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   BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01   

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BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01 (https://dejure.org/2001,2932)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 3Z BR 334/01 (https://dejure.org/2001,2932)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 (https://dejure.org/2001,2932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang der Beerdigungskosten vor dem Rückgriffanspruch der Staatskasse

  • Judicialis

    BGB § 1836e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836e
    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - XVII 375/99
  • LG Schweinfurt - 11 T 149/01
  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1229
  • FamRZ 2002, 699
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 12 A 10133/01

    Heranziehung als Erbin zum Ersatz von Kosten einer Heimunterbringung;

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
    Danach ist für die Ermittlung der Kostenerstattungspflicht des Erben der Wert des Nachlasses nach Abzug der angemessenen Beerdigungskosten maßgeblich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz U. v. 5.4.2001 Az: 12 A 10133/01; OVG Lüneburg U. v. 18.11.1980 Az: 4 A 9 7/79).
  • LG Trier, 01.12.1999 - 5 T 128/99
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
    Die Annahme der Landgerichte Trier (BtPrax 2000, 132) und Koblenz (FamRZ 2001, 1169), die berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten seien auf die den Erben nach § 92c Abs. 3 BSHG zustehenden Freibeträge begrenzt, trifft nicht zu.
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
    c) Dieser Fehler des Beschwerdegerichts zwingt aber nicht dazu, die Sache an dieses zurückzuverweisen; der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da es keiner weiteren Tatsachenfeststellungen mehr bedarf (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240).
  • LG Koblenz, 13.06.2000 - 2 T 299/00
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
    Die Annahme der Landgerichte Trier (BtPrax 2000, 132) und Koblenz (FamRZ 2001, 1169), die berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten seien auf die den Erben nach § 92c Abs. 3 BSHG zustehenden Freibeträge begrenzt, trifft nicht zu.
  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme

    Dem entspricht es, dass, wie das Landgericht zu Recht bemerkt, der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG grundsätzlich durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; Palandt/Diederichsen aaO; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn. 3; zum Sozialhilferecht Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 92c Rn. 16, BVerwGE 66, 161/163).

    Aus der Vorschrift folgt zugleich ein Nachrang des Regressanspruchs gegenüber solchen Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren (für eine Begrenzung auf solche Verbindlichkeiten Bienwald aaO), oder die im Zeitpunkt des Erbfalls bereits dem Grunde nach angelegt waren und wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben Vorrang beanspruchen können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700 zu den Begräbniskosten).

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

    d) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG, § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; FGPrax 2005, 120/121; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1836e Rn.4; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn.3; zum Sozialhilferecht Schellhorn/Schellhorn BSHG 16.Aufl. § 92c Rn.16; BVerwGE 66, 161/163).

    Aus der Vorschrift folgt zugleich ein Nachrang des Regressanspruchs gegenüber solchen Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren (für eine Begrenzung auf solche Verbindlichkeiten Bienwald FamRZ 2002, 700/701), oder zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits dem Grunde nach angelegt waren und wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben Vorrang beanspruchen können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700 zu den Begräbniskosten).

  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung;

    Es hat hiervon zunächst als Nachlassverbindlichkeit zu Recht die nicht anderweitig abgedeckten und durch Rechnung belegten Kosten der Bestattung in Höhe von 1.894,24 EUR in Abzug gebracht (vgl. hierzu OLG Thüringen, a.a.O., OLG Düsseldorf, a.a.O., Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 d BGB Rn. 15; HK-BUR Wienhold-Schött/Deinert, § 1836 e Rn. 20; Soergel/Zimmermann, a.a.O., § 1836 e Rn. 17), an deren Angemessenheit kein Zweifel besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1229).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Dies trägt zudem der gesetzgeberischen Absicht Rechnung, dem Erben die Geltendmachung der in den §§ 1975 bis 1992 BGB vorgesehenen Mittel zur Beschränkung seiner Haftung zu ersparen (BayObLG, Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - BT-Drucks. 13/7158 S. 32).

    Ob nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vergütungsrecht überhaupt noch Raum für eine Unzulänglichkeitseinrede gemäß § 1990 BGB bleibt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - Knittel BtG § 1836 d Rdnr. 5) oder ob dem Erben auch im Festsetzungsverfahren gemäß §§ 56 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 69 e Satz 1 FGG "weitere als die dem § 92 c Bundessozialhilfegesetz nachempfundenen Haftungsbeschränkungen ... nicht zugute" kommen (so für den Regress der Staatskasse BT-Drucks. aaO sowie HK-BUR/Winhold-Schött § 1836 e BGB Rdnr. 23; vgl. hierzu auch BayObLGZ 2001, 65, 68 f.; Thüringer OLG aaO; Gregersen/Deinert; aaO), bedarf im gegebenen Fall aber keiner Entscheidung.

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 66/05

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur

    d) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG, § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; FGPrax 2005, 120/121; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1836e Rn.4; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn.3; zum Sozialhilferecht Schellhorn/Schellhorn BSHG 16.Aufl. § 92c Rn.16; BVerwGE 66, 161/163).

    Aus der Vorschrift folgt zugleich ein Nachrang des Regressanspruchs gegenüber solchen Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren (für eine Begrenzung auf solche Verbindlichkeiten Bienwald FamRZ 2002, 700/701), oder zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits dem Grunde nach angelegt waren und wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben Vorrang beanspruchen können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700 zu den Begräbniskosten).

  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03

    Höhe von berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten i.R.d. Festellung von

    : Vorrang der Beerdigungskosten vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, wie BayObLG Beschluss vom 14.11.2001, Az.: 3Z BR 334/01 ).

    Hierunter fallen insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Beerdigung (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 699 = NJW-RR 2002, 1229 = BtPrax 2002, 77 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02

    Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben

    Ein Rückgriff der Staatskasse wegen der Betreuervergütung kommt deshalb von vornherein nicht in Betracht, wenn dem Erben nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten kein Aktivvermögen verbleibt (ebenso der nach der Senatsentscheidung bekannt gewordene Beschluss des BayObLG FamRZ 2002, 699 mit kritischen Anmerkungen von Bienwald).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

    Zu der Frage, ob die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Nachlass abzuziehen sind, hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - (FamRZ 2002, 699) im Blick auf den Rückgriff der Staatskasse auf den Nachlass gemäß §§ 1836 e Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 BGB wie folgt Stellung genommen:.
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