Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1691
OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01 (https://dejure.org/2002,1691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2002 - 20 W 512/01 (https://dejure.org/2002,1691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2002 - 20 W 512/01 (https://dejure.org/2002,1691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 BGB, § 1836 BGB, § 1836a BGB, § 1846 BGB, § 1897 Abs 1 BGB
    Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten Urlaubsvertreter und Vergütungsanspruch des Vertreters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Betreuungsaufgaben durch Berufsbetreuer auf einen von ihm bevollmächtigten Dritten als Urlaubsvertreter; Erstattungsfähigkeit der für die Urlaubsvertretung aufgewendeten Kosten; Anzeige der Urlaubsvertretung beim Vormundschaftsgericht; Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    (Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten Urlaubsvertreter und Vergütungsanspruch des Vertreters)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsvertretung des Betreuers, Delegation von Betreueraufgaben

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1846; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1899 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unzulässigkeit der Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch einen Berufsbetreuer auf einen von ihm bevollmächtigten Dritten als Urlaubsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 178
  • FamRZ 2002, 1362 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 15.04.1999 - 2 T 71/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
    Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten bevollmächtigen (vgl. Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB, Rn. 27; Bienwald, a.a.O.; Jürgens, a.a.O.; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.06.1999 - 6 (b) T 21/99

    Bestellung eines Vertretungsbetreuers; Notwendigkeit der Fortführung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
    Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten bevollmächtigen (vgl. Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB, Rn. 27; Bienwald, a.a.O.; Jürgens, a.a.O.; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).
  • OLG Dresden, 13.08.2001 - 15 W 839/01

    Vergütung für den Vertreter des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm ausgewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • LG Bad Kreuznach, 03.07.1996 - 2 T 35/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm ausgewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06

    Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht des weiteren entschieden, dass die Erledigung dieser arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwar objektiv nicht vom Aufgabenkreis der Vermögenssorge umfasst waren, es der auch einem anwaltlichen Berufsbetreuer zuzubilligende Vertrauensschutz jedoch gebietet, insoweit dem Grunde nach von einer Vergütungsfähigkeit auszugehen, nachdem die Beteiligte zu 1) vor Entfaltung ihrer Tätigkeiten auf diesem Gebiet nach den für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts hier ausdrücklich bei der Rechtspflegerin wegen einer möglichen Erweiterung der Betreuung nachgefragt und eine entsprechende Auskunft sowie auch die später beantragte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erhalten hatte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 178).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz darf nicht durch die Zuerkennung von Ausgleichsansprüchen honoriert werden (OLG Frankfurt BtPrax 2002, 170; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03

    Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. April 2002 - 20 W 512/01 - (veröffentlicht in Rpfleger 2002, 359, FGPrax 2002, 178, OLG-Report 2002, 223, BtPrax 2002, 170 und FamRZ 2002, 1362) entschieden hat, ergibt sich aus dem in § 1897 Abs. 1 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Jürgens, BtPrax 1994, 10/11 und Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1902 BGB Rn. 22; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1897 Rn. 333; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB Rn. 33).
  • BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03

    Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen -

    aa) Zwar folgt aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen darf (BayObLGZ 2002, 353 = FamRZ 2003, 405 und FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02

    Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines

    Zwar darf der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen (BayObLG FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362).
  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 23/03

    Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe;

    Das würde einen Zusammenhang von Prozesskostenhilfe und Streitwert voraussetzen, der so im Gesetz keine Stütze findet (Madert, OLG Report Kommentar 2002, 51, 52 unter Hinweis auf Entscheidungen des OLG Celle, OLGR 2002, 153; OLG München, FamRZ 2002, 683; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 223).
  • OLG Braunschweig, 12.12.2003 - 2 W 141/03

    Zeitpunkt des Entstehens eines Vergütungsanspruchs für einen Berufsbetreuer;

