Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 25.10.2000

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00   

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https://dejure.org/2000,2423
OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00 (https://dejure.org/2000,2423)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2000 - 11 Wx 108/00 (https://dejure.org/2000,2423)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 11 Wx 108/00 (https://dejure.org/2000,2423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für Verfügungen über ein Girokonto

  • Judicialis

    BGB § 1813 I Nr. 2; ; BGB § 1813 I Nr. 4; ; BGB § 1908 i I 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsfreie Geschäfte des Vormunds - Verfügung über Girokonto - Sonderkonto für Renten- und Versorgungseinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Genehmigungspflicht bei Girokonten mit Guthaben über 3000 Euro

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaft; Genehmigungsfreie Geschäfte; Verfügungen über ein Girokonto; Sonderkonto; Renten- und Versorgungseinkünfte

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 1813, 1908i
    Zum Umfang der Verfügungsbefugnis des Betreuers über Girokonten

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 455
  • FGPrax 2001, 23
  • FamRZ 2001, 786
  • WM 2001, 1899
  • Rpfleger 2001, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 20.06.1994 - 16 Wx 86/94

    Grenzwert für vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00
    In den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es ausdrücklich, dass nicht der Betrag der Leistung, sondern des Anspruchs massgebend sein soll, weshalb der Vormund auch Teilbeträge, die den Grenzbetrag nicht übersteigen, ohne Genehmigung nicht wirksam entgegennehmen könne (vgl. dazu im einzelnen: OLG Köln, Beschluss vom 20.06.1994 - 16 Wx 86/94 -, FamRZ 1995, 187 m. N.).
  • AG Emden, 10.03.1995 - 4 XVII 46/94

    Vormundschaft; Berufsbetreuer; Genehmigungsfreies Geschäft; Ermächtigung zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00
    d) Der von den Vorinstanzen vertretenen Gegenmeinung (ebenso: Landgericht Saarbrücken, FamRZ 1992, 1348; Amtsgericht Emden, FamRZ 1995, 1081), die sich im wesentlichen auf Praktikabilitätserwägungen stützt, vermag sich der Senat angesichts des klaren Wortlauts und der Gesetzgebungsgeschichte nicht anzuschliessen.
  • LG Saarbrücken, 05.06.1992 - 5 T 239/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00
    d) Der von den Vorinstanzen vertretenen Gegenmeinung (ebenso: Landgericht Saarbrücken, FamRZ 1992, 1348; Amtsgericht Emden, FamRZ 1995, 1081), die sich im wesentlichen auf Praktikabilitätserwägungen stützt, vermag sich der Senat angesichts des klaren Wortlauts und der Gesetzgebungsgeschichte nicht anzuschliessen.
  • OLG Köln, 10.07.1986 - 16 Wx 63/86

    Ermächtigung; Vormund; Vormundschaftsgericht; Vormundschaftliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00
    Einer analogen Anwendung steht der Ausnahmecharakter der Vorschrift entgegen (OLG Köln, Rpfleger 1986, 432; Schwab in MünchKomm zum BGB, 3. Aufl., § 1813 Rn. 13).
  • AG Herborn, 02.06.1998 - 5 C 64/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00
    a) Die Genehmigungsfreiheit von Verfügungen über ein Girokonto lässt sich insbesondere nicht aus § 1813 Abs. 1 Nr. 3 BGB herleiten (so aber Amtsgericht Herborn, FamRZ 1999, 1690, 1692).
  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80

    Vormund - Rente - Gegenvormund - Geistesschwäche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00
    Renteneinkünfte (dazu BSG MDR 1982, 698), Einnahmen in Form von Zinsen, Dividenden oder Mietzinsen sind Rechtsfrüchte (§ 99 Abs. 2 und 3 BGB) und damit Nutzungen (§ 100 BGB) des Vermögens des Betroffenen, die der Betreuer in unbegrenzter Höhe genehmigungsfrei entgegennehmen kann.
  • OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06

    Annahme einer geschuldeten Leistung durch Betreuer - Erforderlichkeit allgemeiner

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.06.1994 (16 Wx 86/94 =Rechtspfleger 1994, 503 = FamRZ 1995, 187) aufgrund des Wortlauts der Vorschrift die letztere Meinung vertreten (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 786; a.A. z.B. MünchKomm/Wagenitz, 4.Aufl., § 1813 Rdnr. 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00   

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https://dejure.org/2000,8884
BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,8884)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 3Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,8884)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 3Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,8884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Vormundschaftsgericht; Vormundschaftsgerichtliche Aufsicht; Betreuer; Pflichtwidrigkeit; Beschwerderecht

  • Bt-Recht

    Gegen eine Äußerung des Vormundschaftsgerichts ist Beschwerde nicht zulässig

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 20 Abs. 1
    Anfragen im Rahmen der vormundschaftsgerichtlichen Aufsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schwandorf - XVII 63/96
  • LG Amberg - 31 T 904/99
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 786
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00
    Beeinträchtigt wird das Recht, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt oder mindert, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLGZ 1998, 82/84 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00
    Dabei kann es auch befugt sein aufzuzeigen, ob eine beabsichtigte Maßnahme des Betreuers als pflichtwidrig zu beurteilen ist oder nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 117/119 m.w.N.).
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