Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.01.2001

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   BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99   

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https://dejure.org/2001,499
BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99 (https://dejure.org/2001,499)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2001 - XII ZR 34/99 (https://dejure.org/2001,499)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - XII ZR 34/99 (https://dejure.org/2001,499)
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In-vitro-Fertilisation gegen den Willen des Ehemanns

§ 1353 BGB, keine Bindungswirkung einer Abrede über die Familienplanung;

zu den Voraussetzungen des § 1579 Nr. 3, 4 BGB

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Homologe In-vitro-Fertilisation nach Widerruf des Einverständnisses des Ehemanns und nachehelicher Unterhalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch - Nacheheliche Unterhaltsanspruch - In-vitro-Fertilisation - Künstliche Befurchtung - Anspruchsherabsetzung

  • Judicialis

    BGB § 1353; ; BGB § 1579 Nr. 3; ; BGB § 1579 Nr. 4

  • ra.de
  • RA Kotz

    Unterhaltspflicht trotz nicht gewollter künstlicher Befruchtung?

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bindungswirkung von Abreden zur Familienplanung und Anspruch auf Betreuungsunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1353, 1579 Nr. 3, 4
    Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen künstlicher Befruchtung ohne Einverständnis des Ehemannes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Unterhaltssausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen künstlichen Befruchtung gegen den Willen des Ehemannes

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Unterhaltsausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen künstlichen Befruchtung gegen den Willen des Ehemannes

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung: Unterhaltspflicht bestätigt

  • 123recht.net (Pressebericht)

    "Samenraub" // Unterhalt auch bei Schwangerschaft gegen Willen des Ehemannes

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Ehegattenunterhalt - Künstliche Befruchtung verwirkt nicht Unterhalt

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch nach In-vitro-Fertilisation trotz zurückgezogenem Einverständnis des Ehemannes

  • RA Kotz (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1353, 1579 Nr. 3, Nr. 4 BGB
    Unterhaltspflicht trotz nicht gewollter künstlicher Befruchtung?

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 391
  • NJW 2001, 1789
  • MDR 2001, 692
  • MDR 2001, 693
  • FamRZ 2001, 541
  • JR 2002, 102
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Die Frage, ob das vorherige Einverständnis des Ehemannes mit der Vornahme einer heterologen Insemination bei seiner Ehefrau sein Recht auf Anfechtung der Ehelichkeit des dann geborenen Kindes vernichte, hat der Bundesgerichtshof angesichts der rechtlichen, ethischen, gesellschaftlichen und religiösen Tragweite einer solchen Zustimmung und des notwendigen rechtlichen Schutzes des Ehemannes vor unüberlegten Entscheidungen verneint und einen Verzicht auf das Anfechtungsrecht als rechtlich wirkungslos angesehen (BGHZ 87, 169, 174).
  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85

    Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Auch unterliege der Intimbereich von Partnern grundsätzlich auch dann nicht dem Deliktsrecht, wenn der eine den anderen abredewidrig über die Anwendung solcher Mittel getäuscht habe (BGHZ 97, 372, 379).
  • OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98

    Kürzung des Betreuungsunterhalts bei Herbeiführung einer Schwangerschaft durch

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Das Urteil des Oberlandesgerichts (veröffentlicht in FamRZ 1999, 1136) hält im Ergebnis, wenn auch nicht in allen Teilen der Begründung, einer Überprüfung stand.
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 128/94

    Verzicht auf Anfechtung der Ehelichkeit eines im Wege der heterologen

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Erst dann, wenn durch die Insemination unumkehrbare Fakten geschaffen worden seien, komme ein Widerruf nicht mehr in Betracht (Senatsurteile BGHZ 129, 297, 307 ff. und vom 12. Juli 1995 - XII ZR 128/94 - FamRZ 1995, 1272 ff.).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Dabei muß er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (st.Rspr. vgl. u.a. Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042 ff.; 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364 ff.; 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 - FamRZ 1988, 375 ff.; vgl. zuletzt auch Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815 ff.).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87

    Überleitung des Unterhaltsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Dabei muß er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (st.Rspr. vgl. u.a. Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042 ff.; 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364 ff.; 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 - FamRZ 1988, 375 ff.; vgl. zuletzt auch Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815 ff.).
  • BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98

    Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Dabei muß er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (st.Rspr. vgl. u.a. Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042 ff.; 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364 ff.; 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 - FamRZ 1988, 375 ff.; vgl. zuletzt auch Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815 ff.).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie -

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Es entspreche dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, daß ihm die Entscheidung über die eigene Fortpflanzung freigestellt sein müsse (BGH, Urteil vom 27. Juni 1995 - VI ZR 32/94 - NJW 1995, 2407, 2409).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Dabei muß er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (st.Rspr. vgl. u.a. Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042 ff.; 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364 ff.; 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 - FamRZ 1988, 375 ff.; vgl. zuletzt auch Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815 ff.).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99
    Erst dann, wenn durch die Insemination unumkehrbare Fakten geschaffen worden seien, komme ein Widerruf nicht mehr in Betracht (Senatsurteile BGHZ 129, 297, 307 ff. und vom 12. Juli 1995 - XII ZR 128/94 - FamRZ 1995, 1272 ff.).
  • BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75

    Freiwillige Sterilisation

  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 3/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

    Auch soweit sich der Begriff des Herbeiführens im Unterhaltsrecht findet (§ 1579 Nr. 4 BGB) und eine Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit vorsieht, wenn der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, wird dieser Begriff in der Weise verstanden, dass mit ihm die Schaffung einer Bedürftigkeit gemeint ist und nicht deren bloße Aufrechterhaltung (vgl BGH Urteil vom 21.2.2001 - XII ZR 34/99 - BGHZ 146, 391, juris RdNr 19) .
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    aa) Die Begrenzung des Unterhalts verlangt somit neben dem Härtegrund der Verletzung schwerwiegender Vermögensinteressen stets auch eine grobe Unbilligkeit für den Unterhaltspflichtigen unter Wahrung der Belange des Unterhaltsberechtigten (Senatsurteil BGHZ 146, 391, 399 = FamRZ 2001, 541, 543 f.).

    Subjektiv erfordert der Härtegrund des § 1579 Nr. 5 BGB ein mutwilliges Handeln, das zumindest leichtfertiges Verhalten des Unterhaltsberechtigten voraussetzt (Senatsurteile BGHZ 146, 391, 399 f. = FamRZ 2001, 541, 544 und vom 13. Juli 1988 - IVb ZR 39/87 - FamRZ 1988, 1031, 1033; Gerhardt/ von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 6. Aufl. Kap. 6 Rdn. 458).

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Ob und wie sich dieses Unterlassen allerdings auf den Unterhaltsanspruch auswirken kann, richtet sich nach den allgemeinen unterhaltsrechtlichen Grundsätzen über die Herbeiführung der Bedürftigkeit durch den Unterhaltsberechtigten (§ 1579 Nr. 4 BGB) und ist daher nach den Kriterien der Mutwilligkeit und unterhaltsbezogenen Leichtfertigkeit zu beurteilen; diese sind nicht schon bei einem einfachen Verschulden des Unterhaltsberechtigten erfüllt (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - XII ZR 34/99 - FamRZ 2001, 541, 544).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Im Übrigen setzt eine Verwirkung nach § 1579 BGB zusätzlich neben dem jeweiligen Härtegrund stets auch eine grobe Unbilligkeit für den Unterhaltspflichtigen unter Wahrung der Belange des Unterhaltsberechtigten voraus (Senatsurteile vom 16. April 2008 - XII ZR 107/06 - FamRZ 2008, 1325, 1327 und BGHZ 146, 391, 399 = FamRZ 2001, 541, 543 f.).
  • BFH, 28.07.2005 - III R 30/03

    Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten

    Auch wenn nach dem heutigen Eheverständnis ein bestimmter Eheinhalt nicht mehr vorgegeben ist und daher eine kinderlose Ehe ebenfalls eine vollwertige Ehe ist (BGH-Urteil vom 21. Februar 2001 XII ZR 34/99, BGHZ 146, 391), ist mit der Eheschließung überwiegend der Wunsch der Ehepartner verbunden, eine Familie mit gemeinsamen Kindern zu gründen.

    bb) Haben sich Ehegatten in freier gemeinsamer Verantwortung dazu entschieden, Kinder zu bekommen (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 146, 391) und lässt sich dieser Wunsch wegen der nicht behebbaren Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau nicht verwirklichen, so führt dies oftmals zu einer erheblichen Einschränkung ihres Selbstwertgefühls und zu schwerwiegenden Konflikten zwischen den Ehepartnern (BGH-Urteil in BGHZ 99, 228).

  • LG München I, 02.05.2018 - 9 O 7697/17

    Keine Freistellung von Unterhaltsansprüchen im Zusammenhang mit einem

    Wie der BGH u.a. bereits in seinem Urteil vom 21.02.2001 (Az. XII ZR 34/99 - dort Rz. 11) ausgeführt hat, stellt der Entschluss, zur Entstehung eines neuen Lebens beizutragen und in der Folge für dieses verantwortlich zu sein, eine höchstpersönliche Angelegenheit dar, so dass es zum Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen im Sinne von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gehört, sich jederzeit erneut und frei für oder gegen ein Kind entscheiden zu können.
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen

    Diese Grundsätze gehen dahin, dass die nachträgliche Aufgabe einer Erwerbstätigkeit mit der Folge geringeren Einkommens nur dann unterhaltsrechtlich nicht akzeptiert wird, wenn diese Aufgabe leichtfertig (BGH, FamRZ 2003, 1471 ; BGH, FamRZ 2001, 541; BGH FamRZ 2000, 815; Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1, Randnr. 520, 494) oder mutwillig (Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1, Randnr. 521, 494) erfolgt.
  • OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 9 UF 248/19

    Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt

    Der Unterhaltspflichtige muss sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muss, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltsberechtigten über die als möglich erkannten nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinweggesetzt haben (st. Rspr. des BGH, vgl. nur BGH FamRZ 2001, 541 sowie Dose in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl. 2019, § 1 Rn. 743 ff. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2021 - 9 UF 239/20

    Höhe des Trennungsunterhalts; Berücksichtigung von Guthaben auf dem

    Der Unterhaltspflichtige muss sich in Verantwortungslosigkeit und/oder Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltsberechtigten über die als möglich erkannten nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinweggesetzt (vgl. BGH FamRZ 2001, 541; st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Senat, vgl. zuletzt FamRZ 2021, 1023), z.B. seine Arbeitszeit ohne zwingenden Grund herabgesetzt haben (Senat FamRZ 2021, 1023).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

    Dabei muss er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muss, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen gegen die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (BGH, FamRZ 2001, 541).
  • OLG Dresden, 07.03.2013 - 20 WF 192/13

    Kindesunterhalt - Aufgabe eines sicheren Arbeitsplatzes

  • OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 13 UF 212/19

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Maß des eheangemessenen Unterhalts nach den

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02

    Klage auf nachehelichen Unterhalt: Zulässigkeit der Anschlussberufung nach Ablauf

  • LG Hamburg, 27.09.2011 - 416 HKO 69/11

    Markenschutz: Voraussetzungen einer Benutzungsmarke; Werktitelschutz für eine

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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3205
BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00 (https://dejure.org/2001,3205)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00 (https://dejure.org/2001,3205)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 1 BvQ 38/00 (https://dejure.org/2001,3205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hälftige Anrechnung des auf das Kind entfallenden Kindergelds

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Gewaltlose Erziehung - Änderung des Kinderunterhaltrechtes - Kindergeldanrechnung - Regelbetrag - Leistung von Unterhalt - Finanzielle Nachteile - Finanzierung des Lebensunterhaltes - Ausübung des Umgangsrechts - Erfüllen des Erziehungsauftrages

  • Judicialis

    BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § 1612 b Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de

    BGB § 1612b Abs. 5; BVerfGG § 32
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen Neuregelung der Anrechnung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Einstweiligen Anordnung, den erweiterten Ausschluss der Kindergeldanrechnung gem. § 1612b Abs. 1 BGB i. d. F. vom 02.11.2000 außer Vollzug zu setzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 541
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
    Der Erlass einer solchen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn sie zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 3, 34 ).

    Darüber hinaus können wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen (vgl. BVerfGE 3, 34 ; 6, 1 ).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
    Könnte Letzteres nicht festgestellt werden, müsste der Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die noch einzulegende Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).

    Dabei ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn - wie hier - eine gesetzliche Regelung außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 94, 334 ).

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
    Könnte Letzteres nicht festgestellt werden, müsste der Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die noch einzulegende Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).

    Dabei ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn - wie hier - eine gesetzliche Regelung außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 94, 334 ).

  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
    Könnte Letzteres nicht festgestellt werden, müsste der Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die noch einzulegende Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf das Bundesverfassungsgericht in Sonderheit von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 82, 310 ).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
    Könnte Letzteres nicht festgestellt werden, müsste der Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die noch einzulegende Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
    Darüber hinaus können wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen (vgl. BVerfGE 3, 34 ; 6, 1 ).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Das Anliegen des Gesetzgebers, den Barunterhalt des Kindes in Höhe des Existenzminimums möglichst sicherzustellen (vgl. auch BVerfG FamRZ 2001, 541), kann der Anrechnungsbestimmung entnommen werden.
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04

    Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des

    Dieser - unterste - Selbstbehalt muss dem Unterhaltspflichtigen allerdings auf jeden Fall verbleiben (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 541).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01

    Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt

    Zwar verfolgte der Gesetzgeber damit das Anliegen, den Barunterhalt des Kindes in Höhe des Existenzminimums des Kindes möglichst sicherzustellen (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 541).

    Mit der Regelung des § 1612 b Abs. 5 BGB verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die wirtschaftliche Lage minderjähriger Barunterhaltsberechtigter zu stärken und ihnen unter Wahrung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen einen Barunterhalt in Höhe ihres Barexistenzminimums zu sichern (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 541).

  • OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 UF 109/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1612 b Abs. 5 BGB und den Bedenken hinsichtlich

    Der Umstand, dass ein konkretes Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG beim Bundesverfassungsgericht, das den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (BVerfG, FamRZ 2001, 541) und Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung von § 1612 b Abs. 5 BGB nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, FamRZ 2001, 756), anhängig ist, rechtfertigt eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 3 WF 84/01

    Kindergeld, Anpassung von Alttiteln, Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zur

    In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.01.2001, abgedruckt in FamRZ 2001, S. 541, mit der das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen die Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB zurückgewiesen hat.
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