    Insofern liegt der Fall hier anders als in dem von der Beteiligten zitierten Fall, den das OLG Frankfurt (FamRZ 2002, 1362f) entschiedenen hat.
  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vorn 11.4.2002 (Rpfleger 2002, 359 = FGPrax 2002, 178 = OLG-Report 2002, 223 = BtPrax 2002, 170 und FamRZ 2002, 1362) entschieden hat, ergibt sich aus dem in § 1897 Abs. 1 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Jürgens, BtPrax 1994, 10/11 und Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1902 BGB Rn. 22; Palandt/ Diederichsen, BGB, 61. Aufl" § 1897 Rn. 333; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6415
BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00 (https://dejure.org/2002,6415)
BayObLG, Entscheidung vom 15.05.2002 - 3Z BR 163/00 (https://dejure.org/2002,6415)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 3Z BR 163/00 (https://dejure.org/2002,6415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Betreuerbestellung bei vorläufiger Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 70h Abs. 3; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1846

  • rechtsportal.de

    FGG § 70h Abs. 3; BGB § 1908i Abs. 1 § 1846
    Umfang vormundschaftsgerichtlicher Unterbringungsanordnung - vorläufige Betreuerbestellung - ergänzende Anordnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorläufige Betreuung

Verfahrensgang

  • AG München - 715 XVII 2084/00
  • LG München I - 13 T 6723/00
  • BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1446
  • FGPrax 2002, 191
  • FamRZ 2002, 1362 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Parallelverfahren am 13.2.2002 entschieden (Az.: XII ZB 191/00).

    Das Vormundschaftsgericht sei allerdings in einem solchen Falle gehalten, gleichzeitig mit der Anordnung der Unterbringung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dem Untergebrachten unverzüglich - binnen weniger Tage - ein Betreuer oder jedenfalls ein vorläufiger Betreuer zur Seite gestellt werde (BGH Beschluss vom 13.2.2002 - XII ZB 191/00).

  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 3 Z 23/90
    Auszug aus BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
    Dies gilt auch, soweit es sich um Maßnahmen im Rahmen der Unterbringung handelt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1154; Palandt/Diederichsen § 1906 Rn. 3 i.V.m. § 1904 Rn. 3).

    muss in eine Heilbehandlung durch einstweilige Maßregel nach § 1846 BGB eingewilligt werden, weil noch kein Betreuer bestellt ist, so ist auch insoweit ein Betreuer in aller Regel unverzüglich zu bestellen und aufzufordern, alsbald zu entscheiden, ob der Heilbehandlung zugestimmt wird (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1154/1156).

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen, wenn sich wie hier die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BayObLGZ 1999, 24 m.w.N.; weitergehend für freiheitsentziehende Maßnahmen nunmehr BVerfG InfAuslR 2002, 132).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1992 - 20 W 429/92

    Vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung durch Anordnung des

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
    Während von einigen Stimmen die Auffassung vertreten wird, dass zumindest gleichzeitig mit der Anordnung der Unterbringung ein vorläufiger Betreuer für den Betroffenen zu bestellen ist (vgl. insbesondere OLG Frankfurt a. Main FamRZ 1993, 357 ff.), erachten die überwiegende Rechtsprechung und Literatur eine Unterbringung nach § 1846 BGB auch dann als zulässig, wenn noch kein vorläufiger Betreuer bestellt ist (vgl. OLG Schleswig NJW 1992, 2974; MünchKomm/Schwab BGB 4. Aufl. § 1906 Rn. 100; Palandt/Diederichsen § 1846 Rn. 4; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 70h FGG Rn. 14).
  • OLG Schleswig, 30.09.1992 - 2 W 123/92

