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Rechtsprechung
   LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02   

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LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02 (https://dejure.org/2002,5695)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.12.2002 - 18 O 301/02 (https://dejure.org/2002,5695)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 18 O 301/02 (https://dejure.org/2002,5695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gemeinschaftliches Testament zwischen Nichtehegatten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2247, 2265, 2270, 2289 BGB
    Gemeinschaftliches Testament zwischen Nichtehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments zwischen Nichtehegatten in eine wirksame einzeltestamentarische Verfügung; Qualifizierung der Erbeinsetzung "als Nacherbin auf dasjenige, was von der Erbschaft nach dem Tode des Überlebenden von uns noch übrig ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - wechselseitiges Testament

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2265 ff.
    Gemeinschaftliches Testament zwischen Nichtehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 10
  • FamRZ 2004, 405
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 17.03.1975 - 20 W 796/74
    Auszug aus LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02
    Die von dem Kammergericht begründete Auffassung ( KG, NJW 1972, 2133 ff.; diesem folgend: OLG Frankfurt/M., MDR 1976, 667) , dem gemeinschaftlichen Testament komme neben den in ihm enthaltenen einzeltestamentarischen Verfügungen kein selbständiger Rechtscharakter zu, so dass letztere bis zur Anfechtung gemäß § 2078 BGB wegen des Wegfalls des Motivs der gemeinschaftlichen Testierung automatisch weiter gälten, wird heute in dieser Konsequenz jedenfalls nicht mehr vertreten ( BGH, NJW-RR 1987, 1410 f., 1410; Staudinger-Kanzleiter, BGB, 13. Auflage, § 2265 Rdnr. 10; MünchenerKommentar-Musielak, a.a.O., § 2265 Rdnrn. 5-6; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2265 Rdnr. 3; siehe auch Soergel-Wolf, a.a.O., § 2265 Rdnr. 5, auch wenn hinsichtlich wechselbezüglicher Verfügungen eine Lösung über § 2078 BGB gesucht wird).

    Im Anschluss an die von dem Reichsgericht geprägte Rechtsprechung zur Annahme eines Umdeutungsverbotes entsprach es lange Zeit der herrschenden Meinung, dass zwischen wechselbezüglichen und nicht wechselbezüglichen Verfügungen zu differenzieren und die Aufrechterhaltung wechselbezüglicher Verfügungen im Wege der Umdeutung ausgeschlossen sei ( mitprägend: KG, Rpfleger 1969, 93 f., 93; auch: OLG Frankfurt/M., MDR 1976, 667; Johannsen in BGB-RGRK, 11. Auflage, § 2265 Rndr. 14; so wieder in neuerer Zeit: OLG Hamm, a.a.O., 153 f.).

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Auszug aus LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02
    Bei der vorliegenden Erbeinsetzung einer gemeinsamen Freundin auf den Nachlass des Letztversterbenden ist ein dem Motiv " do ut des " vergleichbares Abhängigkeitsverhältnis nicht feststellbar ( vgl. bei der Einsetzung eines gemeinsamen Kindes: OLG Köln, FamRZ 1993, 1371 f., 1372; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2270 Rdnr. 5, m.w.Rspr.-N. ).
  • BayObLG, 27.04.1993 - 1Z BR 120/92

    Unrichtigkeit eines Erbscheins; Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in

    Auszug aus LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02
    Der Umstand, dass die gemeinschaftlich Verfügenden keine Ehegatten sind, führt nicht dazu, dass die letztwillige Verfügung nicht als gemeinschaftliches Testament zu qualifizieren ist ( so aber, vereinzelt geblieben: Goßrau, NJW 1947/48, 366 f.), sondern zu dessen Unwirksamkeit gemäß § 2265 BGB ( OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 790 f., 790; BayObLG, FamRZ 1993, 1370 f., 1370; OLG Hamm, FGPrax 1996, 152 ff., 152; Palandt-Edenhofer, BGB, 61. Auflage, § 2265 Rdnr. 2; Soergel-Wolf, BGB, 12. Auflage, § 2265 Rdnr. 5; Lutter, FamRZ 1959, 273 ff., 274).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02
    Die von dem Kammergericht begründete Auffassung ( KG, NJW 1972, 2133 ff.; diesem folgend: OLG Frankfurt/M., MDR 1976, 667) , dem gemeinschaftlichen Testament komme neben den in ihm enthaltenen einzeltestamentarischen Verfügungen kein selbständiger Rechtscharakter zu, so dass letztere bis zur Anfechtung gemäß § 2078 BGB wegen des Wegfalls des Motivs der gemeinschaftlichen Testierung automatisch weiter gälten, wird heute in dieser Konsequenz jedenfalls nicht mehr vertreten ( BGH, NJW-RR 1987, 1410 f., 1410; Staudinger-Kanzleiter, BGB, 13. Auflage, § 2265 Rdnr. 10; MünchenerKommentar-Musielak, a.a.O., § 2265 Rdnrn. 5-6; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2265 Rdnr. 3; siehe auch Soergel-Wolf, a.a.O., § 2265 Rdnr. 5, auch wenn hinsichtlich wechselbezüglicher Verfügungen eine Lösung über § 2078 BGB gesucht wird).
  • KG, 15.08.1972 - 1 W 2500/71
    Auszug aus LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02
    Die von dem Kammergericht begründete Auffassung ( KG, NJW 1972, 2133 ff.; diesem folgend: OLG Frankfurt/M., MDR 1976, 667) , dem gemeinschaftlichen Testament komme neben den in ihm enthaltenen einzeltestamentarischen Verfügungen kein selbständiger Rechtscharakter zu, so dass letztere bis zur Anfechtung gemäß § 2078 BGB wegen des Wegfalls des Motivs der gemeinschaftlichen Testierung automatisch weiter gälten, wird heute in dieser Konsequenz jedenfalls nicht mehr vertreten ( BGH, NJW-RR 1987, 1410 f., 1410; Staudinger-Kanzleiter, BGB, 13. Auflage, § 2265 Rdnr. 10; MünchenerKommentar-Musielak, a.a.O., § 2265 Rdnrn. 5-6; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2265 Rdnr. 3; siehe auch Soergel-Wolf, a.a.O., § 2265 Rdnr. 5, auch wenn hinsichtlich wechselbezüglicher Verfügungen eine Lösung über § 2078 BGB gesucht wird).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.1989 - 3 W 188/88

