Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 26.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4210
OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Ehegatten; Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Unterhaltsansprüche als Teil der Insovenzforderungen; Änderung der Steuerklasse bei Verringerung von Einkommen; Berücksichtigung des Vorliegens einer ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 40, 89
    Unterbrechung eines Unterhaltsverfahrens durch Insolvenzverfahren nur für Rückstände bei Eröffnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 35 36
    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 60
  • FamRZ 2003, 1033
  • FamRZ 2003, 109 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 45/89

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch bei Teilerwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Bei der Ermittlung dieses Einkommens ist die durch die Änderung der Steuerklasse III auf I verursachte Verringerung der Nettoeinkünfte des Beklagten ab Januar 2002 zu berücksichtigen, weil für die Unterhaltsbemessung immer die tatsächlich gezahlten Steuern maßgebend sind (gefestigte Rechtsprechung des BGH; vgl. z.B. FamRZ 1991, 304 ).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das folgt hinsichtlich des Kindesunterhalts daraus, dass sich die Lebensstellung von Kindern -angesichts deren wirtschaftlicher Unselbständigkeit- nach der jeweiligen Lebensstellung ihrer Eltern richtet (BGH FamRZ 1996, 160).
  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Beim Trennungsunterhalt ist insoweit maßgebend, dass die Ehegatten an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Scheidung teilhaben (BGH FamRZ 1990, 283 ff., 285), weshalb sie regelmäßig von der Entwicklung während der Ehe bis zu deren Auflösung in gleichem Maße betroffen sind; Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die erst nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eingetreten sind, beeinflussen daher die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse, es sei denn, dass sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (BGH FamRZ 1986, 244 ; Wendl/Staudigl/Pauling, aaO., § 4 Rdn. 36).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Beim Trennungsunterhalt ist insoweit maßgebend, dass die Ehegatten an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Scheidung teilhaben (BGH FamRZ 1990, 283 ff., 285), weshalb sie regelmäßig von der Entwicklung während der Ehe bis zu deren Auflösung in gleichem Maße betroffen sind; Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die erst nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eingetreten sind, beeinflussen daher die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse, es sei denn, dass sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (BGH FamRZ 1986, 244 ; Wendl/Staudigl/Pauling, aaO., § 4 Rdn. 36).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das fiktive Einkommen der Klägerin ist nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2001, 986 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2002, 43), als Surrogat für die frühere, die Ehe prägende Haushaltstätigkeit in die Differenzmethode einzustellen.
  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 9 WF 50/01

    Betreuungsunterhalt für einen das gemeinsame Kind betreuenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Da die Kinder im Juli dieses Jahres ihr 11. Lebensjahr vollenden werden, erfordert deren Betreuung nicht mehr die ständige häusliche Anwesenheit der Klägerin, so dass ihr eine - in der Zeiteinteilung oft flexibel zu handhabende - geringfügige Tätigkeit möglich ist (vgl. Senat FamRZ 2001, 1617 ).
  • OLG Schleswig, 15.05.2001 - 8 UF 60/00

    Insolvenzeröffnung und Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (ebenso OLG Naumburg OLGR 1998, 292; OLG Schleswig OLGR 2001, 422).
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01

    Nachehelicher Unterhalt; Trennungsunterhalt; Scheidung; Einkommensveränderung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das fiktive Einkommen der Klägerin ist nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2001, 986 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2002, 43), als Surrogat für die frühere, die Ehe prägende Haushaltstätigkeit in die Differenzmethode einzustellen.
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels:

    Das ist der Fall für alle vor Verfahrenseröffnung fälligen, aber noch nicht erfüllten Unterhaltsforderungen (Unterhaltsrückstände, Senatsurteil BGHZ 162, 234 = FamRZ 2005, 608, 609 ff.), wobei dies auch insoweit gilt, als die Periode, auf die sich der Unterhaltsanspruch bezieht, bei Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig abgelaufen ist (OLG Koblenz FamRZ 2003, 109; OLG Naumburg FamRZ 2004, 1975).
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des

    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).

    Es besteht keine Rechtfertigung dafür, einem Unterhaltsgläubiger die (weitere) Durchsetzung seiner laufenden Ansprüche zu verwehren, nur weil sie mit Rückständen verbunden in einem Prozess geltend gemacht worden sind (ebenso OLG Koblenz OLGR 2002, 386, 387).

    Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil (OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422; a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8; Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18)).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02

    Insolvenzverfahren; Unterhaltsprozeß; Bedarf; Insolvenzverfahren

    Hierzu zählen auch die im Zeitpunkt der Öffnung rückständigen Unterhaltsansprüche, weshalb diese vom Insolvenzverfahren erfasst werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zahlung der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/00

    Insolvenzverfahren, Unterhaltsprozeß; Bedarf, Insolvenzverfahren

    Hierzu zählen auch die im Zeitpunkt der Öffnung rückständigen Unterhaltsansprüche, weshalb diese vom Insolvenzverfahren erfasst werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zahlung der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03

    Unterhaltsrecht: Unterbrechung des Unterhaltsrechtsstreits bei Insolvenzeröffnung

    Betreffend die Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtsstreit fortzuführen, denn insoweit ist keine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO eingetreten (ebenso OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31 und 2003, 109; a.A. Zöller / Greger, ZPO-Kommentar, 23. Aufl., § 240 Rnr. 8 und MK-Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 240 Rnr.18 unter Hinweis auf BGH NJW 1966, 51).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 20 VA 5/08

    Akteneinsicht: Anspruch eines Unterhaltsgläubigers auf Einsicht in die

    Wie § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO klarstellt, sind sie weiterhin einklagbar und unterliegen der Einzelzwangsvollstreckung in das insolvenzfreie Schuldnervermögen (vgl. neben den Nachweisen im angefochtenen Beschluss: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Lüdtke, 2. Aufl., § 40 Rz. 7 ff., 13 ff.; Braun/Bäuerle, InsO, 3. Aufl., § 40 Rz. 10; Keller NZI 2007, 143; OLG Nürnberg ZInsO 2005, 443; OLG Koblenz ZInsO 2002, 832).
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03

    Bedarfsbemessung; Berücksichtigung; Ehegattenunterhalt; Ehescheidung;

    Denn dies gilt jedenfalls nicht für Unterhaltsforderungen, die nicht einheitlich, sondern laufend aufgrund eines familienrechtlichen Tatbestandes neu entstehen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 109 ff.; OLG Naumburg InVo 1999, 283; vgl. weiter Weisbrodt FamRZ 2003, 1240; Hoppenz FF 2003, 158 ff; Kleffmann FuR 2004, 9, 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.04.2002 - 14 WF 46/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8479
OLG Naumburg, 26.04.2002 - 14 WF 46/02 (https://dejure.org/2002,8479)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.04.2002 - 14 WF 46/02 (https://dejure.org/2002,8479)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. April 2002 - 14 WF 46/02 (https://dejure.org/2002,8479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Recht auf rechtliches Gehör ; Angemessenheit der Stellungnahmefrist; Anhörung ; Verfahrensfehler; Verfahren zur Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 323; ; ZPO § 707 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 769 Abs. 3; ; GKG § 8 Abs. 1; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Krasse Missachtung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn vor Einstellung der Zwangsvollstreckung dem Gegener eine unangemessen kurze Frist zur Stellungnahme belassen und auch ein gestellter Antrag auf Fristverlängerung nicht beachtet wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 109 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 27.06.2001 - 1 W 26/01

    Kein Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnung nach § 769 ZPO

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2002 - 14 WF 46/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates und der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. die Darstellung des Meinungsstandes bei Herget, in: Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 769 Rdnr. 13 mit zahlreichen Nachweisen) ist gegen eine Entscheidung nach § 769 ZPO grundsätzlich ein Rechtsmittel nicht statthaft, wie sich aus der gebotenen analogen Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ergibt (ebenso OLG Naumburg, Beschluss des 1. Zivilsenats vom 27.06.2001, Az.: 1 W 26/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht