Rechtsprechung
   BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04   

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https://dejure.org/2004,4805
BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,4805)
BayObLG, Entscheidung vom 10.05.2004 - 3Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,4805)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 3Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,4805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtbeteiligung am Beschwerdeverfahren, Absoluter Beschwerdegrund

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 547 Nr. 4; ; BGB § 1792 Abs. 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908i Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung - Angleichung der Vergütung des Gegenbetreuers an die des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Gegenbetreuers auf Entschädigung für erbrachte Leistungen im Bereich der Vermögenssorge; Bekanntgabe eines Bescheids über die Vergütung eines Gegenbetreuers für den Betreuer und den Betroffenen; Rechtfertigung der Ungleichbehandlung eines Betreuers und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 236
  • FamRZ 2004, 1899 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 565
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Nach nunmehr einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLGZ 1999, 375, BayObLG BtPrax 2002, 164) ist auch bei der Festsetzung gegen das Vermögen des Betroffenen grundsätzlich nach den Regeln des § 1 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG) vorzugehen, die dort in Abs. 1 Satz 2 festgelegten Sätze sind als Orientierungswerte heranzuziehen.

    ff) Im vorliegenden Fall kann es daher keinen grundlegenden Bedenken begegnen, wenn das Landgericht im Rahmen seines Ermessens (vgl. BGHZ 145, 104/112; BayObLGZ 1998, 65/69) auch bei der gebotenen Prüfung des Einzelfalles keine Gründe dafür sehen sollte, den Vergütungssatz der Gegenbetreuerin niedriger zu bemessen als den des Betreuers.

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Nach nunmehr einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLGZ 1999, 375, BayObLG BtPrax 2002, 164) ist auch bei der Festsetzung gegen das Vermögen des Betroffenen grundsätzlich nach den Regeln des § 1 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG) vorzugehen, die dort in Abs. 1 Satz 2 festgelegten Sätze sind als Orientierungswerte heranzuziehen.

    Demgemäß errechnet sich die Vergütung des Betreuers wie des Gegenbetreuers aus der für die Führung der Betreuung bzw. Gegenbetreuung aufgewandten und erforderlichen Zeit und einem Stundensatz (vgl. BayObLGZ 1999, 375/377).

  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 15 UF 201/95
    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Daher führt es grundsätzlich zur Aufhebung der angegriffenen Beschwerdeentscheidung ohne Rücksicht auf ihre sachliche Richtigkeit, wenn ein Beteiligter, dessen Hinzuziehung zum Beschwerdeverfahren geboten ist, über dieses Beschwerdeverfahren nicht zumindest unterrichtet wird (vgl. BayObLGZ 1988, 356 = FamRZ 1989, 201 und BayObLG FamRZ 1996, 685/686 sowie FamRZ 1997, 218; BGH NJW 1984, 494/495).

    Der absolute Beschwerdegrund nach dieser Vorschrift entfällt nur dann, wenn der übergangene Beteiligte die Verfahrensführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat (BayObLG FamRZ 1996, 685/686).

  • BGH, 14.03.1956 - IV ZR 288/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Scheidet aber eine Inanspruchnahme des Betreuers im konkreten Fall zum Beispiel aus tatsächlichen Gründen aus, kommt durchaus eine Haftung des Gegenbetreuers gem. § 1833, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht, wenn dieser nachweislich seinen Überwachungsaufgaben in vorwerfbarer Weise nicht nachgekommen ist (vgl. auch BGH NJW 1956, 789) .
  • BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04

    Voraussetzungen der Bestellung eines Gegenbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Seine weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 21.4.2004 - 3Z BR 51/04 zurückgewiesen.
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02

    Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Nach nunmehr einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLGZ 1999, 375, BayObLG BtPrax 2002, 164) ist auch bei der Festsetzung gegen das Vermögen des Betroffenen grundsätzlich nach den Regeln des § 1 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG) vorzugehen, die dort in Abs. 1 Satz 2 festgelegten Sätze sind als Orientierungswerte heranzuziehen.
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Daher führt es grundsätzlich zur Aufhebung der angegriffenen Beschwerdeentscheidung ohne Rücksicht auf ihre sachliche Richtigkeit, wenn ein Beteiligter, dessen Hinzuziehung zum Beschwerdeverfahren geboten ist, über dieses Beschwerdeverfahren nicht zumindest unterrichtet wird (vgl. BayObLGZ 1988, 356 = FamRZ 1989, 201 und BayObLG FamRZ 1996, 685/686 sowie FamRZ 1997, 218; BGH NJW 1984, 494/495).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 1a Z 69/88
    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Daher führt es grundsätzlich zur Aufhebung der angegriffenen Beschwerdeentscheidung ohne Rücksicht auf ihre sachliche Richtigkeit, wenn ein Beteiligter, dessen Hinzuziehung zum Beschwerdeverfahren geboten ist, über dieses Beschwerdeverfahren nicht zumindest unterrichtet wird (vgl. BayObLGZ 1988, 356 = FamRZ 1989, 201 und BayObLG FamRZ 1996, 685/686 sowie FamRZ 1997, 218; BGH NJW 1984, 494/495).
  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    ff) Im vorliegenden Fall kann es daher keinen grundlegenden Bedenken begegnen, wenn das Landgericht im Rahmen seines Ermessens (vgl. BGHZ 145, 104/112; BayObLGZ 1998, 65/69) auch bei der gebotenen Prüfung des Einzelfalles keine Gründe dafür sehen sollte, den Vergütungssatz der Gegenbetreuerin niedriger zu bemessen als den des Betreuers.
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
    Sie begründet für sich genommen keine besondere Schwierigkeit (vgl. auch BayObLGZ 2000, 316/318).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04   

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https://dejure.org/2004,6549
BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04 (https://dejure.org/2004,6549)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.2004 - 3Z BR 53/04 (https://dejure.org/2004,6549)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 2004 - 3Z BR 53/04 (https://dejure.org/2004,6549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts bei Abgabe nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 46

  • rechtsportal.de

    FGG § 27 § 46
    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wechsel der Zuständigkeit nach Abgabe des Verfahrens; Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen; Schizophrene Erkrankung; Ermessen des Tatrichters; Nachhaltige Willensäußerung; Gewünschte Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1899 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
    Er ist nur dann nicht zu beachten, wenn die Bestellung des gewünschten Betreuers dem Wohl des Betroffenen widerspricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

    Die Nichtberücksichtigung des Vorschlags des Betroffenen setzt voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen auf Dauer angelegten Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen: BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
    Es muss die konkrete Gefahr (BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Folge hiervon ist, dass das für das annehmende Amtsgericht zuständige Landgericht auch für das gegen eine Entscheidung des abgebenden Amtsgerichts gerichtete Rechtsmittel zuständig ist (BayObLGZ 1982, 261; 1985, 296; BayObLG FamRZ 2004, 1899; OLG München, aaO; OLG Oldenburg, aaO).
  • OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe einer

    Denn nach Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht Lingen wechselt auch die Zuständigkeit für die Entscheidung über die zulässig beim Landgericht Osnabrück eingelegte sofortige weitere Beschwerde vom Oberlandesgericht Oldenburg zum Oberlandesgericht Celle (vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 22.3.2004 zu 3 Z BR 053/04 für den Bereich der Bereuerbestellung und ebenso Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 19 Rn. 41. Bumiller/Winkler, FGG 9. Aufl. § 4 Rn. 13. Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 15. Aufl., § 19 Rn. 43. Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl. § 19 Rn. 35).
  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Dementsprechend ist auch in anderen Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit allgemein anerkannt, dass nach dem durch bindende Abgabe herbeigeführten Wechsel der Zuständigkeit über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des abgebenden Amtsgerichts das dem nun zuständigen Amtsgericht übergeordnete Landgericht zu entscheiden hat (BayObLGZ 28, 426; BayObLGZ 1982, 261/266; 1985, 296; BayObLG FamRZ 2004, 1899 - LS - Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 41; Bumiller/Winkler FGG 8. Aufl. § 19 Rn. 33; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 43; Bassenge/Roth FGG 11. Aufl. § 19 Rn. 35).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03   