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung; Umdeutung gemeinschaftlichen

    Auszug aus LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02
    Der Umstand, dass die gemeinschaftlich Verfügenden keine Ehegatten sind, führt nicht dazu, dass die letztwillige Verfügung nicht als gemeinschaftliches Testament zu qualifizieren ist ( so aber, vereinzelt geblieben: Goßrau, NJW 1947/48, 366 f.), sondern zu dessen Unwirksamkeit gemäß § 2265 BGB ( OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 790 f., 790; BayObLG, FamRZ 1993, 1370 f., 1370; OLG Hamm, FGPrax 1996, 152 ff., 152; Palandt-Edenhofer, BGB, 61. Auflage, § 2265 Rdnr. 2; Soergel-Wolf, BGB, 12. Auflage, § 2265 Rdnr. 5; Lutter, FamRZ 1959, 273 ff., 274).
  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02
    - auch prozessführungsbefugt ( BGH, NJW 1983, 226 f .).
  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95

    Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02
    Der Umstand, dass die gemeinschaftlich Verfügenden keine Ehegatten sind, führt nicht dazu, dass die letztwillige Verfügung nicht als gemeinschaftliches Testament zu qualifizieren ist ( so aber, vereinzelt geblieben: Goßrau, NJW 1947/48, 366 f.), sondern zu dessen Unwirksamkeit gemäß § 2265 BGB ( OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 790 f., 790; BayObLG, FamRZ 1993, 1370 f., 1370; OLG Hamm, FGPrax 1996, 152 ff., 152; Palandt-Edenhofer, BGB, 61. Auflage, § 2265 Rdnr. 2; Soergel-Wolf, BGB, 12. Auflage, § 2265 Rdnr. 5; Lutter, FamRZ 1959, 273 ff., 274).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6440
BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 118/03 (https://dejure.org/2003,6440)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.2003 - 3Z BR 118/03 (https://dejure.org/2003,6440)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 2003 - 3Z BR 118/03 (https://dejure.org/2003,6440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung der dem Betreuer persönlich obliegenden Tätigkeiten auf einen Dritten; Vom Betreuungsverein getroffene Vertretungsregelung; Bestellung eines Ergänzungsbetreuers; Vergütungsersatzfähigkeit und Aufwendungsersatzfähigkeit der Betreuungsleistungen; Grundsatz der ...

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - XVII 578/02
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 60/03
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 118/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 405 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01

    Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 118/03
    Teilt ein Betreuungsverein dem Vormundschaftsgericht eine länger dauernde Verhinderung eines bestellten Vereinsbetreuers mit und regt die Bestellung eines vereinsintern zur Vertretung eingeteilten Mitarbeiters zum Ergänzungsbetreuer an, wird aber der benannte Vereinsmitarbeiter erst mit erheblicher Verzögerung bestellt, kann für von ihm zwischenzeitlich erbrachte Tätigkeiten der Verein Vergütung und Aufwendungsersatz fordern (vgl. OLG Brandenburg MDR 2002, 397).

    Die Kammer weiche nur insoweit von der Auffassung des OLG Brandenburg (MDR 2002, 397) ab, welches bei grundsätzlich übereinstimmender Beurteilung bereits den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bzw. der Anregung zur Bestellung eines Ergänzungsbetreuers als maßgeblich angesehen habe.

    Ohne eine solche Bestellung von dem Mitarbeiter allein aufgrund einer vereinsinternen Vertretungsregelung erbrachte Tätigkeiten lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung aus, weil dieser gem. § 1908e Abs. 1 BGB voraussetzt, dass die zugrunde liegenden Tätigkeiten von einem Vereinsbetreuer erbracht werden (OLG Brandenburg MDR 2002, 397 m.w.N.).

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