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   OLG Hamm, 19.10.2001 - 11 UF 36/01   

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https://dejure.org/2001,3691
OLG Hamm, 19.10.2001 - 11 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,3691)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2001 - 11 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,3691)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 11 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,3691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1611 § 1603 Abs. 1
    Heraufsetzung des Selbstbehalts bei Inanspruchnahme durch ein volljähriges, infolge einer Psychose arbeitsunfähiges Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 650
  • MDR 2002, 521
  • FamRZ 2002, 1357 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 19.08.2014 - 10 UF 186/14

    Teilentscheidung auf Abweisung allein des Auskunftsanspruchs bei Verneinung der

    Es entspricht vielmehr herrschender Auffassung, daß vor einer Prüfung des Einwandes aus § 1611 BGB die Höhe des in Rede stehenden Unterhaltsanspruches festzustellen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 11 UF 36/01 - NJW-RR 2002, 650 f. = MDR 202, 521 f. = juris [Tz. 24]; Palandt 73 -Brudermüller, BGB § 1611 Rz. 1 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03

    Zur fehlenden Privilegierung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Fällen einer durch

    Bei dieser Sachlage bleibt für eine Ausweitung der Privilegierungswirkung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG kein Raum, was der Senat mit Beschluss vom 14. Mai 1990 (JurBüro 1990, 1176 f.) eingehend begründet hat (zumindest im Ergebnis ebenso etwa OLG München OLGR 2001, 317; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 17 f.; OLG Hamm OLGR 2002, 162 ; zusammenfassend Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, 23. Auflage, § 123 ZPO Rdnr. 7 f.; a.A. etwa OLG Hamm RPfleger 2000, 553 f. ; OLG Frankfurt JustMinBl Hessen 2001, 581 ff.; OLG Dresden RPfleger 2002, 213).
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Rechtsprechung
   KG, 18.12.2001 - 18 UF 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12345
KG, 18.12.2001 - 18 UF 35/01 (https://dejure.org/2001,12345)
KG, Entscheidung vom 18.12.2001 - 18 UF 35/01 (https://dejure.org/2001,12345)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 18 UF 35/01 (https://dejure.org/2001,12345)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts gegenüber dem Träger der Sozialhilfe

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1357
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 2 UF 238/09

    Unterhalt eines volljährigen Kindes: Unterhaltsausschluss wegen

    Eine Unterhaltsverwirkung infolge sittlichen Verschuldens kann angenommen werden, wenn das volljährige Kind seine Bedürftigkeit durch übermäßigen Rauschgift- oder Alkoholkonsum selbst verursacht hat (KG FamRZ 02, 1357, OLG Celle, FamRZ 90, 1142).
  • KG, 27.01.2016 - 13 UF 234/14

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch eines volljährigen privilegierten Kindes

    Hierfür reicht nicht jegliches Anstoß erregendes Verhalten des Unterhaltsberechtigten, sondern es muss sich um einen Vorwurf von erheblichem Gewicht handeln, bei dem der Unterhaltsberechtigte in vorwerfbarer Weise die Gebote der Sittlichkeit außer Acht gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1984 - IVb ZR 53/83, BGHZ 93, 123 = FamRZ 1985, 273 [bei juris Rz. 27f.]; KG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - 18 UF 35/01, FamRZ 2002, 1357 [bei juris Rz. 5] sowie NK-BGB/Menne [3. Aufl. 2014], § 1611 Rn. 8); Eschenbruch/Schürmann/Menne-Schwonberg, Der Unterhaltsprozess [6. Aufl. 2013], Kap. 3 Rn. 1166).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2010 - 16 UF 65/10

    Umfang des Elternunterhalts

    Anhaltspunkte für einen vollständigen Ausschluss des Unterhaltsanspruchs bestehen jedoch nicht (vgl. auch KG FamRZ 2002, 1357 ).
  • OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13

    Voraussetzungen der Rückforderung seitens der Unterhaltsvorschusskasse nach der

    Zahlt der Unterhaltspflichtige einen höheren Betrag als er tatsächlich (an Unterhalt) schuldet, so erfolgt diese Zahlung nur auf eine vermeintlich bestehende Schuld und somit ohne Rechtsgrund (KG FamRZ 2002, 1357, Tz. 3 [juris]).
  • BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

    Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung

    Ist der Unterhaltsberechtigte durch sittliches Verschulden bedürftig geworden, beschränkt sich die Unterhaltsverpflichtung auf einen der Billigkeit entsprechenden Beitrag zum Unterhalt; sie kann sogar vollständig entfallen, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (§ 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB; Urteil des BGH in NJW 1985, 806, 807; Beschlüsse des OLG Celle vom 13. März 1990 17 UF 107/88, FamRZ 1990, 1142; des Kammergerichts Berlin vom 18. Dezember 2001 18 UF 35/01, FamRZ 2002, 1357).
  • OLG Hamm, 31.05.2006 - 11 UF 53/06

    Zum Unterhaltsanspruch eines 32-jährigen nichtehelichen Sohnes

    Auch nach Auffassung des Klägers besteht kein Zweifel, dass der durch Urteil eines Gerichts in Ecuador festgestellte Verstoß Jan H gegen Drogengesetze ein sittliches Verschulden im Sinne von § 1611 BGB darstellt (vgl. für den Fall des Drogenkonsums OLG Celle, FamRZ 90, S. 1142, 1144, KG FamRZ 02, 1357).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    Soweit der Beklagte auf die Zahlungsaufforderung des Sozialamtes nach cessio legis an dieses geleistet hat, ist bei etwaigen Überzahlungen grundsätzlich ein Rückforderungsanspruch gegeben (vgl. dazu KG, FamRZ 2002, 1357).
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