Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03   

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https://dejure.org/2003,5331
OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03 (https://dejure.org/2003,5331)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 Sa 4/03 (https://dejure.org/2003,5331)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 Sa 4/03 (https://dejure.org/2003,5331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages; Bestellung eines Ergänzungspflegers für den im Nacherbenvermerk eingetragenen minderjährigen Nacherben; Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Bestellung eines Ergänzungspflegers; ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 1693; ; BGB § 1697; ; BGB § 1779; ; BGB § 1795 Abs. 1; ; BGB § 1795 Abs. 2; ; BGB § 1909; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob für die Anordnung und Auswahl eines Ergänzungspflegers die Zuständigkeit des Familiengerichts oder des Vormundschaftsgerichts gegeben ist oder ob eine Doppelzuständigkeit besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 16.12.1998 - 18 WF 562/98

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft;

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht hinsichtlich der Zuständigkeit für die Bestellung des Ergänzungspflegers, soweit ersichtlich, Einigkeit (siehe u. a. BayObLG, Rechtspfleger 2000, 158 f.; OLG Stuttgart in FamRZ 1999, 1601 f.).

    Es verbleibt in diesen Fällen deshalb bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach §§ 1909, 1915 Abs. 1, 1779 BGB (so im Ergebnis auch KG, FamRZ 2000, 719; OLG Stuttgart, BW NotZ 2000, 19 unter Aufgabe OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Koblenz, OLG-Report 2001, 16 f., letzteres hinsichtlich der Frage der Bestellung des Pflegers und des weiteren Pflegschaftsverfahrens).

  • OLG Hamm, 15.08.2000 - 2 UF 320/00
    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    (So BayObLG und OLG Stuttgart, a.a.O.; noch weitergehend OLG Hamm, FamRZ 2001, 717 ff., wonach sogar eine ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts angenommen wird.).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1999 - 19 AR 20/99

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung i.R. einer Familiensache

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    Ein solcher Eilfall ist bei durch Ergänzungspfleger wahrzunehmenden Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen, wie vorliegend die Ausschlagung einer Erbschaft, im Regelfall nicht gegeben, was auch hier der Fall ist (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568 mit weiteren Hinweisen auf den Meinungsstand).
  • BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99

    Aufwandsentschädigung für Betreuer

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    Vielmehr ist bereits nach dem deutlichen Wortlaut des § 1697 BGB eine Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Vormundschaft oder Pflegschaft und die Auswahl des Vormundes oder Pflegers nur dann gegeben, wenn dieses Erfordernis auf Grund einer (= anderen vorhergehenden) Maßnahme eintritt, die das Familiengericht getroffen hat(vgl. Bienwald Anmerkung in FamRZ 1999, 1602).
  • BayObLG, 30.03.1994 - 1Z AR 14/94

    Kompetenzkonflikt; Vormundschaftsgericht; Familiengericht; Zuständigkeit;

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    Das Thüringer Oberlandesgericht ist als gemeinsames oberes Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung des vorliegenden Zuständigkeitsstreites zwischen dem Vormundschaftsgericht und dem Familiengericht berufen (vgl. BayObLGZ 1994, 91).
  • OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00

    Zuständigkeit für Bestellung des Pflegers

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    Es verbleibt in diesen Fällen deshalb bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach §§ 1909, 1915 Abs. 1, 1779 BGB (so im Ergebnis auch KG, FamRZ 2000, 719; OLG Stuttgart, BW NotZ 2000, 19 unter Aufgabe OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Koblenz, OLG-Report 2001, 16 f., letzteres hinsichtlich der Frage der Bestellung des Pflegers und des weiteren Pflegschaftsverfahrens).
  • OLG Naumburg, 27.10.2004 - 14 UF 176/04

    Zur Zulässigkeit der Bestellung des Jugendamtes als Pfleger

    Andere Gerichte wiederum vertreten die Auffassung, dass im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene originäre Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft gemäß den §§ 1909, 1915 Abs. 1 BGB ein Zuständigkeitswechsel zum Familiengericht gemäß den §§ 1693, 1697 BGB nur bei dringendem Handlungsbedarf - der hier nicht ersichtlich ist - vorgesehen sei und es in den übrigen Fällen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung bei der grundsätzlich begründeten Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Pflegschaftsanordnung verbleiben müsse (so nam. Thüringer OLG, FamRZ 2003, 1311 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 364 ff.; KG Berlin, FamRZ 2001, 719; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2003 - 15 W 16/03   

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https://dejure.org/2003,6122
OLG Hamm, 17.02.2003 - 15 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2003 - 15 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 15 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung; Nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes; Analoge Anwendung der Grundsätze der sofortigen Beschwerde auf die freiwillige Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 136; ; FGG § 139 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 136; FGG § 139 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung; nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2003 - 15 W 16/03
    1) Die Rechtsprechung des BGH (FGPrax 2002, 166 = NJW 2002, 2171) über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde bei einer in einer WEG-Sache ergangenen Entscheidung, die nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung verbunden worden ist, ist sinngemäß für alle anderen Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, die nur mit der sofortigen Beschwerde (hier: § 139 Abs. 1 FGG) angefochten werden können.

    Der BGH hat in einer neueren Entscheidung vom 02.05.2002 (FGPrax 2002, 166 = NJW 2002, 2171) die Gerichte im Verfahren nach dem WEG im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie für verpflichtet erachtet, den Verfahrensbeteiligten eine Rechtsmittelbelehrung zu erteilen, wenn die getroffene Entscheidung nur mit einem befristeten Rechtsmittel anfechtbar ist.

  • OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03

    Betreuervergütung: Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der sofortigen

    Da es vorliegend bereits an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und der Fristversäumnis fehlt, bedarf es im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 17. Februar 2003 (Az: 15 W 16/03), das die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sinngemäß auf alle Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwenden will, die nur mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können, nicht der Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG Celle, 07.02.2008 - 12 UF 235/07

    Verfassungsrechtliches Erfordernis der Belehrung eines anwaltlich nicht

    Dem Rechtssuchenden kann nicht zugemutet werden, sich über die komplizierte Regelung zu erkundigen (BGH, a.a.O.. OLG Hamm, FamRZ 03, 1311).
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