Weitere Entscheidung unten: AG Lüdinghausen, 24.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03   

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https://dejure.org/2003,5265
OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5265)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5265)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 2003 - 2 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde des schon bestellten Betreuers gegen die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers; Vereinbarkeit einer unbeschränkten Generalvollmacht mit Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens mit der Stellung als Betreuer und Erbe; Voraussetzungen der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ergänzungsbetreuer, weiterer Betreuer, Kontrollbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 1795; ; BGB § 1896; ; BGB § 1899; ; BGB § 1908 i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer Generalvollmacht und Gestattung des Selbstkontrahierens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuer bei Eigeninteresse nicht immer notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 70
  • FamRZ 2004, 835 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 27.11.2002 SchlHA 2003, 171).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03
    Eine Ergänzungsbetreuung wäre gegeben, wenn ein Betreuer im Bereich des ihm übertragenen Wirkungskreises teilweise an der Besorgung der Angelegenheiten verhindert ist (OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 272; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1899 Rn. 2).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Dies kann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70; BayObLG FGPrax 2005, 151, 152) oder wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen.
  • OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05

    Betreuung: Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht

    Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70 und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02, SchlHA 2003, 171).

  • BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04

    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter

    Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Nach herrschender Auffassung darf deshalb ein Betreuer zur Überwachung des Bevollmächtigten nur bestellt werden, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalles ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).
  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Nach herrschender Auffassung darf deshalb ein Betreuer zur Überwachung des Bevollmächtigten nur bestellt werden, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalles ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).
  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Ein Betreuer zur Überwachung des Bevollmächtigten darf deshalb nur bestellt werden, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalles ein Bedürfnis für die Überwachung besteht (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 20.05.2018 - 4 XVII 364/16

    Wirksamkeit einer General- und Vorsorgevollmacht; Auswahl des Betreuers

    Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vertretenen unter Berücksichtigung des in den Vertreter gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (BGH, Beschluss vom 30.03.2011, Az. XII ZB 537/10, FamRZ 2011, 1047; BayObLG, Beschluss vom 11.05.2005, Az. 3Z BR 260/04, FGPrax 2005, 151; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.11.2003, Az. 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70).
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 24.11.2003 - 9 XVII B 219   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22962
AG Lüdinghausen, 24.11.2003 - 9 XVII B 219 (https://dejure.org/2003,22962)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 24.11.2003 - 9 XVII B 219 (https://dejure.org/2003,22962)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 24. November 2003 - 9 XVII B 219 (https://dejure.org/2003,22962)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Patientenverfügung durch Betreuer

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 835
  • Rpfleger 2004, 218
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 24.11.2003 - 9 XVII B 219
    Die in dem Beschluss des BGH v. 17.3.2003 - XII ZB 2/03 - (FamRZ 2003, 748) vorgenommene Rechtsfortbildung gilt nicht für eine Patientenverfügung, durch die abstrakt Vorsorge für den Fall noch nicht konkret anstehender lebensverlängernder oder -erhaltender Maßnahmen getroffen werden soll.

    Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift scheidet sowohl was zu unterlassende (angebotene) ärztliche Maßnahmen (BGH, FamRZ 2003, 748), als auch was die hier zu beurteilende abstrakte pauschale Genehmigung einer Patientenverfügung angeht, mangels planwidriger Regelungslücke aus.

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