Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05   

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OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05 (https://dejure.org/2005,3158)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2005 - 2 WF 49/05 (https://dejure.org/2005,3158)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2005 - 2 WF 49/05 (https://dejure.org/2005,3158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 9; ; RVG § 32 II; ; RVG § 32 II 1; ; RVG § 32 II 2; ; GKG § 63 I 1; ; GKG § 63 I 2; ; GKG § 67; ; GKG § 68 I; ; BRAGO § 9 II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen vorläufige Streitwertfestsetzung zum Zwecke der Gebührenerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1309
  • FamRZ 2005, 1767
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 29.05.1998 - 12 W 110/98

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05
    Während eine Meinung aus der Regelung des § 9 II BRAGO alter Fassung, der seinem Wortlaut nach dem heute geltenden § 32 II RVG entspricht, ein selbständiges Beschwerderecht des Rechtsanwalts für diese Fälle herleitet (OLGR Köln, 2000, 323; Schneider, Streitwertbeschwerde des Anwalts, MDR 2000, 380, 381), vertreten andere die Auffassung, dass die Vorschrift des § 9 II BRAGO alter Fassung (heute: § 32 II RVG) einschränkend dahingehend auszulegen sei, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des Gerichtskostengesetzes (GKG) stattfinden soll (OLGR Jena 1999, 392; OLGR Frankfurt 1999, 43; Meyer, Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung nach §§ 25 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO?, JurBüro 2000, 396).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.12.2007 - L 5 KA 3492/07 W-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerdebefugnis - vorläufige Festsetzung des

    Wenn aber wie bereits oben ausgeführt ein Beschwerderecht gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG (mit Ausnahme der hier aber - wie oben bereits dargestellt - nicht einschlägigen Regelung in § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG) nicht gegeben ist, kann ein Rechtsanwalt unter Berufung auf die Verweisungsnorm § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG keine weitergehenden Rechte haben (siehe OLG Hamm MDR 2005, 1309; OLG Bremen MDR 2006, 418; s. a. Madert in Gerold/Schmidt u. a. RVG 16. Aufl. § 32 Rdnr. 149) .

    Vielmehr wäre im Hinblick auch auf den Umstand, dass die vorläufige Festsetzung des Streitwerts unter Umständen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sein kann, die Anlass für eine mehrfache Änderung der Entscheidung im laufenden Verfahren bieten könnten, zu berücksichtigen, dass dann im Ergebnis die Möglichkeit bestünde das Verfahren durch ständige Überprüfungsanträge unnötig zu verzögern (in diesem Sinne auch OLG Hamm mit Beschluss vom 11. März 2005 in MDR 2005, 1309).

    Im Zusammenhang mit dem bereits angesprochenen Insolvenzrisiko hat zutreffend auch das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 11. März 2005 (MDR 2005, 1309) darauf hingewiesen, dass § 32 Abs. 2 RVG keine über die Regelungen nach dem GKG hinausgehende Beschwerdemöglichkeit schafft (ebenso OLG Bremen im Beschluss vom 19. September 2005 in MDR 2006, 418).

  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Der Senat schließt sich deshalb der überwiegend vertretenen Ansicht an, nach der die Vorschrift des § 32 Abs. 2 RVG dahin auszulegen ist, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll, die Anfechtung einer vorläufigen Streitwertfestsetzung mithin unstatthaft ist (vgl.: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2017 - I-20 W 33/17 -, Rn. 10, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 W 714/13 -, Rn. 4, juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.10.2010 - 10 WF 313/10 -, Rn. 8, juris = FamRZ 11, 134; OLG Dresden, Beschl. v. 27.02.08 - 4 W 0143/08 -, Rn. 6 juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2007, Az. L 5 KA 3492/07, Rn. 21, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2007 - 18 WF 3/07 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss v. 04.01.2006 - 4 W 72/05 Rn. 4, juris = AGS 07, 256; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005 - 19 W 38/05 Rn. 1, juris = OLGR 05, 556; OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2005 - 2 WF 49/05 -, Rn. 5 ff. juris; DZ/Zimmermann, 4. Aufl. 2019, GKG § 68 Rn. 1; BeckOK KostR/Laube, 26. Ed. 1.6.2019, GKG § 68 Rn. 38; Feskorn in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 79. Lieferung 04.2019, Verfahrenswert, Rn. 185).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 24 W 40/08

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung

    Als "Streitwertbeschwerde" ist das Rechtsmittel unzulässig, weil eine solche gemäß § 68 Abs. 1 S. 1 GKG nur gegen die abschließende Festsetzung des Streitwerts zulässig ist (§ 63 Abs. 2 GKG), nicht indes gegen die - wie hier (wenn auch nicht ausdrücklich so bezeichnet) - vorläufige Festsetzung des Streitwerts gemäß § 63 Abs. 1 GKG (OLG Hamm FamRZ 2005, 1767; OLG Stuttgart MDR 2007, 422; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2008, Az. 33 W 18/07, veröffentlicht in jurisweb; siehe auch Senat, Beschluss vom 24. April 2008, Az. I-24 W 16/08 z. V. bestimmt; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 3 Rn. 9; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, § 63 Rn. 14; § 68 Rn. 4).

    Gegen die vorläufige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG können Einwendungen zur Höhe nach § 63 Abs. 1 S. 2 GKG nur im Verfahren nach § 67 GKG geltend gemacht werden (OLG Hamm FamRZ 2005, 1767; KG NJW-RR 2004, 864; Hartmann, a.a.O., § 63 Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 13.06.2022 - 4 W 16/22

    Festsetzung eines Zuständigkeitsstreitwerts; Kein eigenes Beschwerderecht eines

    Es verbleibt jedoch bei dem Grundsatz, dass der Anwalt im Wertfestsetzungsverfahren keine weitergehenden Beschwerdemöglichkeiten haben darf als die von ihm vertretene Partei (Mayer/Kroiß/ Kießling , 8. Aufl. 2021, RVG § 32 Rn. 56; Riedel/Sußbauer/ Potthoff , 10. Aufl. 2015, RVG § 32 Rn. 95; Schneider/Volpert/Fölsch/ H. Schneider , 3. Aufl. 2021, RVG § 32 Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 WF 49/05 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 4 W 72/05 -, Rn. 4, juris).

    Zum anderen trägt über den dann auch zu niedrig angesetzten Gerichtskostenvorschuss die Staatskasse dasselbe Risiko (OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 WF 49/05 -, Rn. 9, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 4 W 72/05 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19 -, Rn. 28, juris).

  • OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07

    Nutzungsentschädigung bezüglich der Alleinnutzung der Ehewohnung nach der

    Als "Streitwertbeschwerde" wäre das Rechtsmittel des Klägers unzulässig, weil eine Streitwertbeschwerde gem. § 68 I 1 GKG nur gegen die abschließende Festsetzung des Streitwerts (§ 63 II GKG), nicht aber - wie hier - gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts (§ 63 I GKG) statthaft ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1767; OLG Stuttgart MDR 2007, 422; Hartmann, Kostengesetzte, 37. Aufl., § 63 Rn. 14, § 68 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - 7 W 3/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Zulässigkeitsstreitwerts

    Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG regelt ausschließlich die Beschwerde gegen die endgültige Streitwertfestsetzung ( OLG Braunschweig Beschl. v. 13.6.2022 - 4 W 16/22, BeckRS 2022, 13272 Rn. 18; OLG Dresden, Beschl. v. 6.10.2020 - 4 W 678/20, BeckRS 2020, 28363 Rn. 2; OLG Köln Beschl. v. 17.7.2019 - 13 W 25/19, BeckRS 2019, 15648 Rn. 29; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 3 Gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung findet die Beschwerde nach § 63 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GKG nur im Verfahren nach § 67 GKG statt, wenn sich der Beschwerdeführer gegen die Höhe des, aufgrund des vorläufig festgesetzten Streitwertes erhobenen, von ihm zu zahlenden Kostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren wendet ( OLG Brandenburg Beschl. v. 2.6.2020 - 1 W 16/20, NJOZ 2021, 28 Rn. 3; OLG Koblenz Beschl. v. 28.12.2018 - 12 W 661/18, NJW-RR 2019, 694 Rn. 3; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 3).

    § 32 Abs. 2 RVG räumt dem Rechtsanwalt kein im Vergleich zur Partei weitergehendes Beschwerderecht ein ( OLG Braunschweig Beschl. v. 13.6.2022 - 4 W 16/22, BeckRS 2022, 13272 Rn. 21; OLG Brandenburg Beschl. v. 2.6.2020 - 1 W 16/20, NJOZ 2021, 28 Rn. 3; OLG Dresden, Beschl. v. 6.10.2020 - 4 W 678/20, BeckRS 2020, 28363 Rn. 3; OLG Koblenz Beschl. v. 28.12.2018 - 12 W 661/18, NJW-RR 2019, 694 Rn. 4; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 4 W 72/05

    Streitwertfestsetzung: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen den

    Einwendungen gegen die Höhe des vorläufig festgesetzten Wertes können nach § 63 Abs. 1 S. 2 GKG nur im Verfahren gegen die Anforderung des Vorschusses (§ 67 GKG) geltend gemacht werden (h.M., vgl. OLG Hamm MDR 2005, 1309; Hartmann, a.a.O., § 63 GKG Rz. 14).

    Nach überwiegender und zutreffender Ansicht, ist auch hier eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass § 32 Abs. 2 RVG dem Anwalt keine weitergehenden Beschwerdemöglichkeiten eröffnet als sie nach den Vorschriften über Wertfestsetzungsverfahren der von ihm vertretenen Partei zustehen, nicht gerechtfertigt (OLG Hamm MDR 2005, 1309, 1310; Meyer JurBüro 2000, 396; anderer Auff.: E. Schneider, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 9 Rz. 65 ff.; Pukall, a.a.O., § 32 Rz. 77 ff.).

  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08

    Streitwertfestsetzung: Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorläufige

    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist die Vorschrift des § 9 Abs. 2 BRAGO a.F. (heute § 32 Abs. 2 RVG) einschränkend dahin auszulegen, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll (OLGR Jena 1999, 392; OLGR Frankfurt 1999, 43; OLG Hamm MDR 2005, 1309; Meyer, Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 25 Abs. 1 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO?, JurBüro 2000, 396).
  • OLG Koblenz, 07.01.2014 - 3 W 714/13

    Statthaftigkeit der Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige

    Die Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts aus eigenem Recht ist nicht statthaft, wenn sich das Rechtsmittel nur gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung wendet (in Anknüpfung an OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2005, 2 WF 49/05, FamRZ 2005, 1767; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. März 2007, 18 WF 3/07, FamRZ 2007, 1670; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Februar 2006, 11 S 188/06, NVwZ-RR 2006, 855).

    4 Der Rechtsanwalt kann sich zwar gemäß § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht gegen die Streitwertfestsetzung wenden, die Streitwertbeschwerde ist aber vorliegend nicht statthaft, weil der Angriff sich nur gegen die endgültige, nicht aber die vorläufige Streitwertfestsetzung richten darf (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 68 Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2005 - 2 WF 49/05 - FamRz 2005, 1767; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2007 - 18 WF 3/07 - FamRz 2007, 1670; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.02.2006 - 11 S 188/06 - NVwZ-RR 2006, 855).

  • OLG Koblenz, 28.12.2018 - 12 W 661/18

    Unstatthafte Beschwerde gegen eine zum Zwecke der Bestimmung der sachlichen

    Gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung findet die Beschwerde nach § 63 Abs. 1 S. 2 GKG nur im Verfahren nach § 67 GKG statt, wenn sich der Beschwerdeführer gegen die Höhe des, aufgrund des vorläufig festgesetzten Streitwertes erhobenen, von ihm zu zahlenden Kostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren wendet (OLG Hamm, MDR 2005, 1309 ).

    Für letztgenannten Fall eröffnet die Regelung des § 32 Abs. 2 RVG keine Beschwerdemöglichkeiten, die über die nach dem Gerichtskostengesetz geregelten hinausgehen (OLG Hamm, MDR 2005, 1309 m.w.N.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - L 5 B 350/06

    Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung

  • OLG Köln, 28.08.2008 - 5 W 36/08

    Streitwertfestsetzung; Beschwerderecht des Prozessbevollmächtigten

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2007 - 18 WF 3/07

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

  • OLG Celle, 17.08.2006 - 6 W 81/06

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12

    Unzulässige Beschwerde gegen Festsetzung des Streitwertes

  • OLG Dresden, 27.02.2008 - 4 W 143/08
  • OLG Celle, 06.08.2012 - 2 W 206/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung des

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - 24 W 34/09

    Verfahrensrecht - Zur vorläufigen Wertfestsetzung

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 19 W 45/10
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.12.2004 - 5 U 1332/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17170
OLG Koblenz, 22.12.2004 - 5 U 1332/04 (https://dejure.org/2004,17170)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.12.2004 - 5 U 1332/04 (https://dejure.org/2004,17170)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 5 U 1332/04 (https://dejure.org/2004,17170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Berufungsstreitwerts nach Zurücknahme der Berufung

  • rechtsportal.de

    GKG § 47 Abs. 1 S. 1; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 § 520
    Beachtlichkeit eines erheblich eingeschränkten Berufungsantrags bei der Bemessung des Berufungsstreitwerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1767 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1978 - GSZ 1/77

    Streitwertberechnung bei eingeschränktem Rechtsmittelantrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2004 - 5 U 1332/04
    Damit handelt es sich um eine willkürliche Verfahrensweise, die - in restriktiver Auslegung des § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG - für die Streitwertfestsetzung außer Acht zu bleiben hat (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, BGHZ 70, 365ff = NJW 1978, 1263f).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.05.2004 - 10 WF 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21564
OLG Köln, 05.05.2004 - 10 WF 82/04 (https://dejure.org/2004,21564)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.2004 - 10 WF 82/04 (https://dejure.org/2004,21564)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 10 WF 82/04 (https://dejure.org/2004,21564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1767 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.02.2005 - 14 W 108/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17124
OLG Koblenz, 21.02.2005 - 14 W 108/05 (https://dejure.org/2005,17124)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.02.2005 - 14 W 108/05 (https://dejure.org/2005,17124)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 14 W 108/05 (https://dejure.org/2005,17124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GKG § 22 § 49 (a.F.); GmbHG § 35
    Verpflichtung zur Tragung der Gerichtskosten bei Klageerhebung ohne Prozessvollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 778
  • FamRZ 2005, 1767 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 27.07.2005 - 19 W 27/05

    Kostenlast bei vollmachtloser Prozessführung

    Veranlasser sind dabei der vollmachtlose Vertreter, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt (BGH aaO) und die Partei, wenn sie die Tätigkeit des Anwalts hätte kennen und unterbinden müssen (OLG Köln aaO; OLG Koblenz MDR 2005, 778).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 9 WF 48/07

    Gerichtskosten: Prozessbevollmächtigter als Kostenschuldner bei Einlegung eines

    Soweit die Partei von dem Antrag bzw. Rechtsmittel keine Kenntnis hatte und nicht in der Lage war, den Vorgang zu verhindern (BGH, MDR 1997, 198; OLG Koblenz, MDR 2005, 778).
  • LSG Bayern, 02.05.2018 - L 12 SF 71/17

    Wirksamkeit der Vollmachterteilung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

    Im Übrigen würde eine Haftung der Beschwerdegegner als Vertreter ohne Vertretungsmacht nur in Betracht kommen, soweit der Kläger von dem Rechtsstreit keine Kenntnis hatte und nicht in der Lage war, die Erhebung der Klage oder die Einlegung des Rechtsmittels zu verhindern (ständige Rechtsprechung des BGH, u.a. Beschlüsse vom 17.10.1996, Az. V ZR 275/95 und vom 4.5.2011, Az. IV ZR 247/10; so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 1.3.2007, Az. 9 WF 48/07; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.2.2005, Az. 14 W 108/05).
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