Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9203
OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 106/02 (https://dejure.org/2002,9203)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.09.2002 - 6 WF 106/02 (https://dejure.org/2002,9203)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. September 2002 - 6 WF 106/02 (https://dejure.org/2002,9203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Fristsetzung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 119
    Zur rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Instanzende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1500
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    Mit einem weiterem Entgegenkommen des Gerichts dürfe die Partei nicht rechnen, unabhängig davon, ob sie an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 2002 - 6 WF 106/02 - juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - juris, Rn. 3; OLG Hamm 20. Mai 2008 - 7 W 16/08 - juris, Rn. 4; LAG Köln 25. Februar 2013 - 6 Ta 369/12 - juris, Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 06.01.2021 - 12 WF 168/20

    Verfahrenskostenhilfe: Rechtzeitigkeit der Antragstellung; Nachreichung von

    Andererseits wird angenommen, dass nach Ablauf der Frist endgültig keine Verfahrenskostenhilfe mehr bewilligt werden kann, ohne dass es auf die Gründe für den Ablauf der Frist ankäme (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003 - 16 WF 161/03, juris Rn. 3, FamRZ 2004, 1217; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.9.2002 - 6 WF 106/02, juris Rn. 4, FamRZ 2004, 1500 OLG Hamm, Beschluss vom 20.5.2008 - 7 W 16/08, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.1.2013 - 4 WF 264/13, juris Rn. 10, NJW 2014, 2367).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 7 W 16/08

    Prozesskostenhilfe; rückwirkende Berichtigung nach Instanzende

    Mit weiterem Entgegenkommen des Gerichts durfte der Beklagte nicht rechnen, zumal er nicht dargelegt hat, dass ihn an der Nichteinhaltung der verlängerten Frist kein Verschulden trifft (so auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1500; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 119 RN 40).
  • LAG Köln, 25.02.2013 - 6 Ta 369/12

    Prozesskostenhilfe; Nachholung der vollständigen Erklärung nach Instanzende

    Mit einem weiteren Entgegenkommen des Gerichts kann und darf der Antragsteller nicht rechnen, unabhängig davon, ob ihn an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken vom 10.09.2002 - 6 WF 106/02 -, juris; OLG Hamm vom 20.05.2008 - 7 W 16/08 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.01.2004 - 16 UF 227/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8984
OLG Karlsruhe, 22.01.2004 - 16 UF 227/03 (https://dejure.org/2004,8984)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2004 - 16 UF 227/03 (https://dejure.org/2004,8984)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 16 UF 227/03 (https://dejure.org/2004,8984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einer Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich; Verfahrensbegleitende Rechtswahrnehmung bei Fehlen einer Gegnerstellung in einem Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 119 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 119 S. 2
    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einer Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1500
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 14.12.1998 - 5 UF 190/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2004 - 16 UF 227/03
    Wird gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich Beschwerde eingelegt, so kann mangels einer Gegnerstellung Prozesskostenhilfe nur für eine verfahrensbegleitende Rechtswahrnehmung gewährt werden, die einen eigenen Antrag ankündigt oder erkennen lässt, welches Ziel die Partei mit ihrer Rechtsverteidigung verfolgt (vgl. Zöller/Philippi, ZPO-Kommentar, 24. Aufl., § 119 Rn. 57 unter Hinweis auf OLG Zweibrücken in FamRZ 1999, 1092).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 1 UF 251/19

    Keine Verfahrenskostenhilfe für verfahrensbegleitende Rechtsverfolgung

    Verfahrenskostenhilfe kann nicht gewährt werden, wenn es sich bei der Rechtsverfolgung eines Beteiligten im Beschwerdeverfahren lediglich um eine verfahrensbegleitende Rechtsverfolgung handelt, ohne dass eigene Anträge gestellt, eine Gegnerstellung eingenommen oder das Verfahren in irgendeiner Weise gefördert wird ( OLG Frankfurt am Main v. 9.3.2006 - 6 UF 273/05 - juris Rn. 5 ; OLG Karlsruhe v. 22.1.2004 - 16 UF 227/03 = FamRZ 2004, 1500; OLG Brandenburg v. 13.12.2002 - 9 UF 198/02 = FamRZ 2003, 1754; Zöller/Geimer, a.a.O., § 119 Rn. 57).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 6 UF 273/05

    Versorgungsausgleichsverfahren: Prozesskostenhilfe für Partei, auf deren

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe zu verweigern sei, wenn sie in einem Verfahren über die Beschwerde eines Versorgungsträgers keinen eigenen Antrag ankündigen und nicht erkennen lassen, welches Ziel mit der Rechtsverteidigung verfolgt werden solle (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, S. 1092; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, S. 1754; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1500).
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