Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4990
OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01 (https://dejure.org/2003,4990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2003 - 15 U 76/01 (https://dejure.org/2003,4990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2003 - 15 U 76/01 (https://dejure.org/2003,4990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung eines Betreuers; Vergütung eines Betreuers; Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung ; Darlegungs- und Beweislast für Aufwendungsersatzansprüche ; Verpflichtung zur Rechnungslegung ; Durchführung der Rechnungsprüfung durch das ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auftragsverhältnis zwischen Betreuer und Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 667; ; BGB § 670; ; BGB § 1840; ; BGB § 1843; ; BGB § 1892; ; BGB § 1908i

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabeansprüche des Betreuten gegen den Betreuer - Umfang des Verwendungsnachweises im Zusammenhang mit Aufwendungen des Betreuers für den Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 31.03.1931 - III 233/30

    Haftet eine Stadtgemeinde für den Schaden, den ein von ihr ordnungsmäßig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01
    Auch aus § 1843 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass die Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Vormundschaftsgericht keine Auswirkungen auf eventuelle Ansprüche des Betroffenen gegen den Betreuer haben kann (vgl. zu den begrenzten rechtlichen Wirkungen von Handlungen und Erklärungen des Vormundschaftsgerichts in ähnlichen Konstellationen RGZ 132, 257, 260; BGH MDR 1964, 303; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1980, 103; LG Freiburg, Die Justiz 1983, 157; Engler in Staudinger, BGB, 13. Aufl. 1995, § 1843 BGB Rn. 9).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01
    Aus der vom Beklagtenvertreter zitierten Entscheidung BGH NJW 2002, 2459, 2460 ergeben sich keine abweichenden rechtlichen Gesichtspunkte: Der Herausgabeanspruch gem. § 667 BGB entfällt nur dann - bzw. geht in einen Schadensersatzanspruch über -, wenn dem Auftragnehmer die Herausgabe des erlangten unmöglich geworden ist.
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01
    Die Beweislast dafür, dass die entnommenen Gelder bestimmungsgemäß für die Zwecke des Klägers verwendet wurden, trägt im Rahmen von § 667 BGB der Beklagte (vgl. BGH, NJW 1997, 47, 48).
  • OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12

    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von

    Diesbezüglich hat sich der Beklagte zu 1 auch dann gegenüber der Klägerin zu rechtfertigen, wenn das Betreuungsgericht die Abrechnungen nicht beanstandet hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2003 - 15 U 76/01, FamRZ 2004, 1601).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des

    a) Das Landgericht ist zutreffend und von der Berufung unbeanstandet davon ausgegangen, dass die Bestimmung des § 667 BGB auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem entsprechende Anwendung findet (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f. Tz. 29; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5.8.2005 - 4 W 19/05 Tz. 4; NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 3 f.; jeweils zit. nach juris).

    Die Rechnungslegung durch den Betreuer sowie deren Prüfung durch das Betreuungsgericht (§§ 1840 f., 1843 BGB i. V. mit § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB) betreffen allein die Rechtsbeziehungen zwischen Betreuer und Betreuungsgericht, nicht jedoch das Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem, so dass selbst die vom Betreuungsgericht anerkannte Richtigkeit einer Abrechnung - wie sich auch aus §§ 1843 Abs. 2 BGB und § 1892 Abs. 2 BGB, jeweils in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB, ergibt - ohne Einfluss auf mögliche Ansprüche des Betreuten gegen den Betreuer ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f. Tz. 80 - 82, zit. nach juris; Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1843 Rdnr. 1).

  • LG Saarbrücken, 23.04.2009 - 5 T 12/09

    Rechenschaftspflicht des Betreuers

    Die Aufgabe des Vormundschaftsgerichts bei Betreuungen besteht in einer staatlichen Aufsicht gegenüber dem Betreuer, da der Betroffene vielfach zur Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber dem Betreuer nur unzulänglich in der Lage ist (OLG Karlsruhe v. 08.08.2003 - 15 U 76/01 - juris Rn. 82 - OLGR Karlsruhe 2004, 376).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 81/06

    Nachlasspflegschaft: Herausgabepflicht des Nachlasspflegers für

    Maßgeblich im Rahmen des § 1890 BGB ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f.).

    Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass und aufgrund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgänge von ihm erlangte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet (vgl. auch OLG Dresden ZEV 2000, 402 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f).

  • OLG Brandenburg, 21.11.2007 - 13 U 148/06

    Nachlasspflegschaft: Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers

    Maßgeblich im Rahmen des § 1890 BGB ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f.).

    Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass und aufgrund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgänge von ihm erlangte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet (vgl. auch OLG Dresden ZEV 2000, 402 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f).

  • OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 13 U 86/06

    Nachlasspflegschaft: Verpflichtung zur Herausgabe des verwalteten Nachlasses

    Maßgeblich im Rahmen des § 1890 BGB ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f.).

    Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass und aufgrund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgänge von ihm erlangte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet (vgl. auch OLG Dresden ZEV 2000, 402 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f).

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12

    Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen

    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht