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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.01.2002 - 15 WF 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13692
OLG Stuttgart, 28.01.2002 - 15 WF 16/02 (https://dejure.org/2002,13692)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.01.2002 - 15 WF 16/02 (https://dejure.org/2002,13692)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 15 WF 16/02 (https://dejure.org/2002,13692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der ehelichen Treuepflicht als Härtegrund im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verletzung der ehelichen Treuepflicht als unzumutbare Härte?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wechselnde außereheliche Verhältnisse rechtfertigen allein keine sofortige Scheidung - Abwarten des Trennungsjahrs nicht unzumutbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1565 Abs. 2
    Unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1342
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 17.09.2015 - 11 UF 76/15

    Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Aufnahme einer neuen Beziehung

    Erst wenn besondere Begleitumstände hinzutreten, die Art und Weise des Ehebruches besonders verletzend und erniedrigend ist, kann ein Härtefallgrund vorliegen (Münchener Kommentar/Ey, § 1365 BGB Rn. 110; BGH FamRZ 1981, 127; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 286; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; OLG München FamRZ 2011, 218; OLG Rostock NJW 2006, 3648; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, Kap. II Rn. 61).
  • OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10

    Scheidung innerhalb des Trennungsjahres: Ehelicher Treuebruch als unzumutbare

    Treuebruch ist aber nicht automatisch, sondern nur bei Hinzutreten weiterer Umstände ein Grund für die Unzumutbarkeit (OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; OLG Rostock NJW 2006, 3648).

    Während in der früheren Rechtsprechung teilweise jeder Ehebruch als Grund anerkannt wurde (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 27; OLG Stuttgart FamRZ 1977, 646, 647; OLG Hamm NJW 1978, 168; OLG München FamRZ 1978, 113; weitere Nachw. bei Ey in MünchKommBGB 5. Aufl. 2010 § 1565 Rn. 110), wird seit langem zutreffend nur die Verletzung der Treuepflicht von langer Dauer oder zusammen mit zusätzlichen, tief greifenden, entwürdigenden Umständen als ein zur Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB ausreichender Grund angesehen (OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 287; OLG Bremen FamRZ 1996, 489; OLG Köln FamRZ 2003, 1565; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl. 2010, Rn. 10; Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 70, je zu § 1565 BGB; Weber NJW 2006, 3039, 3040; enger Staudinger/Rauscher BGB [2004] § 1565 Rn. 170).

    Deshalb müssen weitere Umstände wie etwa die Darstellung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 998) oder ein ehebrecherisches Verhältnis in der früheren Ehewohnung (OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 809; OLG Köln FamRZ 1999, 723; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 25; offen gelassen von OLG Köln FamRZ 1992, 319) hinzutreten, die es für den anderen Ehegatten geradezu als entwürdigendes Unrecht erscheinen lassen, wenn man ihn noch länger am Eheband festhalten wollte (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201, 1203; OLG Rostock NJW 2006, 3648, 3649; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 69).

  • AG Würzburg, 10.02.2022 - 5 F 1153/21

    Zu den Voraussetzungen der Scheidung wegen schwerer Eheverfehlung (hier

    Zwar handelt es sich bei § 1565 Abs. 2 um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, da sich der Gesetzgeber grundsätzlich vom Verschuldensgedanken des Ehescheidungsrechts abgewendet hat (OLG Bremen FamRZ 1996, 489; OLG Rostock FamRZ 1993, 808 = NJW-RR 1994, 450; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 809 (810); OLG München NJW 1978, 49 = FamRZ 1978, 29; OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 809; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; AG Kitzingen FamRZ 2006, 625).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.11.2001 - 8 WF 241/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8500
OLG Naumburg, 13.11.2001 - 8 WF 241/01 (https://dejure.org/2001,8500)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.11.2001 - 8 WF 241/01 (https://dejure.org/2001,8500)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. November 2001 - 8 WF 241/01 (https://dejure.org/2001,8500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 233; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 238 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 341 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Schuldhafte Fristversäumung eines Unterhaltsschuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsverfahren; Zustellung der Unterhaltsklage; Verhinderter Unterhaltsschuldner; Verschuldete Fristversäumung; Vorkehrungen zur Rechtswahrnehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1342
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 03.08.2015 - 2 Ta 289/15

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Erhalt der Kostenrechnung seines

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn konkret mit gerichtlichen Zustellungen gerechnet werden muss ( vgl. bspw. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. November 2001 - 8 WF 241/01 - Rn. 5, zitiert nach [...]; Zöller/Greger , ZPO, 30. Aufl., § 233 ZPO Rn. 23).
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