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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04   

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https://dejure.org/2004,4138
OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04 (https://dejure.org/2004,4138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2004 - 6 WF 269/04 (https://dejure.org/2004,4138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2004 - 6 WF 269/04 (https://dejure.org/2004,4138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVG § 46; ZPO § 121 Abs. 3, 4
    Beiordnung eines nicht am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts; Umfang der Erstattung von Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 538
  • FamRZ 2005, 1264
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04
    Ist das der Fall, kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 2749 ).

    Ferner ist zu beachten, dass bei verfassungsgemäßer Auslegung "besondere Umstände" im Sinne von § 121 Abs. 4 ZPO auch dann vorliegen, wenn die Kosten des weiter beizuordnenden Rechtsanwalts die sonst entstehenden und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BRAGO (seit dem 01. Juli 2004 nach § 46 RVG) zu erstattenden Reisekosten des nicht am Prozessgericht zugelassenen Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH, NJW 2004, 2749 ).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04
    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO anzusehen (BGH, NJW 2003, 898).

    Eine solche Ausnahme liegt selbst dann noch nicht vor, wenn es sich um einen einfach gelagerten Rechtsstreit handelt, der keinen umfangreichen Tatsachenvortrag erfordert (vgl. BGH, NJW 2003, 898 ).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04
    Im Rahmen der hiernach stets erforderlichen Prüfung des § 121 Abs. 4 ZPO ist nach der durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Rechtstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (BVerfG, NJW 2004, 1789) bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "besonderen Umstände" auch die neuere Rechtsprechung des BGH zur Erstattung von Kosten für Verkehrsanwälte zu beachten (vgl. BGH a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Dabei hat auch die PKH-Partei einen Anspruch darauf, einen an ihrem Wohnort ansässigen Rechtsanwalt beigeordnet zu bekommen (Fischer in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 121 Rdnr. 18 m. w. N.; OLG Hamm NJOZ 2005, 767).

    Deswegen könne jener, auch wenn er nicht damit einverstanden sei, nur zu den Bedingungen eines zugelassenen Rechtsanwalts beigeordnet werden (Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 121 Rdnr. 13 m. w. N.; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Hamm AGS 2005, 71 und NJW 2005, 1724; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Düsseldorf AGS 2005, 513; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).

    Deren Notwendigkeit ist vielmehr gem. § 46 Abs. 1 RVG im Vergütungsfestsetzungsverfahren des § 55 RVG zu überprüfen (Philippi, a. a. O., § 121 Rdnr. 41; Fischer, a. a. O.; KG RPfleger 2005, 200; OLG Hamm NJOZ 2005, 767; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 2007; von Eicken/Müller-Rabe, a. a. O., § 46 RVG Rdnr. 30d zum Meinungsstreits; entgegen OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718: zugelassene Rechtsbeschwerde anhängig gem. Fischer, a. a. O., § 121 Fußnote 171).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Die Begrenzung darf auch nicht über § 46 Abs. 1 RVG ins Festsetzungsverfahren verlagert werden (entgegen OLG Hamm MDR 2005, 538).

    Der Senat ist allerdings, anders als das OLG Hamm (NJOZ 2005, 767; NJW 2005, 1724) und wohl auch das OLG Nürnberg (NJW 2005, 687), der Auffassung, dass in einem solchen Fall keine uneingeschränkte Beiordnung auszusprechen ist auf der Basis einer bei der Entscheidung über die Beiordnung des Rechtsanwalts zu treffenden Prognose der voraussichtlichen Reisekosten.

    Denn eine ihre Belange vernünftig und kostenbewusst wahrnehmende Partei darf für das zur Verfolgung ihrer Interessen notwendige persönliche Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt den für sie einfacheren und nahe liegenden Weg wählen und einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten beauftragen (BGH NJW 2003, 898, 901; OLG Hamm NJOZ 2005, 767, 769; für eine Lösung über die eingeschränkte Beiordnung mit zusätzlicher Anordnung der Erstattung von Fahrtkosten: OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 500).

  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    Es hat so zumindest ein Kostenvergleich stattzufinden, mit der Folge, dass diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht zu erstatten sind (vgl. OLG Hamm v. 25.11.2004 - 6 WF 269/04, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20 4.2005 - 5 WF 66/05, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12.6.2003 - 11 WF 332/03, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30.7.1999 - 13 Ta 180/99, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12.6.2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2.2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; wohl auch Schoreit/Groß , a.a.O., § 121 ZPO Rz. 24).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 5 WF 190/05

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Soweit das Amtsgericht ausgeführt hat, gemäß § 121 Abs. 3 ZPO komme nur die Beiordnung mit der angefochtenen Maßgabe in Betracht, ist diese Auslegung der Vorschrift zu eng, denn bei der Frage, ob durch die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO entstehen, ist auch im Wege einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob neben einem Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zusätzlich ein Verkehrsanwalt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO am Wohnort des Antragsgegners beizuordnen wäre (BGH, NJW 2004, 2749, 2750, OLG Hamm 5 WF 66/05, NJW 2005, 1724 f., und 6 WF 269/04, MDR 2005, 538, OLG Nürnberg MDR 2005, 539 f, OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2005, 567, OLG Karlsruhe, NJW 2005, 2718 f.).

