Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.09.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.08.2002 - 3Z BR 163/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7968
BayObLG, 30.08.2002 - 3Z BR 163/02 (https://dejure.org/2002,7968)
BayObLG, Entscheidung vom 30.08.2002 - 3Z BR 163/02 (https://dejure.org/2002,7968)
BayObLG, Entscheidung vom 30. August 2002 - 3Z BR 163/02 (https://dejure.org/2002,7968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittel gegen Bestellung eines Verfahrenspflegers durch den Rechtspfleger

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 2; ; FGG § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RPflG § 11 Abs. 2; FGG § 67
    Befristete Erinnerung gegen Bestellung des Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers; Rechtspfleger; Befristete Erinnerung; Festsetzung der Vergütung des Betreuers; Zuständigkeit zur Entscheidung über die Erinnerung; Anfechtbarkeit einer vorbereitenden Zwischenentscheidung

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - XVII 1170/92
  • LG Würzburg - 3 T 1493/02
  • BayObLG, 30.08.2002 - 3Z BR 163/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 189
  • Rpfleger 2003, 19
  • BayObLGZ 2002, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 51/93

    Anfechtbarkeit einer Anordnung zur Untersuchung eines Betroffenen zur

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2002 - 3Z BR 163/02
    Das Landgericht hat den Grundsatz angewendet, dass die Bestellung eines Verfahrenspflegers unanfechtbar ist (vgl. BayObLGZ 1993, 157/158; BayObLG FamRZ 2000, 249/250; st. Rspr. des Senats).

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist zwar lediglich eine vorbereitende Zwischenentscheidung (vgl. BayObLGZ 1993, 157/158), aber, schon im Hinblick auf die daraus folgende Kostenbelastung (vgl. § 93a Abs. 2 i.V.m. § 137 Nr. 16 KostO), für den Betroffenen doch nicht ohne jede Außenwirkung (vgl. Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 58).

  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2002 - 3Z BR 163/02
    Das Landgericht hat den Grundsatz angewendet, dass die Bestellung eines Verfahrenspflegers unanfechtbar ist (vgl. BayObLGZ 1993, 157/158; BayObLG FamRZ 2000, 249/250; st. Rspr. des Senats).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2002 - 3Z BR 163/02
    Es ist von Verfassungs wegen geboten, Akte des Rechtspflegers, soweit sie in Rechte des Bürgers eingreifen, einer richterlichen Prüfung zu unterstellen (Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 2000, 1709/1710).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2008 - 8 W 217/08

    Einstweilige Verfügung: Anfechtbarkeit der Abhilfeentscheidung des Einzelrichters

    Die auf die befristete Erinnerung des Gläubigers ergehende Entscheidung des Richters gem. § 11 Abs. 2 RpflG ist unanfechtbar, soweit die Erinnerung als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird (Ball in Musielak, a. a. O., § 573 Rdnr. 17; Lipp, a. a. O., § 573 Rdnr. 14; Bassenge/Roth, FGG/RpflG, 11. Aufl. 2007, § 11 RpflG Rdnr. 12 und 37 m. w. N.; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003/2005, § 1 Rdnr. 135; BayObLG Rpfleger 2003, 19; OLG Köln Rpfleger 1990, 452).
  • LG Stuttgart, 27.08.2018 - 19 T 51/18

    Nicht statthafte sofortige Beschwerde gegen Rechtspflegerentscheidung

    Weist der Richter die Erinnerung zurück, hat der Betroffene hiergegen keine (weitere) Beschwerdemöglichkeit, weil es sich in den Fällen des § 11 Abs. 2 RPflG nicht um einen nach § 6 Abs. 1 InsO beschwerdefähigen Gegenstand handelt (BGH, Beschluss vom 24.11.2016, IX ZB 4/15; BayObLG, Beschluss vom 30.08.2002, 3Z BR 163/02 m.w.N.).

    Wie oben bereits ausgeführt, ist die Entscheidung des Richters über einen Rechtsbehelf nach § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 24.11.2016, IX ZB 4/15; BayObLG, Beschluss vom 30.08.2002, 3Z BR 163/02 m.w.N.), weshalb eine sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss ebenfalls nicht statthaft ist.

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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7591
BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02 (https://dejure.org/2002,7591)
BayObLG, Entscheidung vom 04.09.2002 - 3Z BR 153/02 (https://dejure.org/2002,7591)
BayObLG, Entscheidung vom 04. September 2002 - 3Z BR 153/02 (https://dejure.org/2002,7591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Kein Rechtsmittel gegen Anordnung der Begutachtung

  • Judicialis

    FGG § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 19 Abs. 1
    Unanfechtbarkeit der Anordnung zur Sachverständigenbegutachtung im Betreuungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachten über die Erforderlichkeit der Betreuung; Anfechtbarkeit der Anordnung der Einholung eines Gutachtens; Anordnung einer Begutachtung; Sachverständiger; Selbständige Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen; Anfechtbarkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 189 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    zwar gewährt Art. 19 Abs. 4 GG dem Einzelnen ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutz (BVerfG NJW 1997, 2163/2164; BVerfGE 67, 43/58), dies besagt aber nicht, dass gegen jede Maßnahme der öffentlichen Gewalt ein Rechtsmittel gegeben sein muss.

