Rechtsprechung
LG Koblenz, 04.07.2000 - 2 T 390/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Lehramt
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Besondere Fachkenntnisse bei einer Lehrerin mit Studium Erziehungswissenschaften
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 04.07.2000 - 2 T 390/00
- OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 712 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01
Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als …
Demgegenüber betrafen die von dem Betreuer in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG Dresden ( FamRZ 2000, 847 und 1310) und des LG Koblenz ( FamRZ 2001, 712 ), mit denen ein Stundensatz gemäss § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG zugebilligt worden war, jeweils Lehrer, die eine Hochschulausbildung absolviert hatten.
Rechtsprechung
LG Dresden, 19.06.2000 - 2 T 437/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht (Leitsatz)
Berechnung des Schonvermögens
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 712
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95
Mittellosigkeit eines Betreuten
Auszug aus LG Dresden, 19.06.2000 - 2 T 437/00
zu 2 im Beschwerdeverfahren zitierte Auffassung, wonach der Schonbetrag generell mindestens 8.000 DM betrage (etwa BayObLG, FamRZ 1995, 1599) durch das BtÄndG überholt.
- OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens
Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; OLG Zweibrücken, a.a.0., BayObLG a.a.0.; OLG Schleswig, a.a.0.; LG Koblenz Bt Prax 1999, 113/114; LG Dresden, FamRZ 2001, 712 LG Leipzig FamRZ 2001, 656; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 123;… Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10). - BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 207/02
Betreuungsrecht: Einsatz des Vermögens des Betreuten bei Eingliederungshilfe
Zwar werde in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten, dass einem in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitenden Betreuten ohne weiteres der Vermögensfreibetrag von nunmehr 23010 Euro gemäß § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG zukomme, so dass sich zusammen mit dem allen Betreuten zustehenden Schonbetrag von 2301 Euro insgesamt ein Freibetrag von (richtig) 25311 Euro ergebe (vgl. LG Dresden FamRZ 2001, 712 und LG Chemnitz FamRZ 2001, 1026).