Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/2002   

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OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/2002 (https://dejure.org/2002,2782)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.2002 - 16 Wx 164/2002 (https://dejure.org/2002,2782)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 2002 - 16 Wx 164/2002 (https://dejure.org/2002,2782)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Haftdauer bei Ausländern in Abschiebungshaft; Voraussetzungen des Haftgrundes gem. § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AuslG; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei Minderjährigen; Besondere Verpflichtung der ...

  • Judicialis

    WEG § 43; ; ZPO § 42

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2
    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 64
  • FamRZ 2003, 1475 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Denn gegen Minderjährige darf Abschiebungshaft nach gefestigter Rechtsprechung nur dann verhängt werden, wenn mildere Maßnahmen, wie z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung, nicht in Betracht kommen und sowohl die haftantragstellende Behörde wie auch das Haftgericht derartige mildere Mittel geprüft und abgelehnt haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. September 2002 - 16 Wx 164/02 - NVwZ-Beilage I 8 2003, 64; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. September 2003 - 6 W 26/03 - InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04 - juris; KG, Beschluss vom 18. März 2005 - 25 W 64/04 - InfAuslR 2005, 268).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des

    Soweit die zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, NVwZ-Beil. I 8/2003, 64; OLG Braunschweig, Beschl.v . 18.9.2003 - 6 W 26/03 -, InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.8.2004 - 20 W 245/04 -, veröffentl. in juris) die Ausländerbehörde im Falle Minderjähriger als verpflichtet ansieht, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als milderes Mittel zur Vermeidung von Abschiebungshaft die Unterbringung in geeigneten Jugendeinrichtungen in Erwägung zu ziehen, handelt es sich ersichtlich um Fallgestaltungen, in denen die Ausländerbehörde beabsichtigte, Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung allein gegen einen Minderjährigen zu ergreifen.

    Es ist nachvollziehbar, dass bei Minderjährigen, die allein, also ohne Eltern oder andere Verwandte, abgeschoben bzw. in Abschiebungshaft genommen werden sollen, die Vollziehung einer Haftanordnung zu dauerhaften psychischen Schäden führen kann (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, a.a.O.).

  • OLG Braunschweig, 18.09.2003 - 6 W 26/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Vermeidung von Haft bei Abschiebung Minderjähriger

    Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2002 - 16 Wx 164/02) hat dazu folgende - vom Senat geteilte - Ausführungen gemacht: "Gerade Minderjährige werden, von der Vollziehung einer Haftanordnung erheblich betroffen und können hierdurch dauerhafte psychische Schäden davontragen.

    Fehlt es hieran, so ist davon auszugehen, dass die Verwaltung die erforderliche Prüfung unterlassen hat und dass daher die Haftvoraussetzungen derzeit nicht vorliegen (OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2002 - 16 Wx 164/02; OLG Köln NVwZ-Beilage I 2003, 48).

  • LG Göttingen, 08.07.2011 - 11 T 5/11

    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Sicherungshaft, minderjährig, Haftantrag,

    Insoweit ist insbesondere relevant, ob zur Sicherung der Abschiebung gleichwertige, weniger einschneidende Mittel (wie z.B. die Unterbringung in Jugendeinrichtungen oder eine räumliche Beschränkung) zur Verfügung stehen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2002, Az. 16 Wx 164/02, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 8, 64; OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 30.08.2004, Az. 20 W 245/04, OLGR Frankfurt 2004, 409).

    Dies muss die Verwaltungsbehörde vor Stellung des Haftantrages prüfen und in ihrem Antrag ausführlich darlegen (vgl. OLG Köln, Beschl, v. 11.09.2002, Az. 16 Wx 164/02, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 8, 64; OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 30.08.2004, Az. 20 W 245/04, OLGR Frankfurt 2004, 409).

