Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.07.2001

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   BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01   

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https://dejure.org/2001,8109
BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01 (https://dejure.org/2001,8109)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 3Z BR 233/01 (https://dejure.org/2001,8109)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 3Z BR 233/01 (https://dejure.org/2001,8109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Betreuervergütung; Härteausgleich; Aufgabenkreis; Vermögender Betroffener

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 2
    Härteausgleich im Rahmen der Betreuervergütung für das Jahr 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kaufbeuren - XVII 5/94
  • LG Kempten - 4 T 780/01
  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
    Für eine entsprechende Feststellung bestand kein Anlass, da der Betreuer bereits vor dem 1.1.1999 bestellt worden war (vgl. BGHZ 145, 104/112 f.).

    Die Kammer hat ferner rechtsfehlerfrei dargelegt, dass den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuer zukommt und sie deshalb nur überschritten werden dürfen, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001 Nr. 26).

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 104/114) ist für eine Bemessung des Stundensatzes unter Berücksichtigung der Personalkosten nach dem neuen Recht kein Raum mehr.

  • BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01

    Erhöhte Vergütung eines Betreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
    Erforderlich ist allerdings, dass die insoweit entfaltete Betreuertätigkeit einen konkreten Bezug zum Abrechnungszeitraum aufweist (Senatsbeschluss vom 4.7.2001 - 3Z BR 143/01).

    Dabei wird das Beschwerdegericht der Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen und folgendes zu beachten haben (vgl. hierzu neben der zitierten Entscheidung BayObLGZ 2001 Nr. 26 auch die Senatsbeschlüsse vom 30.5.2001 3Z BR 76/01 und 4.7.2001 3Z BR 143/01):.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
    In diesem Zusammenhang kann insbesondere auch von Bedeutung sein, ob der Betreuer Geschäfte, für deren Wahrnehmung er an sich gemäß § 1835 Abs. 3 BGB Aufwendungsersatz verlangen könnte (vgl. auch BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282), im Vertrauen auf den bisherigen Stundensatz nur im Rahmen der Vergütung geltend macht.
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
    Die Kammer hat ferner rechtsfehlerfrei dargelegt, dass den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuer zukommt und sie deshalb nur überschritten werden dürfen, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001 Nr. 26).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
    Dabei wird das Beschwerdegericht der Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen und folgendes zu beachten haben (vgl. hierzu neben der zitierten Entscheidung BayObLGZ 2001 Nr. 26 auch die Senatsbeschlüsse vom 30.5.2001 3Z BR 76/01 und 4.7.2001 3Z BR 143/01):.
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
    Schließlich stellt auch die Größe des Vermögens nach dem neuen Recht kein die Vergütungshöhe unmittelbar bestimmendes Bemessungskriterium mehr dar (BayObLGZ 1999, 375/378).
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
    Den Betreuer trifft insoweit jedoch eine Darlegungslast, das heißt es obliegt ihm, die notwendigen Angaben zu machen und zu belegen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553).
  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00

    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
    ob solche Personalkosten neben der Vergütung als Aufwendung geltend gemacht werden können (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats BayObLGZ 2001, 22), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01   

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BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01 (https://dejure.org/2001,8026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Behördenprivileg; Betreuungsstelle; Verfahrenspfleger; Persönliche Bestellung

  • Bt-Recht

    Mitarbeiter einer Betreuungsstelle als Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 3
    Behördenprivileg für Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dachau - XVII 240/00
  • LG München II - 6 T 508/01
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01
    Die Gesichtspunkte der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Büro- bzw. Kanzleibetriebs an die veränderte Einkommenssituation erlauben es, erhöhte Stundensätze in einer Übergangszeit auch dann auszusprechen, wenn keine besonderen Schwierigkeiten der Betreuung im Abrechnungszeitraum vorgelegen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.5.2001 3Z BR 70/01, 23.5.2001 3Z BR 135/01 und 30.5.2001 3Z BR 76/01).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01
    Die Gesichtspunkte der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Büro- bzw. Kanzleibetriebs an die veränderte Einkommenssituation erlauben es, erhöhte Stundensätze in einer Übergangszeit auch dann auszusprechen, wenn keine besonderen Schwierigkeiten der Betreuung im Abrechnungszeitraum vorgelegen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.5.2001 3Z BR 70/01, 23.5.2001 3Z BR 135/01 und 30.5.2001 3Z BR 76/01).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 135/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 165/01
    Die Gesichtspunkte der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Büro- bzw. Kanzleibetriebs an die veränderte Einkommenssituation erlauben es, erhöhte Stundensätze in einer Übergangszeit auch dann auszusprechen, wenn keine besonderen Schwierigkeiten der Betreuung im Abrechnungszeitraum vorgelegen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.5.2001 3Z BR 70/01, 23.5.2001 3Z BR 135/01 und 30.5.2001 3Z BR 76/01).
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