    Art. 19 Abs. 4 GG fordert keinen Instanzenzug (BVerfGE 92, 365/410 = NJW 1996, 185/190), sondern nur dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (BVerfG NJW 1997, 2163/2164).

    Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so wird durch Art. 19 Abs. 4 GG eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet; ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtmittel darf nicht ineffektiv gemacht werden (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164).

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    Das Landgericht hat die Erstbeschwerde zu Recht verworfen, weil die Anordnung der Einholung eines Gutachtens und die Beauftragung eines Sachverständigen als solche keine anfechtbare Verfügung gemäß § 19 Abs. 1 FGG darstellt (BayObLG FGPrax 2001, 78).

    Diesem gesetzgeberischen Willen würde es widersprechen, wenn die wesentlich weniger einschneidende Maßnahme der bloßen Anordnung eines Gutachtens einer höheren Kontrolle bedürfte (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 78/79).

  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    cc) Der gegenteiligen Auffassung des Kammergerichts, die bloße Anordnung der psychiatrischen Begutachtung greife schon derart schwer in die Rechtssphäre des Betroffenen ein, dass ihre Anfechtbarkeit geboten sei (vgl. KG FamRZ 200 2, 970/971; FGPrax 2000, 237/238), folgt der Senat nicht.

    Sie wäre nur dann rechtswidrig, wenn nach dem Inhalt der Akten, den bisher angestellten Ermittlungen und dem Ergebnis der persönlichen Anhörung des Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Betroffene an einer psychischen Krankheit leidet (vgl. KG FGPrax 2000, 237/238).

  • OLG Stuttgart, 03.12.1974 - 8 W 212/74
    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    Denn in den entschiedenen Fällen ging der Eingriff über die bloße Anordnung der Begutachtung hinaus, so dass eine weitere gerichtliche Kontrolle angezeigt war (vgl. die Entscheidungen OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132 f. und OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109, die jeweils eine Mitwirkungspflicht des Betroffenen beinhalten).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    Die Entscheidung des Landgerichts unterliegt unabhängig von der Statthaftigkeit der Erstbeschwerde der weiteren Beschwerde (BayObLGZ 1993, 253).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    Denn in den entschiedenen Fällen ging der Eingriff über die bloße Anordnung der Begutachtung hinaus, so dass eine weitere gerichtliche Kontrolle angezeigt war (vgl. die Entscheidungen OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132 f. und OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109, die jeweils eine Mitwirkungspflicht des Betroffenen beinhalten).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    zwar gewährt Art. 19 Abs. 4 GG dem Einzelnen ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutz (BVerfG NJW 1997, 2163/2164; BVerfGE 67, 43/58), dies besagt aber nicht, dass gegen jede Maßnahme der öffentlichen Gewalt ein Rechtsmittel gegeben sein muss.
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    Art. 19 Abs. 4 GG fordert keinen Instanzenzug (BVerfGE 92, 365/410 = NJW 1996, 185/190), sondern nur dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (BVerfG NJW 1997, 2163/2164).
  • BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98

    Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
    Der Betroffene ist beschwerdeberechtigt, weil das Landgericht seine Erstbeschwerde verworfen hat (BayObLGZ 1998, 195; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 7).
  • OLG München, 12.12.2005 - 33 Wx 144/05

    Keine selbständige Anfechtung der Begutachtungsanordnung im Betreuungsverfahren -

    Es handelt sich hierbei nur um eine Zwischenverfügung, die als solche noch nicht erheblich in Rechte des Betroffenen eingreift (OLG Stuttgart FGPrax 2003, 72; BayObLG FamRZ 2001, 707 und FamRZ 2003, 189 [Ls.]; OLG-Report Köln 2001, 326; OLG Hamm FamRZ 1997, 440; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; a. A. Kammergericht FamRZ 2002, 970).
  • LG Bielefeld, 13.03.2008 - 25 T 121/06
    Die Anordnung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und die Anordnung der Einholung eines fachärztlichen Gutachtens können nach herrschender und zutreffender Meinung nicht Gegenstand einer Beschwerde sein, es handelt sich um eine lediglich vorbereitende Zwischenverfügung, die im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht mit der Beschwerde anfechtbar ist, § 19 FGG ( BayObLG FamRZ 2003, 189; OLG Stuttgart FGPrax 2003, 72).
  • BayObLG, 01.09.2004 - 3Z BR 162/04

    Keine Beschwerde gegen Anordnung der Begutachtung im Betreuungsverfahren

    Der gegenteiligen Auffassung des Kammergerichts zur Anordnung der psychiatrischen Begutachtung folgt der Senat aus den bereits mehrfach dargelegten Erwägungen nicht (vgl. z.B. BayObLG FamRZ 2001, 707/708; Beschluss vom 4.9.2002, Az. 3Z BR 153/02).
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