Rechtsprechung
BGH, 18.09.2003 - XII ZR 13/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1833, 1908i Abs. 1 Satz 1
Haftung des Betreuers trotz Vertragsgenehmigung durch - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Genehmigung eines Vertrages durch das Vormundschaftsgericht; Sorgfaltspflicht des Betreuers; Rechts- und Geschäftserfahrung des Betreuers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Schadensersatzklage gegen Betreuer wegen Pflichtverletzung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1833 1908i Abs. 1 S. 1
Verletzung der Pflichten des Betreuers durch Abschluß eines vom Vormundschaftsgericht genehmigten Vertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Schadensersatzpflicht des Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1833, 1908i Abs. 1 Satz 1
Haftung des Betreuers trotz Vertragsgenehmigung durch das Vormundschaftsgericht - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei Abschluß von nachteiligen Verträgen kann ein anwaltlicher Betreuer haften
Papierfundstellen
- NJW 2004, 220
- FamRZ 2003, 1924
- Rpfleger 2004, 97
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.01.1964 - IV ZR 106/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 13/01
Eine etwaige Schadensersatzverpflichtung des Beklagten wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Vormundschaftsgericht den Vertrag vom 4. Dezember 1995 genehmigt hat (vgl. BGH Urteile vom 15. Januar 1964 - IV ZR 106/63 - FamRZ 1964, 199 und vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 - FamRZ 1983, 1220); denn Vormundschaftsgericht und Betreuer haben, wie auch § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB verdeutlicht, jeweils eine selbständige Prüfungspflicht.Der Maßstab der von einem Betreuer zu verlangenden Sorgfalt bestimmt sich nach dem Lebenskreis sowie nach der Rechts- und Geschäftserfahrung des Betreuers (für den Vormund: BGH Urteil vom 15. Januar 1964 aaO;… Palandt/Diederichsen aaO Rdn. 8;… MünchKomm/Wagenitz aaO Rdn. 4).
- OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 125/01
Schadensersatzanspruch der GmbH gegen den Geschäftsführer ; Verletzung der …
Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 13/01
Im übrigen würde auch eine bereits bestehende Überschuldung den Eintritt eines Schadens, der durch die Weggabe von Aktiva ohne entsprechenden Gegenwert bewirkt wird und im Anstieg des Negativ-Saldos begründet läge, nicht hindern (OLG Saarbrücken ZIP 2002, 130, 131; vgl. auch BGHZ 59, 148, 150 und 100, 190, 199). - BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …
Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 13/01
Im übrigen würde auch eine bereits bestehende Überschuldung den Eintritt eines Schadens, der durch die Weggabe von Aktiva ohne entsprechenden Gegenwert bewirkt wird und im Anstieg des Negativ-Saldos begründet läge, nicht hindern (OLG Saarbrücken ZIP 2002, 130, 131; vgl. auch BGHZ 59, 148, 150 und 100, 190, 199). - BGH, 29.06.1972 - II ZR 123/71
Freistellungsanspruch bei Vermögenslosigkeit
Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 13/01
Im übrigen würde auch eine bereits bestehende Überschuldung den Eintritt eines Schadens, der durch die Weggabe von Aktiva ohne entsprechenden Gegenwert bewirkt wird und im Anstieg des Negativ-Saldos begründet läge, nicht hindern (OLG Saarbrücken ZIP 2002, 130, 131; vgl. auch BGHZ 59, 148, 150 und 100, 190, 199). - BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82
Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte …
Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 13/01
Eine etwaige Schadensersatzverpflichtung des Beklagten wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Vormundschaftsgericht den Vertrag vom 4. Dezember 1995 genehmigt hat (vgl. BGH Urteile vom 15. Januar 1964 - IV ZR 106/63 - FamRZ 1964, 199 und vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 - FamRZ 1983, 1220); denn Vormundschaftsgericht und Betreuer haben, wie auch § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB verdeutlicht, jeweils eine selbständige Prüfungspflicht.
- BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und …
Vielmehr richtet sich der Grad der erforderlichen Aufklärung zum einen nach der Wichtigkeit des Geschäfts und zum anderen danach, was in den Lebenskreisen, denen der Betreuer angehört, billigerweise erwartet werden kann (vgl. zur Differenzierung nach Lebenskreisen Senatsurteil vom 18. September 2003 - XII ZR 13/01 - FamRZ 2003, 1924, 1925 ; BGH Urteile vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 - FamRZ 1983, 1220 und vom 15. Januar 1964 - IV ZR 106/63 - FamRZ 1964, 199, 200; KG ZMR 2002, 265, 267;… MünchKomm/Wagenitz BGB 5. Aufl. § 1833 Rdn. 4;… Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1833 Rdn. 4;… Staudinger/Engler BGB (2004) § 1833 Rdn. 13).Von einem Anwalt als Betreuer kann erwartet werden, dass er sich über die rechtlichen Risiken eines von ihm abzuschließenden Geschäfts vergewissert (Senatsurteil vom 18. September 2003 - XII ZR 13/01 - FamRZ 2003, 1924, 1925) .
