Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 03.04.2003 | BGH, 17.12.2003

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,796
BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Hilfsantrag auf Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen - Verteilung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 544; ; GKG § 11 Abs. 1, Kostenverzeichnis Nr. 1955; ; BRAGO § 14; ; BRAGO § 61a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Bemessung des Beschwerdegegenstandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1048
  • MDR 2004, 472 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 530 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 530(Ls.)\f0
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Insoweit beträgt der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Gerichtskosten 5.014,65 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 27.248,27 EUR mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zu den Beklagten nur in Höhe von 18% anzusetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Bei der Entscheidung über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - soweit dies nicht schon in dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2005 geschehen ist - hat sich der Senat nach den vom V. Zivilsenat mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 (V ZR 343/02 - NJW 2004, 1048) entwickellten Grundsätzen ausgerichtet.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05

    Prüfung der Angemessenheit eines nach Stunden berechneten Anwaltshonorars

    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO (zum vorgenommenen Kostenabschlag betreffend die Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BGH NJW 2004, 1048).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3592
OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02 (https://dejure.org/2003,3592)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.2003 - 5 UF 216/02 (https://dejure.org/2003,3592)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 2003 - 5 UF 216/02 (https://dejure.org/2003,3592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Regelung von Umfang und Ausübung des Umgangsrechts; Anforderung an die Entscheidung des Familiengerichts ; Angaben über Zeit, Ort und Häufigkeit des Umgangs ; Umstände der Abholung des Kindes ; Anordnung eines betreuten Umgangs

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 3; ; BGB § 1684 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BGB § 1683 Abs. 3, 4
    Regelung des Umgangsrechts durch das Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontakt von Kind und Eltern muß genau geregelt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 53 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 530 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den betreuten Umgang (Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Rn. 32 zu § 1684), insbesondere darf das Gericht die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, da dieser keine eigene Entscheidungskompetenz vom Gesetz zugewiesen erhalten hat (OLG Zweibrücken KindPrax 2003, 108; Weisbrodt, KindPrax 2000, 9 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1684, Rz. 43).
  • OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04

    Rechtliche Beratung der Mitglieder eines Vereins durch einen Beistand im Rahmen

    Er stellt einem großen Kreis von interessierten Vätern seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Sorge- und Umgangsverfahren zur Verfügung, sammelt einschlägige gerichtliche Entscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe], FamRZ 2004, 54 [OLG Rostock], FamRZ 2003, 54 [Kammergericht], FamRZ 2003, 1955 [Amtsgericht Potsdam], FamRZ 2001, 1619 [Kammergericht]).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03   

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https://dejure.org/2003,6583
BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03 (https://dejure.org/2003,6583)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2003 - II ZB 35/03 (https://dejure.org/2003,6583)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03 (https://dejure.org/2003,6583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 530
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55

    Kranzgeld. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulassung der Revision nach § 546 ZPO a.F. kann eine Berichtigung des Urteils, in das eine beschlossene Zulassung versehentlich nicht aufgenommen wurde, nach § 319 ZPO erfolgen, wenn die versehentliche Nichtaufnahme der Revisionszulassung aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder seiner Verkündung nach außen getreten ist, so daß eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt (BGHZ 20, 195; 78, 22).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Mangels einer das Rechtsbeschwerdegericht bindenden Zulassung kommt eine Aufhebung und Zurückverweisung wegen der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässigen Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter in Sachen, denen er, wie hier, grundsätzliche Bedeutung zumißt (Sen.Beschl. v. 10. November 2003 - II ZB 14/02 im Anschluß an BGH, Beschl. v. 13. März 2003 - IX ZB 134/02, WM 2003, 701-702) nicht in Betracht.
  • BGH, 10.11.2003 - II ZB 14/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Mangels einer das Rechtsbeschwerdegericht bindenden Zulassung kommt eine Aufhebung und Zurückverweisung wegen der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässigen Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter in Sachen, denen er, wie hier, grundsätzliche Bedeutung zumißt (Sen.Beschl. v. 10. November 2003 - II ZB 14/02 im Anschluß an BGH, Beschl. v. 13. März 2003 - IX ZB 134/02, WM 2003, 701-702) nicht in Betracht.
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Denn eine nachträgliche Zulassung würde im gegebenen Fall nicht, wie in § 321 ZPO vorausgesetzt, eine unterbliebene Entscheidung nachholen, sondern entgegen § 318 ZPO der bereits getroffenen Entscheidung widersprechen und sie abändern, da das Beschwerdegericht in dem Ausgangsbeschluß die Rechtsbeschwerde ausdrücklich nicht zugelassen hat (Sen.Beschl. v. 24. November 2003 - II ZB 37/02, z.V.b.).
  • BGH, 17.12.2003 - II ZB 34/03

    Nachträgliche Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    II ZB 34/03 II ZB 35/03.
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Ebenso wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 546 ZPO a.F. eine im Berufungsurteil unterbliebene Zulassung der Revision nicht durch Ergänzungsurteil nachgeholt werden kann (BGHZ 44, 395), kann auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht nachträglich durch Ergänzungsbeschluß erfolgen.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulassung der Revision nach § 546 ZPO a.F. kann eine Berichtigung des Urteils, in das eine beschlossene Zulassung versehentlich nicht aufgenommen wurde, nach § 319 ZPO erfolgen, wenn die versehentliche Nichtaufnahme der Revisionszulassung aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder seiner Verkündung nach außen getreten ist, so daß eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt (BGHZ 20, 195; 78, 22).
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

    Hat das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Zulassung der Revision getroffen und es versehentlich versäumt, diese Entscheidung in den Urteilstenor aufzunehmen, ist es grundsätzlich nicht gehindert, den Urteilstenor unter den Voraussetzungen des § 319 ZPO von Amts wegen im Wege des Berichtigungsbeschlusses zu ergänzen (vgl. für den Fall, dass eine getroffene Entscheidung falsch in den Urteilstenor aufgenommen wurde BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 19 bis 21, BAGE 114, 313; für das zivilgerichtliche Verfahren vgl. etwa BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - XI ZR 187/13 - Rn. 7; 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04 - zu II 2 der Gründe; 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BGH, 19.07.2016 - II ZB 3/16

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wirksamkeit einer

    Es kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen eine Umdeutung gerichtlicher Entscheidungen möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VI ZR 187/13, NJW-RR 2014, 1118 Rn. 7; Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351 Rn. 23; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03, FamRZ 2004, 530 Rn. 7; Beschluss vom 7. März 1995 - XI ZB 1/95, NJW 1995, 1561 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ws 185/09

    Haftzuschlag; Anknüpfungspunkt; Haft; Verfahren; Beschwerde; Zulassung;

    Die Möglichkeit der nachträglichen Zulassung der Beschwerde ist jedoch in den Gesetzeswortlaut nicht aufgenommen worden, so dass die nachträgliche Zulassung von der überwiegenden Meinung abgelehnt wird (BGH, FamRZ 2004, 530 = NJW 2004, 779; OLGR Saarbrücken 2005, 513; LG Koblenz, FamRZ 2005, 741 LG Koblenz 11.11.2004 - 9 Qs 223/04 ; AnwKomm-RVG/E. Schneider, § 33 Rn. 87; vgl. AnwKommRVG/Schnapp, § 56 Rn. 17; Hartmann, KostG, § 33 RVG Rn. 21; Geroid/Schmidt/Madert, § 33 Rn. 19; a.A. Hartung/Römermann/Hartung, § 56 Rn. 31).
  • BGH, 17.12.2003 - II ZB 34/03

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    II ZB 34/03 II ZB 35/03.
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2005 - 6 WF 8/05

    Nachholung der Beschwerdezulassung

    Die in der durch den Beschluss vom 13. Januar 2005 berichtigten und ergänzten Entscheidung vom 16. November 2004 nicht enthaltene Beschwerdezulassung konnte nicht rechtswirksam nachgeholt werden (BGH, FamRZ 2004, 530; FamRZ 2004, 531).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2020 - L 4 AS 602/19

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine gerichtliche Entscheidung der

    Der Gesetzgeber hat für die Rechtsbeschwerde im Unterschied zur Revision ausdrücklich auf Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde verzichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03 - m.w.N.; zitiert nach juris).
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