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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04   

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BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04 (https://dejure.org/2005,3307)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.2005 - 2Z BR 231/04 (https://dejure.org/2005,3307)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 2005 - 2Z BR 231/04 (https://dejure.org/2005,3307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 64

    BGB § 2113; GBO § 22
    Keine Zustimmung des Ersatznacherben bei Übertragung eines zur Vorerbschaft gehörenden Gegenstandes auf den Vorerben

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2042, 2100, 2113; GBO § 22
    Übertragung von Grundbesitz auf den Vorerben

  • Judicialis

    BGB § 2042; ; BGB § 2100; ; BGB § 2113; ; GBO § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; BGB § 2042 § 2100 § 2113
    Grundbuchberichtigung bei Übertragung eines Erbschaftsgrundstücks auf Vorerben ohne Bewilligung des Ersatznacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 956
  • DNotZ 2005, 790
  • FamRZ 2005, 1862
  • Rpfleger 2005, 421
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98

    Auseinandersetzung bei Nacherbschaft hinsichtlich eines Gesamthandanteils

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04
    Der Bundesgerichtshof (DNotZ 2001, 392/394) hat anerkannt, dass eine endgültige Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben mit der Folge vorgenommen werden kann, dass die dem Vorerben übertragenen Gegenstände aus dem Nachlass ausscheiden und damit von der Nacherbeneinsetzung nicht mehr erfasst werden.

    Die Übertragung des nicht mit der Nacherbschaft belasteten Eigentums an den Vorerben kommt einer Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB zwischen Vor- und Nacherben (vgl. hierzu BGH DNotZ 2001, 392 ff.) zumindest nahe.

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04
    aa) Nach der seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 8.11.1934 (RGZ 145, 316 ff.) ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. BGHZ 40, 115/119; BayObLGZ 1959, 493/497) ist eine Verfügung des Vorerben im Sinn von § 2113 BGB voll wirksam, wenn der Nacherbe zustimmt; einer Zustimmung des Ersatznacherben bedarf es nicht.
  • BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59

    Beschränkung des nichtbefreiten Vorerben in der Verfügung über

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04
    aa) Nach der seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 8.11.1934 (RGZ 145, 316 ff.) ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. BGHZ 40, 115/119; BayObLGZ 1959, 493/497) ist eine Verfügung des Vorerben im Sinn von § 2113 BGB voll wirksam, wenn der Nacherbe zustimmt; einer Zustimmung des Ersatznacherben bedarf es nicht.
  • RG, 08.11.1934 - IV B 51/34

    Wann erlangt der Ersatzerbe des Nacherben die Rechtsstellung des Nacherben?

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04
    aa) Nach der seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 8.11.1934 (RGZ 145, 316 ff.) ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. BGHZ 40, 115/119; BayObLGZ 1959, 493/497) ist eine Verfügung des Vorerben im Sinn von § 2113 BGB voll wirksam, wenn der Nacherbe zustimmt; einer Zustimmung des Ersatznacherben bedarf es nicht.
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Das gilt auch dann, wenn die Verfügung des Vorerben - wie hier - in der Übertragung des Grundstücks auf den Nacherben selbst besteht (BayObLG, NJW-RR 2005, 956; MünchKomm-BGB/Grunsky, 6. Aufl., § 2113 Rn. 17; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 51 Rn. 42; Meikel/Böhringer, GBO, 10. Aufl., § 51 Rn. 41).
  • OLG Hamm, 13.05.2016 - 15 W 594/15

    Freigabe durch den Nacherben

    In der jüngeren Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehende Einigkeit, dass dem Vor- und dem Nacherben hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände eine solche rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht (ohne Mitwirkung eines Ersatznacherben) einzuräumen ist (vgl. BGH NJW-RR 2001, 217f; BayObLG NJW-RR 2005, 956f; OLG Köln BeckRS 2011, 10906; Palandt/ Weidlich, BGB, 75.Aufl., § 2100 Rdn.18; Burandt/Rojahn/ Lang, ErbR, 2.Aufl., § 2102 BGB Rdn.20; Hügel/Zeiser, GBO, 26.Ed., § 51 Rdn.107f; sehr grundlegend Keim DNotZ 2003, 822,ff; Hartmann ZEV 2009, 107ff; Heskamp RNotZ 2014, 517ff).
  • OLG München, 05.01.2017 - 34 Wx 324/16

    Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen

    Nachträglich unrichtig wird das Grundbuch (u. a.), wenn das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausscheidet, weil der Vorerbe mit Zustimmung aller Nacherben über das Grundstück verfügt hat (BayObLG NJW-RR 2005, 956; Demharter § 51 Rn. 42).
  • OLG München, 14.06.2019 - 34 Wx 434/18

    Eintragung des Erbscheins - Nacherbfolge und Ersatzerbe

    a) Die Löschung eines die Verfügungsbeschränkungen des Vorerben nach § 2113 BGB zum Ausdruck bringenden Nacherbenvermerks vor Eintritt des Nacherbfalls (§ 2139 BGB) setzt entweder die Bewilligung aller Nacherben und etwaiger Ersatznacherben gemäß § 19 GBO oder den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit gemäß § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1 GBO voraus (BayObLG NJW-RR 2005, 956; Demharter § 51 Rn. 37; KEHE/Munzig GBO 8. Aufl. § 51 Rn. 36).

    Nachträglich unrichtig wird das Grundbuch nicht nur, wenn das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausscheidet, weil der Vorerbe mit Zustimmung aller Nacherben über das Grundstück verfügt hat (BayObLG NJW-RR 2005, 956; Demharter § 51 Rn. 42; Meikel/Böhringer GBO, 11. Aufl. § 51 Rn. 36).

    Da Verfügungen über das Grundstück der Zustimmung des Ersatznacherben nicht bedürfen (vgl. z.B. BGHZ 40, 115/119; BayObLGZ 1959, 493/497), besteht auch keine Veranlassung, eine solche für eine Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen dem Vorerben und dem Nacherben (vgl. hierzu BGH DNotZ 2001, 392/394) oder für ein Rechtsgeschäft zwischen dem Vor- und dem Nacherben zu verlangen, mit dem ein Erbschaftsgegenstand aus dem nacherbengebundenen Nachlass herausgenommen werden wird (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2005, 956).

  • OLG Frankfurt, 13.08.2019 - 8 U 99/18

    Konsensuale Aufhebung von Vor- und Nacherbschaft

    Vor- und Nacherben können die Bindungen des Vorerben regelmäßig beseitigen, etwa indem sie sich endgültig über die Nacherbschaft auseinandersetzen, also das zwischen ihnen bestehende Verhältnis vertraglich auflösen (s. etwa Weidlich, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2100, Rdnr. 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 13.10.2000 - V ZR 451/98 -, NJW-RR 2001, 217, 218; BayObLG, Beschluss vom 01.03.2005 - 2Z BR 231/04 -, NJW-RR 2005, 956).
  • OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13

    Testamentsauslegung: Einsetzung der "Abkömmlinge" des Vorerben als Nacherben

    b) Die Zustimmung der Nacherben beseitigt die Beeinträchtigung und damit die Unwirksamkeit der Verfügung (§ 2113 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BGB; BGHZ 40, 115; BayObLG NJW-RR 2005, 956; vgl. Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 6 und 12).
  • OLG Hamm, 22.05.2014 - 15 W 102/13

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Befugnis der Vorerbin zur

    Einer ergänzenden Zustimmung der in dem Testament eingesetzten Ersatzerben zu dem Veräußerungsgeschäft der Vorerbin bedarf es nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. etwa BGHZ 40, 119; BayObLG Rpfleger 2005, 421).
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Ersatznacherben bei Verfügung

    2 Z 16/70">BayObLGZ 1970, 137/142; 1995, 55/46; BayObLG DNotZ 1998, 138/140; 2005, 790; Schaub in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 51 Rn. 155; Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. § 51 Rn. 98; Heider ZEV 1995, 1/2).
  • OLG Bamberg, 01.06.2017 - 8 W 37/17

    Löschung eines Nacherbenvermerks - Zusitmmung eines Ersatznacherben

    Nachträglich unrichtig wird das Grundbuch u. a., wenn das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausscheidet, weil der Vorerbe mit Zustimmung aller Nacherben über das Grundstück verfügt hat (BayObLG, Beschluss vom 01.03.2005, Az. 2Z BR 231/04, juris bzw. NJW-RR 2005, 956; OLG München, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 34 Wx 324/16 -, Rn. 10, juris).

    In einem solchen Fall kann das Grundbuch nach § 22 GBO berichtigt werden, ohne dass es einer Bewilligung des Ersatznacherben bedarf (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. März 2005, Az.: 2Z BR 231/04, juris).

  • OLG München, 14.06.2019 - 34 Wx 237/18

    Zustimmung des Vorerben zu einer Verfügung sich selbst gegenüber

    Nachträglich unrichtig wird das Grundbuch (u. a.), wenn das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausscheidet, weil der Vorerbe mit Zustimmung aller Nacherben über das Grundstück verfügt hat (BayObLG NJW-RR 2005, 956; Demharter § 51 Rn. 42.1).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2010 - 20 W 251/09

    Nacherbenvermerk im Grundbuch

  • BGH, 30.08.2017 - II ZA 5/17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Wirksamkeit der Zustellung der

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2014 - 3 Wx 171/13

    Löschung eines Nacherbenvermerks aufgrund Löschungsbewilligung vor Eintritt der

  • OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 20 W 516/10

    Grundbuch: Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks

  • OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 16 AR 3/06

    Zuständigkeitsbestimmung zwischen Vormundschaftsgericht und Familiengericht:

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Rechtsprechung
   KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5331
KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02 (https://dejure.org/2004,5331)
KG, Entscheidung vom 08.06.2004 - 1 W 238/02 (https://dejure.org/2004,5331)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 1 W 238/02 (https://dejure.org/2004,5331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers mit behördlicher Zulassung als "Rechtsbeistand für Erbrecht"nach altem Recht; Einstufung eines berufsmäßigen Betreuers in die höchste Vergütungsgruppe trotz fehlender Ausbildung; Anerkennung von Berufserfahrung als Quelle für den ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung eines zur Rechtsberatung zugelassenen Berufsbetreuers, Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1862 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Dabei liegen solche Fachkenntnisse durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung dann vor, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen, staatlich anerkannten Abschluss aufweist (BayObLG, BtPrax 2000, 32; FamRZ 2001, 187 = NJW-RR 2001, 582; SchlH OLG, BtPrax 2000, 172).

    Dabei ist für die Einstufung in die Vergütungsgruppen des § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG die durch diese Anerkennung erworbene Qualifikation von wesentlicher Bedeutung (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 187).

  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Dabei ist die Anlehnung der Stundensätze von Betreuern an ihre formale Qualifikation durch das Gesetz sachlich auch gerechtfertigt und verfassungsgemäß, weil im Massengeschäft der Betreuervergütung eine typisierte und damit praktisch handhabbare Vergütungsregelung notwendig ist (vgl. BVerfG, BtPrax 2000, 212 = FamRZ 2000, 1277).

    Diese Regelung wurde vor allem auf Initiative der neuen Bundesländer eingeführt, wo der Beruf des Betreuers von einer großen Zahl von Quereinsteigern und nicht - wie in den alten Ländern - hauptsächlich von Angehörigen mit Bildungsabschlüssen im Sozialbereich oder von Personen mit einer juristischen Ausbildung ausgeübt wurde (vgl. BVerfG, FamRZ 2000, 1277 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99

    Vorlage zum BGH zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Darüber hinaus weist das Gesetz die Entscheidung über die Zulassung einer Beschwerde dem Gericht zu, ohne zwischen Rechtspfleger und Richter zu unterscheiden (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 75; OLG Hamm, BtPrax 2000, 129; OLG Frankfurt, BtPrax 2000, 131; Keidel/Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 56g Rn. 31 und 34; Knittel, Betreuungsrecht, FGG, § 56g zu 2.5).
  • OLG Hamm, 03.02.2000 - 15 W 477/99

    Vergütungsanspruch; Vormund; Pfleger; Betreuer; Zulassung; Zulässigkeit;

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Darüber hinaus weist das Gesetz die Entscheidung über die Zulassung einer Beschwerde dem Gericht zu, ohne zwischen Rechtspfleger und Richter zu unterscheiden (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 75; OLG Hamm, BtPrax 2000, 129; OLG Frankfurt, BtPrax 2000, 131; Keidel/Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 56g Rn. 31 und 34; Knittel, Betreuungsrecht, FGG, § 56g zu 2.5).
  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Diese Regel schließt jedoch nicht aus, dass eine anerkannte gleichwertige Ausbildung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG auch dann vorliegen kann, wenn der Staat in einem förmlichen Verfahren eine Tätigkeit als Ausbildung anerkennt (vgl. BayObLG, BtPrax 2000, 33-34 für die Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Rechtsgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BayObLG, BtPrax 2000, 81).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 156/01

    Für eine Betreuung nutzbare Sprachkenntnisse

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Es trifft zwar zu, dass nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG Berufserfahrung ebenso wie die Teilnahme an einzelnen Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich nicht als Quellen für den Erwerb nutzbarer Fachkenntnisse im Betreuungswesen anerkannt sind (Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers S. 121 zu Punkt 6.5.5.8; BayObLG BtPrax 2001, 205; OLG Jena, BtPrax 2000, 170).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Dabei liegen solche Fachkenntnisse durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung dann vor, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen, staatlich anerkannten Abschluss aufweist (BayObLG, BtPrax 2000, 32; FamRZ 2001, 187 = NJW-RR 2001, 582; SchlH OLG, BtPrax 2000, 172).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
    Es trifft zwar zu, dass nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG Berufserfahrung ebenso wie die Teilnahme an einzelnen Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich nicht als Quellen für den Erwerb nutzbarer Fachkenntnisse im Betreuungswesen anerkannt sind (Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers S. 121 zu Punkt 6.5.5.8; BayObLG BtPrax 2001, 205; OLG Jena, BtPrax 2000, 170).
  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00

    Begriff der abgeschlossenen Hochschulausbildung

  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht, § 12 FGG, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentliche Umstände berücksichtigt, § 25 FGG, und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 -, BtPrax 2002, 167 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 W 238/02 -, OLG-Report 2005, 550, 551).

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

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