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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2001 - 25 UF 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6238
OLG Köln, 12.01.2001 - 25 UF 82/00 (https://dejure.org/2001,6238)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2001 - 25 UF 82/00 (https://dejure.org/2001,6238)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 25 UF 82/00 (https://dejure.org/2001,6238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsensfähigkeit und Konsenswille als Voraussetzung zur Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz; Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge für ein Kind; Grundsatz des rechtlichen ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50b Abs. 1
    Anhörung und rechtliches Gehör im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 25 UF 82/00
    Der Senat folgt insoweit den Ausführungen des BGH in seiner Entscheidung vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99, = FamRZ 1999, 1646 = MDR 2000, 31= NJW 2000, 203.
  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 25 UF 82/00
    Das Kind S. war im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vom 04.2.2000 4 1/2 Jahre alt und damit in einem Alter, in dem es durchaus Neigungen und Bindungen bzw. seinen Willen kundtun konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 223, 224).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 25 UF 82/00
    In der Regel kann eine Entscheidung, die den Belangen des Kindes gerecht werden will, nur ergehen, wenn das Kind die Möglichkeit hatte, seine persönlichen Beziehungen zu den übrigen Familienmitgliedern erkennbar werden zu lassen (BVerfG NJW 1981, 217).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 25 UF 82/00
    Die Vorschrift des § 50b FGG findet auch in einem Verfahren über die Umgangsregelung Anwendung (BVerfG FamRZ 1983, 872, 874).
  • OLG Hamm, 02.03.1999 - 7 UF 536/98
    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 25 UF 82/00
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch nach der Neufassung des § 1671 BGB durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz die gemeinsame Sorge nicht den Regelfall darstellt, die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil daher nicht eine bloße Ausnahmeregelung oder gar eine "ultima ratio" ist, wie es von Anteilen der Rechtsprechung und Literatur bislang vertreten worden ist (vgl. hierzu OLG Hamm FamRZ 1999, 1597; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl. § 1671 Rn. 18 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.04.2001 - 25 WF 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4060
OLG Köln, 30.04.2001 - 25 WF 20/01 (https://dejure.org/2001,4060)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2001 - 25 WF 20/01 (https://dejure.org/2001,4060)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2001 - 25 WF 20/01 (https://dejure.org/2001,4060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 111
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2005 - 16 WF 105/05

    Umgangsrecht: Androhung und Verhängung eines Zwangsmittels im Fall der

    Das Zwangsgeld ist vielmehr ein Beugemittel für die Durchsetzung einer bestehenden Umgangsregelung in der Zukunft (OLG Köln FamRZ 2002, 111; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1131; Senatsbeschluss vom 19. Juli 1995 - 16 WF 23/95 - nicht veröffentlicht; Kammergericht KGR Berlin 1995, 166; jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.05.2001 - 14 UF 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4220
OLG Köln, 02.05.2001 - 14 UF 62/01 (https://dejure.org/2001,4220)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2001 - 14 UF 62/01 (https://dejure.org/2001,4220)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 14 UF 62/01 (https://dejure.org/2001,4220)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.12.1999 - 14 UF 226/99

    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2001 - 14 UF 62/01
    Der Rechtspfleger muß nicht in allen Fällen in einem Verfahren nach § 1612 II BGB aufgrund mündlicher Verhandlung entscheiden, denn § 52 FGG gilt für das Bestimmungsabänderungsverfahren nicht, da es sich nicht um ein die Person des Kindes betreffendes Verfahren handelt (vgl. dazu OLG Köln - Senat - FamRZ 1999, 734, 735 und FamRZ 2000, 1030 (Ls.).
  • OLG Köln, 06.04.2001 - 14 WF 46/01

    Verfahren zur Abänderung der wirksamen Unterhaltsbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2001 - 14 UF 62/01
    Wie der Senat schon in seiner Entscheidung vom 6.4.2001 (14 WF 46/01) ausgeführt hat, ist der Rechtspfleger auch nach der Gesetzesänderung zum 1.7.1998, die die Zuständigkeit des Familiengerichts begründet hat, weiterhin für die Abänderung der elterlichen Unterhaltsbestimmung nach § 1612 II S.2 BGB zuständig, denn es handelt sich weiter um ein gesondertes FGG-Verfahren, für das der Rechtspfleger nach §§ 3 Nr. 2a, 14 RpflG zuständig ist (Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl. (2000) § 2 Rz. 41; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl. (2000), Rz. 207), wenn nicht der Richter das Geschäft nach § 6 RpflG an sich gezogen hat, was hier ausdrücklich nicht geschehen ist.
  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2001 - 14 UF 62/01
    Der Rechtspfleger muß nicht in allen Fällen in einem Verfahren nach § 1612 II BGB aufgrund mündlicher Verhandlung entscheiden, denn § 52 FGG gilt für das Bestimmungsabänderungsverfahren nicht, da es sich nicht um ein die Person des Kindes betreffendes Verfahren handelt (vgl. dazu OLG Köln - Senat - FamRZ 1999, 734, 735 und FamRZ 2000, 1030 (Ls.).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 16 UF 129/05

    Unterhalt für unverheiratetes Kind: Zulässigkeit des Antrags auf Änderung der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Rechtspfleger für einen isolierten Antrag volljähriger Kinder auf Änderung einer elterlichen Unterhaltsbestimmung überhaupt zuständig ist (dagegen mit beachtlichen Argumenten OLG Dresden, a. a. O.; KG FamRZ 2003, 619; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1306; Palandt/Brudermüller, 64. Aufl., Rdn. 21 zu § 1612 BGB; Gerhardt, Handbuch des Fachanwalts FamR, 5. Aufl., 6. Kapitel. Rdn.138; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 2, Rdn. 41; a.A.: OLG Köln FamRZ 2002, 111; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 116; OLG Hamburg FamRZ 2000, 246; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rdn. 207).
  • OLG Dresden, 25.04.2003 - 10 UF 284/03

    Gerichtliche Abänderung einer Unterhaltsbestimmung durch die Eltern

    Zwar geht die überwiegende Meinung davon aus, dass auch nach In-Kraft-Treten des Kindesunterhaltsgesetzes, durch das mit Wirkung vom 1. Juli 1998 die Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB dem Familiengericht anstelle des Vormundschaftsgerichts übertragen wurde, die funktionelle Zuständigkeit hierfür beim Rechtspfleger verblieben ist (OLG Köln, FamRZ 2002, 111 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 116 ; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 246 ; OLG Hamm, FamRZ 2000, 256 ), begründet wird dies jedoch allein damit, dass es sich um ein gesondertes FGG -Verfahren handele, auf das die Vorschriften der §§ 3 Nr. 2a, 14 RPflG Anwendung fänden.
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