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https://dejure.org/2004,8935
BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03 (https://dejure.org/2004,8935)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.2004 - 3Z BR 269/03 (https://dejure.org/2004,8935)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 2004 - 3Z BR 269/03 (https://dejure.org/2004,8935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung, Selbsttötungsgefahr, Kostenfolge

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § 13a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 13a Abs. 1, 2
    Erstattung notwendiger Auslagen bei Erledigung einer Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung einer sofortigen vorläufigen Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung wegen mehrfacher Androhung eines Suizids durch das Vormundschaftsgericht; Übernahme der Unterbringungskosten für die Staatskasse bei zwingender Unterbringung zum Schutz deröffentlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1899 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03

    Notwendige Auslagen des Betroffenen bei Erledigung der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03
    Diese Vorschrift ist auf die Kostenerstattung in öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren auch dann anwendbar, wenn die besonderen Verfahrensbeendigungsgründe gem. § 13a Abs. 2 Satz 3 FGG nicht gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1993, 381; BayObLG Beschluss vom 29.4.2003 Gz. 3Z BR 68/03 = FamRZ 2003, 1777).
  • BayObLG, 15.05.2003 - 3Z BR 104/03

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei vorläufiger öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03
    Auf die hiergegen eingelegte sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen hat der Senat mit Beschluss vom 15.5.2003 - 3Z BR 104/03 den Beschluss des Landgerichts vom 28.4.2003 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03
    Beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, hat das Gericht nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 13a Rn. 47 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.12.1993 - 3Z BR 274/93
    Auszug aus BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03
    Diese Vorschrift ist auf die Kostenerstattung in öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren auch dann anwendbar, wenn die besonderen Verfahrensbeendigungsgründe gem. § 13a Abs. 2 Satz 3 FGG nicht gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1993, 381; BayObLG Beschluss vom 29.4.2003 Gz. 3Z BR 68/03 = FamRZ 2003, 1777).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
    Auszug aus BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03
    Das gilt auch für die Erledigung der Hauptsache in Unterbringungsverfahren (BayObLGZ 1990, 350/352; einschränkend aber Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 13a Rn. 48 zur Frage des "begründeten Anlasses" in Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift).
  • VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1682
    Nachdem das Unterbringungsrecht der Gefahrenabwehr dient (VGH BW, U. v. 9. März 1993 - 10 S 848/92 - Rz 21; OVG NW, U. v. 20. Februar 1984 - 13 A 2482/82 - OVGE 37, 105), gelten bei der Gefahrenprognose auch die allgemeinen Grundsätze des Sicherheitsrechts, insbesondere die Grundsätze der Anscheinsgefahr (vgl. Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 2. Aufl., Art. 11 PAG Rz 41; Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl., Art. 2 Rz 39), wonach eine konkrete Gefahr dann besteht, wenn aus der Sicht eines besonnenen und sachkundigen Amtsträgers im Zeitpunkt seines Einschreitens davon auszugehen ist, dass es bei ungehindertem Ablauf des Geschehens demnächst zu einer Beeinträchtigung geschützter Rechtsgüter kommt (vgl. auch BayObLG, B. v. 28. April 2004 - 3Z BR 269/03 - Ls).

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung gilt, dass nach wiederholten Suizidankündigungen von Gewicht eine Feststellung, ein begründeter Anlass zur Stellung eines Unterbringungsantrages habe nicht vorgelegen, im Regelfall ausscheidet, und zwar auch dann, wenn ungeklärt bleibt, ob der Betroffene die Äußerungen letztlich ernst gemeint hatte (BayObLG, B. v. 28. April 2004 - 3Z BR 269/03 - Ls).