    Eilfälle; Zivilrechtliche Maßnahme; Unterbringung; Betroffener; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
    Während von einigen Stimmen die Auffassung vertreten wird, dass zumindest gleichzeitig mit der Anordnung der Unterbringung ein vorläufiger Betreuer für den Betroffenen zu bestellen ist (vgl. insbesondere OLG Frankfurt a. Main FamRZ 1993, 357 ff.), erachten die überwiegende Rechtsprechung und Literatur eine Unterbringung nach § 1846 BGB auch dann als zulässig, wenn noch kein vorläufiger Betreuer bestellt ist (vgl. OLG Schleswig NJW 1992, 2974; MünchKomm/Schwab BGB 4. Aufl. § 1906 Rn. 100; Palandt/Diederichsen § 1846 Rn. 4; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 70h FGG Rn. 14).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
    Der Senat hat diese Frage in einem Parallelverfahren dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt (BayObLGZ 2000, 295).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
    Das Vormundschaftsgericht kann nach § 1846 BGB die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln treffen; als Maßregel im Sinne der Vorschrift kann auch eine vorläufige Unterbringung in Betracht kommen (vgl. BayObLGZ 1999, 269/272 f.; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1846 Rn. 4).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00
    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen, wenn sich wie hier die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BayObLGZ 1999, 24 m.w.N.; weitergehend für freiheitsentziehende Maßnahmen nunmehr BVerfG InfAuslR 2002, 132).
  • OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11

    Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer

    Denn eine solche Eilanordnung kommt von vornherein nur in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass die sachlichen Voraussetzungen sowohl für die Einrichtung einer Betreuung (§ 1896 I und II BGB) wie auch - einen dahingehenden Genehmigungs bedarf vorausgesetzt - für eine Genehmigung nach § 1906 BGB erfüllt sind (vgl. nur BayObLG FamRZ 2001, 576, Rdn. 11; 2003, 783, Rdn. 8; im einzelnen Riedel BtPrax 2010, 99, 102ff.); das gilt grundsätzlich auch für eine als Maßregel iSd § 1846 zu erteilende Einwilligung in eine Heilbehandlung (BayObLG NJW-RR 2002, 1446, dort Rdn. 14).
  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

    Das Vormundschaftsgericht kann aber nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).
  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03

    Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher

    aa) Das Vormundschaftsgericht konnte hier zwar nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 145/02

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Beendigung der Unterbringung - keine

    Er weist jedoch darauf hin, dass nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung in Fällen einer vorläufigen Unterbringung gemäß § 70h Abs. 3 FGG i.V.m. § 1846 BGB bereits bei Anordnung für die Bestellung eines Betreuers innerhalb weniger Tage Sorge zu tragen ist (BGH NJW 2002, 1801; BayObLG Beschluss vom 15.5.2002 - 3Z BR 163/00), dass für das Entfallen der persönlichen Anhörung des Betroffenen (§ 70h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2, § 69f Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 FGG) Gefahr im Verzug erforderlich ist (§ 69f Abs. 1 Satz 4 FGG) und die hierfür maßgebenden Gründe konkret darzulegen sind (vgl. BayObLGZ 2000, 220/223), und dass die Anhörung des Betroffenen gegebenenfalls unverzüglich, d.h. im Grundsatz spätestens am nächsten Tag nachgeholt werden muss (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; BVerfG NJW 1984, 1806/1807; BayObLG aaO S. 224; Keidel/Kayser § 70h Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8416
BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02 (https://dejure.org/2002,8416)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.2002 - 3Z BR 46/02 (https://dejure.org/2002,8416)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 2002 - 3Z BR 46/02 (https://dejure.org/2002,8416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch beauftragten Richter im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 69 a Abs. 5; ; BGB § 1897

  • rechtsportal.de

    FGG § 69a Abs. 5; BGB § 1897
    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung des Betreuers durch Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Freyung - XVII 41/98
  • LG Passau - 2 T 136/01
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1362 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Aufrechterhaltung oder Verlängerung einer Betreuerbestellung entschieden wird (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 24), da bei diesen Entscheidungen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nach wie vor gegeben sind.

    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m.w.N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00

    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Überträgt das Landgericht die Anhörung einem beauftragten Richter, muss dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m.w.N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Diese Verfahrenshandlungen dürfen nur dann durch einen beauftragten Richter vorgenommen werden, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Beschwerdegericht das Ergebnis der Ermittlungen auch ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen zu würdigen vermag (vgl. § 69g Abs. 5 Satz 2 FGG); unzulässig ist die Anhörung durch den beauftragten Richter, wenn die persönliche Anhörung auch dazu dienen soll, den übrigen Kammermitgliedern den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu vermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 900/901).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Überträgt das Landgericht die Anhörung einem beauftragten Richter, muss dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    bb) Die Feststellungen der Kammer tragen die Aufrechterhaltung der Betreuung, da deren Voraussetzungen nicht weggefallen, sondern weiterhin gegeben sind (§ 1908d Abs. 1 Satz 1, § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Zwar hat der Betroffene die sofortige weitere Beschwerde erst am 21.2.2002 eingelegt, doch hatte wegen fehlender Zustellung die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde noch nicht zu laufen begonnen (vgl. BayObLGZ 1999, 123; Bassenge u.a. FGG 9. Aufl. § 16 Rn. 12).
  • BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04

    Verlängerung einer Betreuerbestellung

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das Landgericht, wenn es die Anhörung einem beauftragten Richter überträgt, dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache zu begründen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715; BayObLG FamRZ 1997, 1360; 2002, 1362 [LS]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9206
BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,9206)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.2002 - 3Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,9206)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 2002 - 3Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,9206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Überprüfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsmittel durch Berufsbetreuer

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 22 Abs. 2
    Rechtskompetenz des Berufsbetreuers - Diplom-Sozialwirt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 1320/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 10595/01
  • BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1362 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02
    Der Umstand, dass der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung nicht beigefügt war, hindert den Beginn der Frist nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 232; 2001, 297/301).

    Wird eine wie hier gesetzlich nicht vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung (vgl. BayObLGZ 1999, 232) nicht erteilt, kann zwar ein hierauf beruhender Irrtum eines anwaltschaftlich nicht vertretenen und juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten über die Voraussetzungen für die Einlegung eines befristeten Rechtsmittels unverschuldet im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 FGG sein (vgl. BayObLGZ 2001, 297/301).

  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02
    Der Umstand, dass der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung nicht beigefügt war, hindert den Beginn der Frist nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 232; 2001, 297/301).

    Wird eine wie hier gesetzlich nicht vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung (vgl. BayObLGZ 1999, 232) nicht erteilt, kann zwar ein hierauf beruhender Irrtum eines anwaltschaftlich nicht vertretenen und juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten über die Voraussetzungen für die Einlegung eines befristeten Rechtsmittels unverschuldet im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 FGG sein (vgl. BayObLGZ 2001, 297/301).

  • OLG Stuttgart, 22.05.1996 - 8 W 593/95
    Auszug aus BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02
    Die landgerichtliche Entscheidung wurde dem ehemaligen Betreuer (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 1996, 148) am 17.1.2002 durch Zustellung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG) bekannt gemacht.
  • OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02

    Betreuervergütung bei Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar; keine

    Denn von einem Berufsbetreuer sollte erwartet werden können, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel im Betreuungsverfahren kennt oder zumindest in der Lage ist, sich entsprechende Kenntnisse unverzüglich nach Zustellung einer Entscheidung, gegen die er ein Rechtsmittel einlegen will, zu verschaffen ( vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 35 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9044
BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02 (https://dejure.org/2002,9044)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.2002 - 3Z BR 50/02 (https://dejure.org/2002,9044)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 2002 - 3Z BR 50/02 (https://dejure.org/2002,9044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 2 XVII 150/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 9619/01
  • BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02
    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18,/19; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02
    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18,/19; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02
    Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn eine Heilbehandlung des Betroffenen notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02
    Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn eine Heilbehandlung des Betroffenen notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht