind (OLG Dresden, FamRZ 2001, 47; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Unterhaltsrecht, 9. Auflage, Rdn. 934).
  • KG, 08.06.2006 - 17 WF 131/06

    Minderjährigenunterhalt: Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit im Rahmen der

    Nichts anderes folgt aus der von ihnen zitierten Entscheidung des OLG Dresden (FamRZ 2001, 47), die im Übrigen nicht etwa die Berücksichtigungsfähigkeit derartiger Aufwendungen grundsätzlich in Frage stellt, sondern sich lediglich gegen eine pauschale Berücksichtigung im konkreten Fall ausgesprochen hat.
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