    Es kann deswegen hier dahingestellt bleiben, ob eine Beiordnung mit der vorgenannten Einschränkung - eventuell sogar ohne vorherige Rückfrage - erfolgen könnte (so OLG Karlsruhe, NJW 2005, 2718 f., Rechtsbeschwerde zum BGH ist eingelegt, Az. II ZA 12/05) oder die Beachtung des § 121 Abs. 3 ZPO im so verstandenen Sinne einer späteren Vergleichsberechnung im Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten bleiben soll, wofür die Neuregelung des § 46 RVG spricht (vgl. OLG Hamm, MDR 2005, 538, OLG Nürnberg MDR 2005, 539 f.) und der § 48 RVG nicht entgegensteht.

  • OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, wenn also auch sonst nur Kosten eines am Prozessgericht niedergelassenen Anwalts entstehen könnten, darf der auswärtige Anwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (so auch neuerdings OLG Hamm - Beschluss vom 25.11.2004 - 6 WF 269/04 - AGS 2005, 71f.).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2006 - 2 WF 68/06

    Prozesskostenhilfe: Uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

    Eine Partei, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, hat in der Regel einen Anspruch darauf, dass ihr im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung der von ihr ausgewählte und an ihrem Wohnort ansässige Rechtsanwalt beigeordnet wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1264; BGH NJW aaO).
  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Es hat aber zumindest ein Kostenvergleich stattzufinden, mit der Folge, dass diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht zu erstatten sind (vgl. OLG Hamm v. 25.11.2004 - 6 WF 269/04, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20 4.2005 - 5 WF 66/05, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12.6.2003 - 11 WF 332/03, FamRZ 2003, 1939; ferner Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, 14. Aufl., § 121 ZPO Rz. 42, § 46 RVG Rz. 3).
  • ArbG München, 07.09.2021 - 21 Ca 164/21

    Beiordnung, Festsetzung, Abwesenheitsgeld, Reisekosten, Mehrkostenverbot,

    Gemäß Kostenvergleich können diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht erstattet werden (vgl. OLG Hamm v. 25. November 2004 - 6 WF 269/04 -, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20. April 2005 - 5 WF 66/05 -, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12. Juni 2003 - 11 WF 332/03 -, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30. Juli 1999 - 13 Ta 180/99 -, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12. Juni 2007 - 10 Ta 229/05 - mwN.; LAG München v. 20. Februar 2002 - 10 Ta 325/00 -, MDR 2002 1277; wohl auch Schoreit/Groß, a.a.O., § 121 ZPO Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12472
OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04 (https://dejure.org/2004,12472)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2004 - 10 WF 234/04 (https://dejure.org/2004,12472)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 10 WF 234/04 (https://dejure.org/2004,12472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 122 Abs. 3 S. 1; RVG § 48 Abs. 3
    Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Ehesache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1264
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 170/86

    Vergütung des in einem Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04
    Andernfalls würde dies zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der armen Partei gegenüber der Partei führen, die auf Prozesskostenhilfe nicht angewiesen ist (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 494/495).
  • OLG Hamburg, 02.11.1990 - 2 WF 77/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Scheidungsverfahren umfasst gemäß § 122 Abs. 3 Satz 1 BRAGO auch einen Vergleich über die dort aufgeführten Gegenstände, wobei der Vergleich auch außergerichtlich geschlossen werden kann, also nicht auf Vergleiche beschränkt ist, die vor Gericht protokolliert werden (vgl. hierzu OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469; Zöller/Philippi, ZPO, 24. und 25. Aufl., § 114, Rn. 47).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Aufgrund des Wortlauts des § 48 Abs. 3 Satz 1 RVG in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen insbesondere dazu vertreten, ob die gesetzliche Ausdehnung der in einer Ehe- oder Partnerschaftssache bewilligte Verfahrenskostenhilfe zur Folge hat, dass der beigeordnete Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Differenzterminsgebühr von der Staatskasse erstattet verlangen kann (ablehnend: OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2009, 1779 und OLG Hamm Beschluss vom 25. Februar 2012 - 6 WF 109/12 - juris; bejahend: OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010 und OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 143).
  • OLG Rostock, 04.09.2007 - 11 WF 166/07

    Prozesskostenhilfebewilligung im Ehescheidungsverfahren: Erstreckung der

    (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2004, 966; OLG Köln AGS 2006, 138; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rdn. 47 und § 119, Rdn. 25).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2021 - 9 WF 286/21

    Verfahrenskostenhilfe nebst Anwaltsbeiordnung für den Abschluss eines notariellen

    Hinweise in Familiensachen Teil 17 Rz. 66; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2004, 10 WF 234/04 (zu einer früheren Fassung von § 48 RVG); sämtlich bei juris; vgl.: BT-Drucks. 17/11471 S. 270].
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