Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 26.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.04.2003 - 2 WF 143/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5816
OLG Karlsruhe, 10.04.2003 - 2 WF 143/02 (https://dejure.org/2003,5816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.2003 - 2 WF 143/02 (https://dejure.org/2003,5816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 2003 - 2 WF 143/02 (https://dejure.org/2003,5816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung einer Ausgleichszahlung für einbehaltenen Hausrat; Erfordernis einer vorherigen Hausratszuteilung; Wertfestsetzung nach Billigkeitsgesichtspunkten

  • Judicialis

    HausrVO § 8 Abs. 3 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausrVO § 8 Abs. 3 S. 2
    Voraussetzung für Ausgleichszahlung gem. § 8 Abs. 3 S. 2 HausrVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 15.04.1987 - 2 UF 7/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2003 - 2 WF 143/02
    Nach allgemeiner Ansicht (vgl. nur Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., Anhang zu §§ 1361 a, 1361 b, § 8 HausratsVO Rn. 11; Münchner Kommentar / Müller-Gindulis, BGB, 4. Aufl., § 1 HausratsVO Rn. 19 und § 8 Rn. 13; Staudinger / Weinreich, BGB, 13. Bearbeitung, § 8 HausratsVO Rn. 18), die auch vom Senat vertreten wird (Beschluss vom 15. April 1987, FamRZ 1987, 848) setzt eine Ausgleichszahlung voraus, dass überhaupt einer der Parteien vom Hausrat durch den Richter etwas zugeteilt wird (§ 8 HausratsVO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.08.2002 - 10 WF 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5673
OLG Brandenburg, 26.08.2002 - 10 WF 18/02 (https://dejure.org/2002,5673)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2002 - 10 WF 18/02 (https://dejure.org/2002,5673)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2002 - 10 WF 18/02 (https://dejure.org/2002,5673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung; Anforderungen an den Verteilungsantrag im Hausratsverfahren

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; HausratsVO §§ 8 ff.; ; HausratsVO § 13 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    Gerechte und zweckmäßige Aufteilung des Hausrates bei Ehescheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2002 - 10 WF 18/02
    Dabei kommt dem das Verfahren einleitenden Antrag nur die Bedeutung eines Verfahrensantrags, nicht diejenige eines Sachantrags zu, der Antrag stellt vielmehr einen Vorschlag für die vom Gericht von Amts wegen zu treffende Entscheidung dar (vgl. BGH, FamRZ 1992, 531, 532; FamVerf/Schael, § 5, Rz. 58).
  • OLG Rostock, 15.06.2006 - 11 WF 103/06

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe nach § 1565 Abs. 2 BGB

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindestens für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH, NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105).
  • OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt dann vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht