Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 28.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 15 WF 191/02   

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https://dejure.org/2002,7545
OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 15 WF 191/02 (https://dejure.org/2002,7545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2002 - 15 WF 191/02 (https://dejure.org/2002,7545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2002 - 15 WF 191/02 (https://dejure.org/2002,7545)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers; Kriterien für die Feststellung der Berufsmäßigkeit einer Verfahrenspflegschaft

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; BGB § 1836 Abs. 1 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g Abs. 5; BGB § 1836 Abs. 1 S. 4
    Kriterien zur Bestimmung der berufsmäßigen Führung der Verfahrenspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 935
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 28.01.2002 - 15 WF 235/01

    Abrechnung der Vergütung des Verfahrenspflegers; Fahrtzeit zu Gesprächsterminen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 15 WF 191/02
    Soweit das Amtsgericht die Berufsmäßigkeit nach erneuter Prüfung bejahen sollte, wird es zeitnah und unter Beachtung der vom Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 15 WF 235/01 (42 F 191/99 AG Potsdam) - (veröffentlicht in JurBüro 2002, 320 u. FGPrax 2002, 113) mitgeteilten Grundsätze über die Höhe der vom Beschwerdeführer mit Rechnung vom 25. Oktober 2001 geltend gemachten Vergütungsansprüche zu befinden haben.
  • KG, 21.09.2012 - 17 UF 118/12

    Umgangsverfahren: Notwendige Regelungen des Familiengerichts bei Anordnung einer

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für diese Feststellung sind gegeben; diese ergeben sich bereits daraus, dass das Familiengericht die Umgangspflegerin gerade wegen ihrer beruflichen Qualifikation bestellt hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 24. August 2012 - 25 WF 29/12 - [bislang nur bei juris; dort Rz. 4]) und aufgrund des Umstands, dass das Familiengericht eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin zur Umgangspflegerin bestellt hat, die in einem eigens gefertigten Briefkopf darauf hinweist, dass zu ihrem Leistungsspektrum insbesondere auch die Übernahme von Umgangspflegschaften gehört (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2002 - 15 WF 191/02 -, FamRZ 2002, 935 [bei juris Rz. 3]).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08

    Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine unentgeltliche Führung von Pflegschaften nur dann in Betracht kommt, wenn dies dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft, die als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht in der Freizeit zu erfüllen ist, entspricht, während von einer Führung im Rahmen der Berufsausübung auszugehen ist, wenn deren Übernahme nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann und die Pflegschaft dem Pfleger gerade im Hinblick auf seine Ausbildung und beruflichen Kenntnisse übertragen wurde, wie es insbesondere bei Rechtsanwälten und Steuerberatern häufig der Fall ist (OLG Frankfurt, a.a.O.; Bauer, a.a.O., Rz. 1269, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 1980, 2179; vgl. auch OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 2.9.2002 - 15 WF 191/02 -, veröffentlicht bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02   

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https://dejure.org/2002,10132
OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02 (https://dejure.org/2002,10132)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.06.2002 - 10 WF 269/02 (https://dejure.org/2002,10132)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 10 WF 269/02 (https://dejure.org/2002,10132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für Begleitung des Kindes zu Umgangsterminen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 935 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02
    Auf diesen Transport der Kindesinteressen in das Verfahren ist die Aufgabe des Verfahrenspflegers beschränkt, er ist gleichsam "Sprachrohr" des Kindes im Verfahren (OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2000, 177, 179; Senat, aaO.).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

    Die veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung.
  • OLG Frankfurt, 10.01.2013 - 5 WF 215/11

    Vergütung des Berufsergänzungspflegers für Vertretung unbegleiteter

    Die gerichtliche Feststellung, dass ein Ergänzungspfleger die Pflegschaft berufsmäßig geführt hat, ist auch noch nachträglich im Festsetzungsverfahren (§ 168 FamFG) möglich und kann zudem vom Beschwerdegericht selbst getroffen werden (OLG Brandenburg ZKJ 2009, 132; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; Palandt/Diederichsen Anh. zu § 1836 BGB (VBVG) § 1 VBVG Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04

    Kostenerstattung für Umgangspfleger

    Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG besteht in Fällen wie dem vorliegenden darin, dass er im Rahmen des Umgangsrechtsverfahren die Wünsche und Neigungen des Kindes zu ermitteln und darzustellen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 2004, 1267; OLG Dresden, FamRZ 2003, 935, m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08

    Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten

    bb) Da die Verfahrenspflegerin vorliegend ihr Rechtsmittel im Bestellungsverfahren eingelegt hat, kann dahinstehen, ob daran festzuhalten ist, dass die Feststellung der Berufsmäßigkeit uneingeschränkt auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren, gegebenenfalls durch das Beschwerdegericht, erfolgen kann (so Senat, FamRZ 2004, 1403 mit kritischer Anmerkung Bienwald; OLG Karlsruhe, NJWE-FER 2001, 312; OLG Dresden, FamRZ 2003, 935; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1324; Karmasin, FamRZ 1999, 348, 349; Jansen/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 b, Rz. 30; Damrau/Zimmermann, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt, FG Prax 2003, 176 f.) oder ob insoweit eine rückwirkende Feststellung bis auf den Tag der Betreuerbestellung - je nach Fallgestaltung - etwa ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 2001, 868; FamRZ 2001, 1484, 1485; Jansen/Zorn, a.a.O., § 50, Rz. 89; Wagenitz, a.a.O.; Dodegge, a.a.O., Teil F, Rz. 71; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1 VBVG, Rz. 9; Staudinger/Bien-wald, a.a.O., § 1836, Rz. 26 ff.).
  • LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Führung der

    Zwar hat das OLG Dresden in seiner Entscheidung vom 28.06.2002 (10 WF 269/02; zitiert nach juris) für die Verfahrenspflegschaft eine nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit durch das Beschwerdegericht ab dem Zeitpunkt der Bestellung für zulässig erachtet.
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