  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 20 W 124/06

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Haft zur Sicherung der

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 30. August 2004 in der Sache 20 W 245/05 (dokumentiert bei Melchior) ausgeführt hat, ist er mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt.
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04

    Zurückweisungshaftanordnung für einen minderjährigen Ausländer

    Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt und die Voraussetzungen für eine Haftanordnung nicht gegeben sind, wenn die Ausländerbehörde in ihrem Haftantrag nicht darlegt, warum mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise nicht in Frage kommen.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 20 W 565/05

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit der Haftanordnung bei Vorliegen eines

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der Oberlandesgerichte Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior = NVwZ-Beil 2003, 64 und Beschluss vom 5. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil.
  • OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02

    Unverhältnismäßigkeit der Verhängung von Abschiebehaft gegen einen minderjährigen

    Fehlt es an einer solchen Darlegung im Haftantrag ist davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde die erforderliche Prüfung unterlassen hat und daher die Haftvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 11.09.2002 - 16 Wx 164/02 -).
  • OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05

    Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs wird es deshalb regelmäßig erfordern, dass die Ausländerbehörde prüft, ob mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 30.8.2004, 20 W 245/04 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG Beschluss vom 18.3.2005, 26 W 84/04; OLG Köln vom 11.9.2002, 16 Wx 164/2002 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04

    Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige

    In Anlehnung an die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 11.09.2002, 16 Wx 164/02, NVwZ 03, Beilage 18, 64; Beschluss vom 05.02.2003, 16 Wx 247/02, NVwZ 03, Beilage I 6, 48) oblag es der Antragstellerin, in ihrem Antrag ausführlich darzulegen, dass weniger einschneidende Mittel als die Anordnung von Zurückschiebungshaft nicht vorhanden waren oder als ungeeignet erschienen.
  • LG Braunschweig, 06.08.2009 - 3 T 1065/08

    Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Handwurzeluntersuchung, minderjährig,

  • LG Leipzig, 13.12.2006 - 12 T 54/06

    D (A), Abschiebungshaft, Minderjährige, Altersfeststellung, Beweislast,

  • LG Hildesheim, 09.10.2006 - 2 T 209/06

    D (A), Abschiebungshaft, Minderjährige, Verhältnismäßigkeit, Ausländerbehörde,

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.02.2003 - 15 WF 20/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20225
OLG Celle, 11.02.2003 - 15 WF 20/03 (https://dejure.org/2003,20225)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2003 - 15 WF 20/03 (https://dejure.org/2003,20225)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 15 WF 20/03 (https://dejure.org/2003,20225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 645 Abs. 1 ZPO; § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB
    Statthaftigkeit der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei Unterhaltsfeststellung hinsichtlich eines im Haushalt des Unterhaltspflichtigen lebenden Kindes

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei Unterhaltsfeststellung hinsichtlich eines im Haushalt des Unterhaltspflichtigen lebenden Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1475
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 WF 30/00

    Vereinfachtes Verfahren - Antragsgegner

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2003 - 15 WF 20/03
    Dies gilt entgegen der Ansicht des Antragstellers auch für den seit Februar 2002 geltend gemachten rückständigen Unterhalt, da der Aufenthalt des Antragstellers als Zulässigkeitsvoraussetzung das Verfahren insgesamt erfasst (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 767 [OLG Karlsruhe 25.04.2000 - 2 WF 30/00] sowie Zöller-Philippi, 23. Aufl., Rn. 1 b zu § 645 für den Fall der Alleinsorge des Antragsgegners).
  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 2/16

    Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei

    Das vereinfachte Verfahren solle nicht mit schwierigen Rechts- oder Tatsachenfragen für die Festsetzung des Unterhalts belastet werden, wie sie durch den Aufenthaltswechsel des unterhaltsberechtigten Kindes entstehen könnten (OLG Celle, FamRZ 2003, 1475 f. zu § 645 Abs. 1 ZPO; Büte FuR 2012, 585 f.; so auch Keidel/Giers 19. Aufl. § 249 Rn. 11).

    Die Begründung, wonach das vereinfachte Verfahren nicht mit schwierigen Rechts- und Tatsachenfragen belastet werden soll (vgl. OLG Celle FamRZ 2003, 1475, 1476), überzeugt nicht.

  • OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 9 WF 160/17

    Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung für das minderjährige Kind: Einwand der

    Die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren ist auf den Fall und denjenigen Zeitraum beschränkt, dass das Kind nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils lebt und dieser allein barunterhaltspflichtig ist (vgl. dazu OLG Celle FamRZ 2003, 1475; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1473 für den Fall der Barunterhaltspflicht beider Elternteile, weil das Kind von einem Dritten betreut wird; BGH FamRZ 2017, 816 für den Fall eines Obhutswechsels während des laufenden Verfahrens).
  • OLG Köln, 23.01.2015 - 4 UF 142/14

    Berücksichtigungsfähigkeit des Einwandes des Zusammenlebens mit dem

    (2.2.1) Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob das vereinfachte Verfahren im Fall des Obhutswechsels insgesamt unzulässig ist ( OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2003 - 15 WF 20/03 - zitiert nach Abdruck in FamRZ 2003, 1475 f.; Büte, VorsROLG Celle, FuR 2012, 585 ff., 586; Giers in Keidel, a. a. O., § 249 Rn. 11 ) oder erst mit Wirkung ab dem Einzug in den Haushalt des Antragsgegners unzulässig wird, während es für den Zeitraum davor zulässig bleibt, so dass der Mindestunterhalt im vereinfachten Verfahren für den Zeitraum bis zum Obhutswechsel festgesetzt werden kann ( KG, Beschluss vom 11. Juni 2009, a. a. O.; Macco in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Auflage, § 249 Rn. 17; Lorenz in Zöller, ZPO, 30. Auflage, § 249 FamFG, Rn. 3; Hüßtege in Thomas-Putzo, ZPO, 35. Auflage, § 249 FamFG Rn. 3), letzteres jedenfalls dann, wenn die Antragsberechtigung durch den Obhutswechsel des Kindes nicht betroffen ist ( Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 3. Auflage, § 249 Rn. 13b; Maier in Johannsen/Henrich, FamFG, 5. Auflage, § 249 Rn. 6; Schmitz in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 10 Rn. 638 ).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2014 - 11 WF 50/14

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zulässigkeit bei

    Aus ähnlichen Gründen hat das OLG Celle (FamRZ 2003, 1475f) auch für diejenigen Fälle das vereinfachte Unterhaltsverfahren für unzulässig erachtet, in denen die Eltern des Kindes ein Wechselmodell praktizieren.
  • KG, 11.06.2009 - 16 WF 383/08

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zulässigkeit des

    Der entgegenstehenden Ansicht des OLG Celle (FamRZ 2003, 1475) vermag der Senat nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4891
OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02 (https://dejure.org/2003,4891)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2003 - 16 Wx 247/02 (https://dejure.org/2003,4891)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 16 Wx 247/02 (https://dejure.org/2003,4891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 48
  • FamRZ 2003, 1475 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 15.04.2002 - 16 Wx 58/02

    Bitte um Asyl bei Vorführung vor den Haftrichter

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02
    Der Senat hat allerdings Anlass darauf hinzuweisen, dass er an seiner u. a. in dem Beschluss vom 15.04.2002 - 16 Wx 58/02 - (OLGR 2002, 365 LS) vertretenen Rechtsauffassung festhält.
  • OLG Köln, 23.01.2001 - 9 Wx 4/01
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02
    Die von dem Landgericht abgelehnte Auffassung des OLG Frankfurt in dem Beschluss vom 18.05.1998 - 20 W 193/98 - (AuAS 98, 99 = NVwZ 1998, Beilage Nr. 11, 125) wird sowohl vom Senat wie auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 11.06.2001 - 16 Wx 73/01 - vorher schon 9. Zivilsenat des OLG Köln v. 23.1.2001 - 9 Wx 4/01-; KG KGR 2001, 48 = FGPrax 2001, 40).
  • KG, 31.07.2000 - 25 W 9744/99
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02
    Die von dem Landgericht abgelehnte Auffassung des OLG Frankfurt in dem Beschluss vom 18.05.1998 - 20 W 193/98 - (AuAS 98, 99 = NVwZ 1998, Beilage Nr. 11, 125) wird sowohl vom Senat wie auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 11.06.2001 - 16 Wx 73/01 - vorher schon 9. Zivilsenat des OLG Köln v. 23.1.2001 - 9 Wx 4/01-; KG KGR 2001, 48 = FGPrax 2001, 40).
  • OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/02

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02
    Fehlt es an einer solchen Darlegung im Haftantrag ist davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde die erforderliche Prüfung unterlassen hat und daher die Haftvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 11.09.2002 - 16 Wx 164/02 -).
  • OLG Köln, 11.06.2001 - 16 Wx 73/01

