Rechtsprechung
   OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05   

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https://dejure.org/2005,10285
OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05 (https://dejure.org/2005,10285)
OLG München, Entscheidung vom 02.06.2005 - 33 Wx 47/05 (https://dejure.org/2005,10285)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 33 Wx 47/05 (https://dejure.org/2005,10285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung durch Sachverständigen und Gericht, Schweigen des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 5
    Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei Entscheidung über Fortbestand der Betreuung - Absehen von Ladung in erneutem Anhörungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bestellung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen; Pflicht im Beschwerdeverfahren zur erneuten Anhörung eines Betroffenen bei vorherigem Schweigen; Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei Verweigerung einer mündlichen oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1778 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 41).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft war, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N; BayObLG-Report 2002, 265 und RuP 2004, 33).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 41).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04

    Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Hatten sich zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung die Verhältnisse geändert oder sind wesentliche neue Tatsachen vorgetragen oder zu erörtern, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung erheblich sind, ist aber in jedem Fall eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (BayObLG BtPrax 2004, 197).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 611/15

    Betreuungssache: Grundlage für Sachverständigengutachten bei Ablehnung von

    Wenn der Sachverständige diesen persönlichen Eindruck im Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie den Angaben der Stationsärztin und des Sozialarbeiters als eine ausreichende Grundlage angesehen hat, um sich ein eigenständiges Bild von der Betroffenen zu machen, welches ihm eine gutachterliche Einschätzung ermöglichte, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG München BtPrax 2005, 154; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 19; Schulte-Bunert/Weinreich/Eilers FamFG 4. Aufl. § 280 Rn. 68; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 280 Rn. 22; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 Rn. 17).
  • LG Kleve, 12.06.2014 - 4 T 441/14

    Verwertung eines unbrauchbaren Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen als

    Der Beschluss des OLG München vom 02.06.2005, Az.: 33 Wx 47/05 (=BtPrax 2005, 154), den das Amtsgericht für seine entgegenstehende Rechtsauffassung anführt, erging noch unter Geltung des FGG, welches keine dem § 280 Abs. 2 FamFG entsprechende Vorschrift kannte.
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Bei der Bewertung dieser Beschwerdebefugnis ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeberechtigung den in § 69 g Abs. 1 S. 1 FGG aufgeführten Personen primär nicht zur Wahrnehmung eigener Interessen gewährt ist, sondern zur Unterstützung der von dem Betreuungsverfahren betroffenen nahen Angehörigen, weil diese häufig krankheitsbedingt ihre Interessen im Betreuungsverfahren selbst nicht mehr umfassend verdeutlichen und wahrnehmen können (vgl. dazu OLG Frankfurt, BtPrax 2005, 154, zitiert nach juris Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7694
OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05 (https://dejure.org/2005,7694)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.06.2005 - 3 W 78/05 (https://dejure.org/2005,7694)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 3 W 78/05 (https://dejure.org/2005,7694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Aufwandsentschädigung eines Betreuers aus der Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Voraussetzungen für die Mittellosigkeit des Betroffenen; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Mittellosigkeit

  • Bt-Recht

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 1835 a Abs. 3; ; BGB § 1836 d Nr. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für Erstattung der Aufwandsentschädigung eines Betreuers aus Staatskasse wegen Mittellosigkeit des Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 264
  • FamRZ 2005, 1778 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05
    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • OLG Schleswig, 20.07.1998 - 3 W 45/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05
    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05
    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05
    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05
    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • LG Frankenthal, 24.01.2007 - 1 T 388/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Zwar war nach der bisherigen obergerichtlichen Rechtssprechung unter anderem auch des für den hiesigen Bezirk zuständigen Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken für die Beurteilung der Frage der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. zuletzt Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 06. Juni 2005 Az. 3 W 78/05), so dass in diesem Zeitpunkt rückwirkend für den Abrechnungszeitraum die Frage der Mittellosigkeit einheitlich beurteilt werden konnte.
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Rechtsprechung
   KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3829
KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01 (https://dejure.org/2004,3829)
KG, Entscheidung vom 08.03.2004 - 1 W 644/01 (https://dejure.org/2004,3829)
KG, Entscheidung vom 08. März 2004 - 1 W 644/01 (https://dejure.org/2004,3829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirkungen einer Abschlagszahlung im Hinblick auf die Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers; Anrechenbarkeit einer aus dem Vermögen des Betreuten entnommenen Abschlagszahlung auf den Vergütungsanspruch des Betreuers; Anrechenbarkeit der Abschlagszahlung ...

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Anrechnung einer Abschlagsszahlung aus Betreutenvermögen auf Vergütungsanspruch des Betreuers gegen Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abschlagszahlung auch bei Mittellosigkeit auf Vergütung anrechnen

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Anrechnung der Abschlagszahlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2 S. 3
    Anrechnung einer Abschlagszahlung auf den Vergütungsanspruch des Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 152
  • FamRZ 2005, 1778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01
    Bereits aus dem Charakter der Abschlagszahlung als vorläufiger Leistung folgt, dass - entgegen der Auffassung des Landgerichts - mit der geleisteten Abschlagszahlung von 1760 DM kein bestimmter Abrechnungszeitraum abgegolten worden ist, der aus der Endabrechnung ausgeklammert werden kann (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2001, 1098, 1099).

    Das hat zur Folge, dass die Stundensätze des BVormVG für den gesamten abgerechneten Zeitraum zur Anwendung kommen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 1098).

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01
    Das hat zur Folge, dass die Stundensätze des BVormVG für den gesamten abgerechneten Zeitraum zur Anwendung kommen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 1098).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01
    Wie im Werkvertragsrecht sind Abschlagszahlungen nur vorläufige Vergütungen bereits erbrachter Leistungen, zu hohe oder zu geringe Abschlagszahlungen sind im Rahmen der Abrechnung für den gesamten Abrechnungszeitraum auszugleichen (vgl. BGH, NJW 1986, 1684 zur ähnlichen Sachlage bei Abschlagszahlungen auf den Werklohn; Palandt/ Sprau, BGB, 64. Aufl., § 632a Rn. 4; vgl. auch BayObLG FamZ 2003, 1221, 1223).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist von ihnen deshalb nur dann abzuweichen, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies ausnahmsweise gebietet (BGH, BtPrax 2001, 30).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 31.05.2005 - 2 T 219/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27439
LG Koblenz, 31.05.2005 - 2 T 219/05 (https://dejure.org/2005,27439)
LG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.2005 - 2 T 219/05 (https://dejure.org/2005,27439)
LG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 2 T 219/05 (https://dejure.org/2005,27439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Kontakts eines Betreuers zu der betreuten Person; Legitimation eines Betreuers zur Festlegung der Vergütungspflichtigkeit einer Betreuungsangelegenheit; Verpflichtung eines Betreuers zur Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln zwecks Besorgung von ...

  • Bt-Recht

    Zustellung an den Betreuungsverein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialtherapeutische und pflegende Maßnahmen werden nicht vergütet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1778 (Ls.)
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