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   OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02   

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https://dejure.org/2002,2857
OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02 (https://dejure.org/2002,2857)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.08.2002 - 3 W 152/02 (https://dejure.org/2002,2857)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. August 2002 - 3 W 152/02 (https://dejure.org/2002,2857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis des Generalbevollmächtigten bei Anordnung einer Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdebefugnis des Generalbevollmächtigten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 50 (Leitsatz)

    Beschwerdebefugnis des Generalbevollmächtigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerderecht für Bevollmächtigte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 260
  • FamRZ 2003, 703
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
    Hier ist der Beteiligten zu 1) am 2. Januar 1998 eine Generalvollmacht erteilt worden, die sich ausdrücklich auf alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten bezieht (vgl. zur Zulässigkeit einer Vollmacht auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten Senat FGPrax 2002, 179, 180. Irgendwelche Bedenken gegen die Wirksamkeit bezüglich der hier in Rede stehenden Vertretungstätigkeiten bestehen nicht. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass der zum Betreuer bestellte Beteiligte zu 2) die Vollmacht mittlerweile widerrufen hätte.

    Für das weitere Verfahren wird mit Blick auf § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsorglich darauf hingewiesen, dass die der Beteiligten zu 1) erteilte Vollmacht nicht den in §§ 1904 Abs. 2 Satz 2, 1906 Abs. 5 Satz 1 BGB vorausgesetzten Anforderungen gerecht wird und damit jedenfalls nicht zur Einwilligung in die dort aufgeführten Maßnahmen berechtigt (vgl. Senat FGPrax 2002, 179, 180; BayObLGR 2002, 167 f).

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 3 Z 118/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
    Bei dieser Sachlage wird in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. dazu Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 167 Rdnr. 4) unmittelbar eingegriffen, solange die Vollmacht - wovon hier auszugehen ist - nicht wirksam widerrufen wurde (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; offengelassen FamRZ 1996, 968, 969).
  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
    Bei dieser Sachlage wird in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. dazu Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 167 Rdnr. 4) unmittelbar eingegriffen, solange die Vollmacht - wovon hier auszugehen ist - nicht wirksam widerrufen wurde (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; offengelassen FamRZ 1996, 968, 969).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
    a) Nachdem bereits das Landgericht die vom Vormundschaftsgericht ausgesprochene Entlassung der Beteiligten zu 1) als (vorläufige) Betreuerin aufgehoben hat, ist Gegenstand des Verfahrens noch die Anfechtung der Bestellung und Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. etwa BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 199, 146).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
    Im Übrigen werden im Fall einer Betreuerbestellung die für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Grundsätze des § 1897 BGB zu beachten sein (vgl. dazu Senat FGPrax 1997, 104 sowie FGPrax 1999, 146).
  • OLG Stuttgart, 01.08.1994 - 8 W 260/94

    Beschwerderecht; Generalbevollmächtigter; Betroffener; Auftragsbetreuer;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein Beschwerderecht des Generalbevollmächtigten abgelehnt wird (vgl. grundlegend OLG Stuttgart FGPrax 1995, 87 f = FamRZ 1995, 427; hierauf bezugnehmend Keidel/Kayser aaO § 69 g Rdnr. 10; Bienwald aaO § 1896 Rdnr. 160; MünchKomm/Schwab, BGB 4. Aufl. § 1896 Rdnr. 243), betrifft dies einen anderen Sachverhalt, nämlich die Anfechtung der Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung gemäß § 1896 Abs. 3 BGB.
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
    Denn es entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Verfahrensrechts der streitigen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass ein weiteres Rechtsmittel ohne Rücksicht hierauf immer dann eröffnet ist, wenn das erste Rechtsmittel als unzulässig verworfen wurde (vgl. etwa zum WEG-Verfahren BGH NJW 1992, 3305; allgemein Keidel/Kuntze/ Winkler/Kahl FG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 7 m. w. N.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Eine Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG steht dem Vorsorgebevollmächtigten übereinstimmend mit der vor Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes überwiegenden Meinung (BayObLG FamRZ 2003, 1219 f. mwN; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 427; OLG Köln OLGR 2009, 502; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 304; Jurgeleit/Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 Rn. 95) nicht zu (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 703; Nedden-Boeger FamRZ 2014, 1589, 1595).

    Auch ein der Vollmacht zugrunde liegendes Rechtsverhältnis begründet schließlich kein eigenes subjektives Recht, in das durch die Betreuerbestellung unmittelbar eingegriffen worden wäre (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 703; Heiderhoff in Bork/Jacoby/Schwab FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 16).

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Allerdings hat sich das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 260) gleichwohl für ein Beschwerderecht des Generalbevollmächtigten ausgesprochen.

    d) Eine Rechtsposition, die der Bevollmächtigte gegebenenfalls im Rahmen des der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses erlangt haben sollte, wird durch die Bestellung eines Betreuers nicht beeinträchtigt (a.A. OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 260).

  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03; Juris, Rdn. 12).
  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des

    Allerdings ist der (Vorsorge-)Bevollmächtigte in der Vergangenheit teilweise als befugt angesehen worden, aus eigenem Recht gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde zu erheben (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. BayObLG, a.a.O.; LG Hof, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 22 T 6-7/10 -, juris; Kretz, in: Jürgens.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08

    Betreuerbestellung: Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die

    Demgegenüber hat das OLG Zweibrücken (FGPrax 2002, 260) ein eigenes Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten im Sinne des § 20 FGG angenommen und auf das der Vollmacht zugrundeliegende Rechtsverhältnis gestützt, solange die Vollmacht nicht wirksam widerrufen wurde.
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07

    Betreuung: Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten nach Widerruf der

    Das OLG Zweibrücken hält den Vorsorgebevollmächtigten für beschwerdebefugt, weil bei Bestellung eines Betreuers für mit der Vollmacht deckungsgleiche Aufgabenbereiche in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unmittelbar eingegriffen werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260).
  • OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 96/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bewilligung

    Hiervon abweichend hat das OLG Zweibrücken (FGPrax 2002, 260) zwar eine Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten bejaht, aber nur für den Sonderfall dass der Bevollmächtigte sich gegen eine Betreuerbestellung wendet und die Vollmacht im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde noch besteht.
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 531/07

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines

    Das OLG Zweibrücken hält den Vorsorgebevollmächtigten für beschwerdebefugt, weil bei Bestellung eines Betreuers für mit der Vollmacht deckungsgleiche Aufgabenbereiche in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unmittelbar eingegriffen werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

    Soweit das Oberlandesgericht Zweibrücken dies anders beurteilt (vgl. FGPrax 2002, 260), begründet dies im vorliegenden Fall keine Pflicht zur Vorlage der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG.
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