- OLG Hamm, 28.03.2006 - 29 U 13/03
Haftung des Betreuers wegen steuerlicher Folgen der Veräußerung von Grundstücken …
Deshalb entlastet die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung den Betreuer grundsätzlich nicht (BGH FamRZ 2003, 1924, 1925).Zu einer derartigen Entlastung kann eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nur dann führen, wenn es bei ihr nur um Rechtsfragen geht (vgl. BGH FamRZ 2003, 1924, 1925), was hier nicht der Fall ist.
- LG München I, 08.04.2009 - 34 O 17817/08
Rechtliche Betreuung: Entlastungserklärung gegenüber dem Betreuer als Verzicht …
Die Beklagte als Berufsbetreuerin des ... haftet den Klägern als dessen Erben (Anlage K 1) für schuldhafte Pflichtverletzungen aus §§ 1908 i Abs. 1, 1833 Abs. 1 BGB (BGH NJW 2004, 220).
- OLG Braunschweig, 14.11.2019 - 9 U 119/15
Haftung des vermögenssorgenden Berufsbetreuers wegen pflichtwidrigen Umgangs mit …
Ist eine Person gerade im Hinblick auf ihre Fachkunde als Anwalt zum Betreuer bestellt worden, kann erwartet werden, dass sie sich - erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme von Fachliteratur - über rechtliche Risiken vergewissert (BGH, Urteil vom 18.9.2003 - XII ZR 13/01 -, juris-Rn. 14), freilich nicht nach der eigenüblichen Sorgfalt (…MüKoBGB/Krolls-Ludwig, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1833 Rn. 4, beck-online). - AG Brandenburg, 12.09.2022 - 31 C 150/21
Unterlassene Beantragung von Sozialhilfe: Wann haftet der Betreuer?
Ist eine Person gerade im Hinblick auf ihre Fachkunde als Berufsbetreuer zum Betreuer bestellt worden, kann erwartet werden, dass sie sich über rechtliche Risiken vergewissert ( BGH , Urteil vom 18.09.2003, Az.: XII ZR 13/01, u.a. in: NJW 2004, Seiten 220 f.; OLG Braunschweig , Urteil vom 14.11.2019, Az.: 9 U 119/15, u.a. in: NdsRpfl 2021, Seiten 21 ff. ). - LG Bonn, 23.08.2018 - 19 O 149/16
Erwerbsminderungsrente, Betreuung, Betreuter, Schadensersatz, Mitverschulden
Das anzuwendende Maß der Sorgfalt bestimmt sich nach dem Lebenskreis, den Lebensumständen und der Rechts- und Geschäftserfahrung des Betreuers (vgl. BGH, Urt. v. 18.09.2003, XII ZR 13/01, BeckRS 2003, 09384;… Kroll-Ludwigs, a.a.O., Rn. 4 m.w.N.). - OLG Hamm, 30.09.2013 - 13 U 6/12
Umfang der Pflichten des Betreuers mit dem Aufgabenbereich …
Diese Konstruktion des Gesetzes verdeutlicht, dass der Betreuer und das Vormundschaftsgericht jeweils eine eigene Prüfungspflicht haben (BGH NJW 2004, 220 Rn 13). - OLG Köln, 07.08.2014 - 5 U 29/14
Höhe der Vergütung des Betreuers nach einem Wechsel und Versäumnissen in der …
Eine abweichende, für die Klägerin günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. September 2003 [VII ZR 13/01, NJW 2004, 220], die die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung in diesem Zusammenhang zitiert hat.
Rechtsprechung
BGH, 24.09.2003 - XII ZR 147/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Anrechnung eingetragener Zwangshypotheken auf die zu erbringende Sicherheitsleistung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
ZPO § 719 Abs. 2; ; ZPO § 712; ; ZPO § 711; ; ZPO § 712 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 544; ; ZPO § 543 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 712 § 719 Abs. 2
Vollstreckungsschutz in der Revisionsinstanz - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung: Schutzantrag nach § 712 ZPO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1924
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.04.1996 - XII ZR 26/96
Möglichkeit der Herabsetzung der Sicherheit, die notwendig ist, um eine …
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - XII ZR 147/03
Selbst wenn man das mit dem Hilfsantrag verfolgte Anrechnungsbegehren - etwa im Hinblick auf die für die Klägerin bereits eingetragenen Zwangshypotheken - als ein Weniger gegenüber der im Revisionsverfahren allein vorgesehenen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO ansehen und ausnahmsweise für statthaft erachten wollte (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit einer Herabsetzung der Sicherheitsleistung durch das Revisionsgericht: Senatsbeschluß vom 3. April 1996 - XII ZR 26/96 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Abwendungsbefugnis 1), wäre ein solcher Antrag nur zulässig, wenn der Beklagte zuvor - vor dem Berufungsgericht - die ihm von § 712 ZPO eröffnete Möglichkeit, Vollstreckungsschutz zu erlangen, genutzt hätte. - BGH, 07.09.1999 - XII ZR 237/99
Unzulässigkeit eines Vollstreckungschutzantrages
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - XII ZR 147/03
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 (hier: i.V. mit § 544 Abs. 5 Satz 2) ZPO kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es in der Berufungsinstanz versäumt hat, von der Möglichkeit eines Schutzantrags nach § 712 ZPO Gebrauch zu machen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. September 1999 - XII ZR 237/99 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Einstellungsgründe 3).