Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,853
BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00 (1) (https://dejure.org/2002,853)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2002 - XII ZR 27/00 (1) (https://dejure.org/2002,853)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 (1) (https://dejure.org/2002,853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1376
    Abgrenzung zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer stillen Beteiligung im Rahmen des Zugewinnausgleichs - Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung im Zugewinnausgleich - Durch Abfindungsklausel bedingte Wertminderung der stillen Beteiligung - Beschränkung des im ...

  • Judicialis

    BGB § 1376

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1376
    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Berechnung des Zugewinnausgleichs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung im Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1396
  • MDR 2003, 334
  • FamRZ 2003, 1645
  • FamRZ 2003, 432
  • DB 2003, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97

    Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
    Zutreffend weist das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 75, 195 = FamRZ 1980, 37 ff. sowie vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361) zur Bewertung unveräußerlicher Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich hin.

    Für diese Beurteilung spricht, daß der im Zugewinnausgleich zu berücksichtigende Nutzungswert sich auf die am Stichtag vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten beschränkt - so etwa bei einer Beteiligung an einer freiberuflichen Praxis die Nutzung eines Mandantenstammes - und nicht etwa künftig zu erzielende Gewinne zu kapitalisieren und hinzuzurechnen sind (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 aaO 363), während sich im vorliegenden Fall ein den Abfindungsbetrag übersteigender objektiver Wert der stillen Beteiligung des Antragsgegners allein aus der Aussicht ergibt, auch künftig am Gewinn der Mitarbeiter-KG beteiligt zu werden.

  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
    Zur Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung im Zugewinnausgleich, wenn die Parteien die daraus künftig zu erwartenden laufenden Erträge in einem Unterhaltsvergleich bereits als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen berücksichtigt haben (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 75, 195).

    Zutreffend weist das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 75, 195 = FamRZ 1980, 37 ff. sowie vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361) zur Bewertung unveräußerlicher Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich hin.

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
    Auf dem gleichen Gedanken beruht auch die Erwägung, daß der Ehegatte, der im Anwaltshaftungsprozeß Schadensersatz wegen einer aufgrund falscher Beratung im Zugewinnausgleich nicht geltend gemachten Vermögensposition des anderen Ehegatten verlangt, sich darauf gegebenenfalls den Vorteil anrechnen lassen muß, der sich aus einer Berücksichtigung dieser Position in einem Unterhaltsvergleich ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 37/97 - FamRZ 1998, 362, 364).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
    Auch außerhalb des Güterrechts ist eine doppelte Teilhabe eines Ehegatten an geldwerten Positionen des anderen nicht gerechtfertigt; so kann etwa neben einem rechtskräftig titulierten Trennungsunterhalt, bei dem der Nutzungsvorteil mietfreien Wohnens in der bisherigen Ehewohnung dem unterhaltspflichtigen Ehegatten bereits als Einkommen zugerechnet worden ist, nicht für den gleichen Zeitraum ein Nutzungsentgelt verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436, 437; Hahne FF 1999, 99, 103).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 UF 134/98
    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
    So wäre es beispielsweise unbillig, einen Ehegatten auch güterrechtlich an einer dem anderen Ehegatten vor dem Stichtag ausgezahlten Arbeitnehmerabfindung teilhaben zu lassen, soweit er daran bereits durch die Gewährung des unter Einbeziehung dieser insoweit als Einkommen behandelten Abfindung bemessenen Unterhalts partizipiert (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2000, 611, 612; Klingelhöffer BB 1997, 2216, 2217).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 69/85

    Bewertung eines GmbH-Anteils beim Zugewinnausgleich unter Lebenden

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
    Danach ist in Fällen, in denen der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden nur eine geringere Abfindung erhält, als sie dem anteiligen Unternehmenswert entspricht, grundsätzlich nicht nur dieser Abfindungswert zugrunde zu legen, sondern auch der in der Vergangenheit aufgebaute und am Stichtag vorhandene Nutzungswert zu bemessen, den die Beteiligung für den Inhaber hat (vgl. ferner Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 69/85 - FamRZ 1986, 1196, 1197).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09

    Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei

    Für das Verhältnis zwischen Unterhalt und Zugewinnausgleich gilt nichts anderes, auch wenn dies nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432, 433).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2002 (- XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432 ff.) ausgeführt, dass ein Unterhaltsberechtigter an einer Vermögensposition nicht in zweifacher Weise teilhaben dürfe, nämlich zum einen im Zugewinnausgleich an dem durch die Erwartung künftiger Gewinne geprägten Vermögenswert einer Beteiligung und zum anderen im Wege des Unterhalts an dem nunmehr als Einkommen zu berücksichtigenden Gewinnanteil.

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats widerspricht zwar eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert - nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des Unterhalts - dem Grundsatz, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise ausgeglichen worden ist (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432, 433; BGHZ 156, 105, 110 = FamRZ 2003, 1544, 1546 und vom 21. April 2004 - XII ZR 185/01 - FamRZ 2004, 1352, 1353).

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - 1 UF 2/15

    Bewertung von Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich

    Zwar hat der Bundesgerichtshof dies ausdrücklich nur für den Fall entschieden, dass die aus einer solchen Beteiligung anfallenden Gewinnanteile als zusätzliches unterhaltsrelevantes Arbeitseinkommen in einen Unterhaltsvergleich einbezogen worden sind (BGH, FamRZ 2003, 432 f.).

    Zudem werde die durch die Abfindungsklausel bedingte Wertminderung der Beteiligung nicht durch die Chance kompensiert, beim Ausscheiden eines anderen Gesellschafters davon zu profitieren, dass auch dieser nur den Abfindungsbetrag erhält und der darüber hinausgehende wirkliche Wert seiner Beteiligung den verbleibenden Gesellschaftern zugute kommt (BGH, FamRZ 2003, 432 f., juris Tz. 14 f.).

    Soweit in einer Beteiligung eine solche Kompensation angelegt ist, mag es gerechtfertigt sein, den Wert einer Gesellschaftsbeteiligung grundsätzlich auch dann nach dem Vollwert der Gesellschaft zu bemessen, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Ausscheidens des Gesellschafters eine Bestimmung enthält, wonach der Abfindungsanspruch des Gesellschafters beschränkt oder ausgeschlossen wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 37 ff., juris Tz. 23; 2003, 432 f., juris Tz. 14).

    Ist nämlich eine Unternehmensbeteiligung (ausnahmsweise) nicht nach dem Nutzungswert zu bemessen, ist für die Bewertung der Abfindungsbetrag maßgeblich (vgl. BGH, FamRZ 2003, 432 f., juris Tz. 15).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof dies ausdrücklich nur für den Fall entschieden, dass die aus einer solchen Beteiligung anfallenden Gewinnanteile als zusätzliches unterhaltsrelevantes Arbeitseinkommen in einen Unterhaltsvergleich einbezogen worden sind (BGH, FamRZ 2003, 432 f.).

    Zudem werde die durch die Abfindungsklausel bedingte Wertminderung der Beteiligung nicht durch die Chance kompensiert, beim Ausscheiden eines anderen Gesellschafters davon zu profitieren, dass auch dieser nur den Abfindungsbetrag erhält und der darüber hinausgehende wirkliche Wert seiner Beteiligung den verbleibenden Gesellschaftern zugute kommt (BGH, FamRZ 2003, 432 f., juris Tz. 14 f.).

    Soweit in einer Beteiligung eine solche Kompensation angelegt ist, mag es gerechtfertigt sein, den Wert einer Gesellschaftsbeteiligung grundsätzlich auch dann nach dem Vollwert der Gesellschaft zu bemessen, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Ausscheidens des Gesellschafters eine Bestimmung enthält, wonach der Abfindungsanspruch des Gesellschafters beschränkt oder ausgeschlossen wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 37 ff., juris Tz. 23; 2003, 432 f., juris Tz. 14).

    Ist nämlich eine Unternehmensbeteiligung (ausnahmsweise) nicht nach dem Nutzungswert zu bemessen, ist für die Bewertung der Abfindungsbetrag maßgeblich (vgl. BGH, FamRZ 2003, 432 f., juris Tz. 15).

  • BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01

    Berücksichtigung eines Bankguthabens auf dem laufenden Girokonto beim Endvermögen

    b) Richtig ist zwar, daß ein güterrechtlicher Ausgleich grundsätzlich nicht stattzufinden hat, wenn und soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgleichs, zugunsten des anderen Ehegatten auszugleichen ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432, 433).
  • OLG Dresden, 25.06.2010 - 24 UF 800/09

    Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen in den Zugewinnausgleich

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Abfindungen (vgl. etwa BGH, Urt. v.15.11.2000, XII ZR 197/98, FamRZ 2001, 278 = NJW 2001, 439; Urt. v. 11.12.2002, XII ZR 27/00, FamRZ 2003, 432 = NJW 2003, 1396; Urt. v. 21.04.2004, XII ZR 185/01, FamRZ 2004, 1352 = NJW 2004, 2675) ändert hieran nichts.

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Abfindungen (vgl. etwa BGH, Urt. v.15.11.2000, XII ZR 197/98, FamRZ 2001, 278 = NJW 2001, 439; Urt. v. 11.12.2002, XII ZR 27/00, FamRZ 2003, 432 = NJW 2003, 1396; Urt. v. 21.04.2004, XII ZR 185/01, FamRZ 2004, 1352 = NJW 2004, 2675) ändert hieran nichts.

    Hieran hat der Bundesgerichtshof in der Folge nicht festgehalten (Urteil vom 15.11.2000, XII ZR 197/98, FamRZ 2001, 278 = NJW 2001, 439; Urteil vom 11.12.2002, XII ZR 27/00, FamRZ 2003, 432 = NJW 2003, 1396; zurückhaltender im Urteil vom 21.04.2004, XII ZR 185/01, FamRZ 2004, 1352 = NJW 2004, 2675).

    Zwischen den Beteiligten besteht auch keine Einigkeit darüber, die Steuererstattungsansprüche allein im noch anhängigen Unterhaltsverfahren behandeln zu wollen (diese Möglichkeit spricht an das OLG Köln, a.a.O.; vgl. auch BGH, FamRZ 2003, 432; 2004, 1352).

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01

    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die

    Haben die Parteien kraft - gegebenenfalls stillschweigender - Vereinbarung eine arbeitsrechtliche Abfindung des Unterhaltsverpflichteten in die Unterhaltsberechnung einbezogen, steht dies einem zusätzlichen güterrechtlichen Ausgleich zugunsten des Unterhaltsberechtigten entgegen (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432).

    Eine solche zweifache Teilhabe an der Abfindung, nämlich sowohl unterhaltsrechtlich als auch güterrechtlich, widerspräche dem Grundsatz, daß ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgleichs, ausgeglichen wird (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432, 433 m.N.).

  • OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05

    Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung bei Selbstständigen zur

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2002 (FamRZ 2003, 432 ff) festgestellt, dass die Partizipation eines Unterhaltsberechtigten an einer Vermögensposition in zweifacher Weise, nämlich vorab im Zugewinnausgleich an den durch die künftige Gewinnerwartung geprägten Vermögenswert der Beteiligung und sodann im Wege des Unterhalts nochmals an jenem nunmehr als Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigenden Gewinnanteil nicht stattzufinden hat, da eine solche zweifache Teilhabe dem Grundsatz widerspräche, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgleichs, ausgeglichen wird.
  • OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07

    Berücksichtigung des Wertes des Anteils eines Ehegatten an einer zahnärztlichen

    In seiner Begründung hat es sich auf die damalige BGH-Rechtsprechung zum Verbot der Doppelverwertung bei Unterhalt und Zugewinnausgleich (FamRZ 2003, 432) sowie auf die Entscheidung OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1031 (m. abl. Anm. Hoppenz, a.a.O., 1033) bezogen und den Wert des Anteils des Antragstellers an der Zahnarztpraxis bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs überhaupt nicht berücksichtigt, weil daraus schließlich schon der Unterhalt fließe.
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 45/07

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden im Endvermögen, die

    Die Frage, ob Schulden und Abfindungen gleichermaßen beim Zugewinn und Unterhalt Berücksichtigung finden müssen, ist in der Literatur im Anschluss an 2 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2003, 432 f; FamRZ 2004, 1352 ff) lebhaft diskutiert.
  • OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04

    Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn

    Die Antragsgegnerin hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass die Tilgung vorliegend als Abzugsposten ab Scheidung nicht mehr angesetzt werden kann, weil es ansonsten zu einer unzulässigen Doppelverwertung käme (BGH, FamRZ 2003, 313MittBayNot 4/2005 Bürgerliches Recht 432; Kogel in Anm. zu BGH, FamRZ 2003, 1645 ).

    Dies stellt aber eine unzulässige Doppelverwertung dar, d. h. nachdem die Tilgung der Schuld bereits beim Zugewinn berücksichtigt wurde, kann sie trotz Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse im Unterhalt nicht mehr angesetzt werden (BGH, FamRZ 2003, 432 ).

  • BGH, 09.05.2007 - XII ZB 77/06

    Umfang des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unzulässige Doppelberücksichtigung der Tilgung von

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17

    Übertragung von Unternehmensanteilen unter Miterben

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung des nur von einem Ehegatten gegen

  • AG Lemgo, 19.03.2008 - 8 F 527/03

    Befristung von Unterhalt; ehebedingter Nachteil

  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 10 UF 146/05

    Zugewinnausgleich

  • OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10

    Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

  • OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00

    Begriff des unterhaltsrechtlichen Einkommens; Berücksichtigung einer Abfindung im

  • OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06

    Berechnung der Höhe eines nachehelichen Ehegattenunterhaltsanspruchs im Falle

  • AG Köln, 02.02.2017 - 321 F 9/15
  • AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03

    Pflicht zur Auskunfterteilung über das Endvermögen im Rahmen des

  • OLG Dresden, 14.07.2022 - 23 UF 34/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht