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OLG Köln, 22.02.2002 - 14 WF 19/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.01.2002 - 313 F 61/01
- OLG Köln, 22.02.2002 - 14 WF 19/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 660
- FamRZ 2002, 1198
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09
Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf …
Der Grundsatz der Waffengleichheit sei nicht bereits dadurch gewahrt, dass die Partei, die der Streithelfer unterstütze, anwaltlich oder sachkundig vertreten werde (OLG Köln FamRZ 2002, 1198). - LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05
Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines …
Die gesetzliche Regelung ist zwingend, die Anwaltsbeiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung versagt werden, die Sach- und Rechtslage sei einfach (OLG Köln v. 22.02.2002 - 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198 = MDR 2002, 660). - OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
Prozesskostenhilfe für minderjährigen Unterhaltskläger: Beiordnung eines …
Denn auch ein prozesserfahrenes Jugendamt kann einem beigeordneten Rechtsanwalt nicht gleichgestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. März 2001 - 4 WF 31/01 - Jugendamt 2001, 300; OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 16 WF 19/02 - FamRZ 2002, 1198). - LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter
Die gesetzliche Regelung ist zwingend, die Anwaltsbeiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung versagt werden, die Sach- und Rechtslage sei einfach (OLG Köln v. 22.02.2002 - 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198 = MDR 2002, 660). - AG Bonn, 21.09.2020 - 651 Ls 3/20 Darüber hinaus geht die Rechtsprechung zu § 121 Abs. 2 ZPO davon aus, dass diese Vorschrift nur anwendbar ist, wenn die sonstigen Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (OLG Bremen v. 01.03.2006, 4 WF 18/06, beck-online: "Der Grundsatz der "Waffengleichheit" (§ 121 II Alt. 2 ZPO) gebietet in einem solchen Fall, auch der bisher nicht fachkundig vertretenen Partei auf Antrag im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe einen Anwalt beizuordnen"; ebenso OLG Köln v. 22.02.2002, 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198).