    Übersetzung der schriftlichen Unterlagen im Abschiebehaftverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02
    Die von dem Landgericht abgelehnte Auffassung des OLG Frankfurt in dem Beschluss vom 18.05.1998 - 20 W 193/98 - (AuAS 98, 99 = NVwZ 1998, Beilage Nr. 11, 125) wird sowohl vom Senat wie auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 11.06.2001 - 16 Wx 73/01 - vorher schon 9. Zivilsenat des OLG Köln v. 23.1.2001 - 9 Wx 4/01-; KG KGR 2001, 48 = FGPrax 2001, 40).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    a) Allerdings kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04, juris, Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393, 394; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 599; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand, 61. Aktual.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 20 W 565/05

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit der Haftanordnung bei Vorliegen eines

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der Oberlandesgerichte Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior = NVwZ-Beil 2003, 64 und Beschluss vom 5. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil.

    2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193), Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03 = InfAuslR 2004, 119) und nimmt auch auf die Entscheidungen des Kammergerichts vom 14. Oktober 2005 in der Sache 25 W 66/05 (dok. bei Melchior) und vom 18. März 2005 in der Sache 25 W 64/04 (dok. bei Melchior = InfAuslR 2005, 268) und des Oberlandesgerichts München vom 9. Mai 2005 in der Sache 34 Wx 37/05 (dok.

  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 20 W 124/06

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Haft zur Sicherung der

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 30. August 2004 in der Sache 20 W 245/05 (dokumentiert bei Melchior) ausgeführt hat, ist er mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt.
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04

    Zurückweisungshaftanordnung für einen minderjährigen Ausländer

    Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt und die Voraussetzungen für eine Haftanordnung nicht gegeben sind, wenn die Ausländerbehörde in ihrem Haftantrag nicht darlegt, warum mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise nicht in Frage kommen.
  • LG Ingolstadt, 22.05.2019 - 22 T 2423/18

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Asylanerkennung sowie

    Zwar kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.8. 2004 - 20 W 245/04, BeckRS 2004, 08997; OLG Köln, OLG-Report 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393 [394]; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 599; Hailbronner, AusländerR, Stand: 61. Aktual.
  • OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06

    Erstattungsschuldner für außergerichtliche Auslagen des Betroffenen in

    Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
  • OLG Rostock, 09.08.2006 - 3 W 138/05

    Abschiebehaftanordnung bei behaupteter Minderjährigkeit

    Dies hat die antragstellende Behörde zu prüfen und in ihrem Antrag umfassend darzulegen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.09.2002, Az. 6 W 26/03; OLG Köln, OLGR Köln 2003, 193).
  • LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04

    Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige

    In Anlehnung an die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 11.09.2002, 16 Wx 164/02, NVwZ 03, Beilage 18, 64; Beschluss vom 05.02.2003, 16 Wx 247/02, NVwZ 03, Beilage I 6, 48) oblag es der Antragstellerin, in ihrem Antrag ausführlich darzulegen, dass weniger einschneidende Mittel als die Anordnung von Zurückschiebungshaft nicht vorhanden waren oder als ungeeignet erschienen.
  • LG Berlin, 17.12.2009 - 84 T 483/09

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, minderjährig, Dublin II-VO, Altersfeststellung,

    Die Verwaltungsbehörde ist wegen der schwerwiegenden Folgen, die Minderjährige von der Vollziehung der Haftanordnung davontragen können, nach dem verfassungsgemäßen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allen Verwaltungshandelns gezwungen, das Abschiebungsverfahren mit größtmöglicher Beschleunigung zu betreiben, unverzüglich die notwendigen Vorbereitungen für die Abschiebung zu treffen und alle Möglichkeiten zu prüfen, die auf mildere und weniger einschneidende Weise die beabsichtigte Abschiebung sichern können (Kammergericht, Beschluss vom 18.03.2005 zu 25 W 64/04, unter Verweis auf OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2002 zu 16 Wx 614/02, Beschluss vom 02.02.2003 in OLGR Köln 2003, S. 193).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 158/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8247
OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 158/02 (https://dejure.org/2002,8247)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.2002 - 16 Wx 158/02 (https://dejure.org/2002,8247)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 2002 - 16 Wx 158/02 (https://dejure.org/2002,8247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1475 (Ls.)
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