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23398
LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04 (https://dejure.org/2004,23398)
LG Koblenz, Entscheidung vom 17.05.2004 - 2 T 283/04 (https://dejure.org/2004,23398)
LG Koblenz, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 2 T 283/04 (https://dejure.org/2004,23398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Vergütung für einen Betreuer; "Mittellosigkeit" eines Betreuers; Ansetzung eines Schonvermögens bei erhöhter Pflegebedürftigkeit des Betreuten

  • Bt-Recht

    Mittellosigkeit bei Bestehen von Verbindlichkeiten, Leistungsbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1899
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Koblenz, 18.01.1999 - 2 T 555/98
    Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
    Ein erhöhter Betrag von 4.091 EUR ist als Schonvermögen nur in besonderen Fällen der §§ 67, 69 a Abs. 3 BSHG anzusetzen, das heiß, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht, oder der Betreute blind ist (BGH NJW 2002, 366, 367; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, BtPrax 2000, 264 f.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 1999, Az: 2 T 555/98 ; vom 30. Oktober 2001, Az: 2 T 773/01; vom 4. Februar 2002, Az: 2 T 63/04).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
    Diese durch Leistungsbescheid konkretisierte Forderungen sind im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (BayObLG BtPrax 2002, 262, 263; vgl. auch Pfalzisches Oberlandesgericht Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02

    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

    Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
    Diese durch Leistungsbescheid konkretisierte Forderungen sind im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (BayObLG BtPrax 2002, 262, 263; vgl. auch Pfalzisches Oberlandesgericht Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
    Ein erhöhter Betrag von 4.091 EUR ist als Schonvermögen nur in besonderen Fällen der §§ 67, 69 a Abs. 3 BSHG anzusetzen, das heiß, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht, oder der Betreute blind ist (BGH NJW 2002, 366, 367; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, BtPrax 2000, 264 f.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 1999, Az: 2 T 555/98 ; vom 30. Oktober 2001, Az: 2 T 773/01; vom 4. Februar 2002, Az: 2 T 63/04).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
    Ein erhöhter Betrag von 4.091 EUR ist als Schonvermögen nur in besonderen Fällen der §§ 67, 69 a Abs. 3 BSHG anzusetzen, das heiß, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht, oder der Betreute blind ist (BGH NJW 2002, 366, 367; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, BtPrax 2000, 264 f.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 1999, Az: 2 T 555/98 ; vom 30. Oktober 2001, Az: 2 T 773/01; vom 4. Februar 2002, Az: 2 T 63/04).
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.04.2004 - 3Z BR 255/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10238
BayObLG, 05.04.2004 - 3Z BR 255/03 (https://dejure.org/2004,10238)
BayObLG, Entscheidung vom 05.04.2004 - 3Z BR 255/03 (https://dejure.org/2004,10238)
BayObLG, Entscheidung vom 05. April 2004 - 3Z BR 255/03 (https://dejure.org/2004,10238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses durch das Vormundschaftsgericht; Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten; Statthaftigkeit der Erstbeschwerde im Verfahren über die Bewilligung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1899 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus BayObLG, 05.04.2004 - 3Z BR 255/03
    Dies bedeutet, dass für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln die Vorschriften der ZPO und im Übrigen die Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten (vgl. BayObLGZ 2002, 147/148).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 05.04.2004 - 3Z BR 255/03
    Die Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts, welche die Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt, war bereits vor Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) nicht statthaft (BayObLGZ 1991, 414).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 05.04.2004 - 3Z BR 255/03
    Das Schweigen des angefochtenen Beschlusses ist in Fällen dieser Art als Nichtzulassung auszulegen (BayObLGZ 1999, 121/122).
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