Rechtsprechung
BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
- Prof. Dr. Lorenz
Letztwillige Verfügung und Erfordernis des Testierwillens; Testamentsanfechtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2078 Abs. 2 § 2247 Abs. 1
Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung - erfolglose Anfechtung des Testaments bei unberücksichtigt gebliebenen Beisetzungswünschen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit der Prüfung des Testierwillens bei eigenhändiger geschriebener und unterschriebener Erklärung; Anfechtung eines Testaments wegen unberücksichtigt gebliebener Beisetzungswünsche; Einziehung eines erteilten Erbscheins; Gültigkeit des Testaments bei fehlender ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Testament - Anforderungen an den Testierwillen
Verfahrensgang
- AG Fürth - VI 456/01
- LG Nürnberg-Fürth, 03.02.2004 - 7 T 7047/03
- BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 656
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers
Auszug aus BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Weder für den im Testament angegebenen von der Unterschrift der Erblasserin gedeckten Zeitraum der Testamentserrichtung "September 92", für dessen Richtigkeit eine tatsächliche Vermutung spricht (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1329), noch für einen anderen Zeitpunkt liegen substantiierte Anhaltspunkte für Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin vor. - BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als …
Auszug aus BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen müssen im Falle einer erfolgreichen Anfechtung bewegender Grund für den letzten Willen gewesen sein; daher setzt die Anfechtung besonders schwerwiegende Umstände voraus, die den Erblasser mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, wenn er die tatsächliche Entwicklung gekannt hätte (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1412/1413;… Palandt/Edenhofer § 2078 Rn. 4). - BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)
Auszug aus BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Die Feststellung des Sachverhalts und die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; BayObLGZ 1999, 1/4).
- BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches …
Auszug aus BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Stützt sich der Tatrichter auf ein Gutachten, so muss die Beweiswürdigung weiter ergeben, dass das Gericht selbständig und eigenverantwortlich geprüft hat, ob es dem Gutachten folgen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388;… Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65). - BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97
Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge
Auszug aus BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Eine Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts besteht nämlich nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243). - BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
Nachweis des Überlebens eines Verschollenen
Auszug aus BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Die Feststellung des Sachverhalts und die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; BayObLGZ 1999, 1/4). - BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung
Auszug aus BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.). - BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81
Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich
Auszug aus BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Sein Vorbringen ist nunmehr dahin aufzufassen, dass er mit der weiteren Beschwerde das Ziel verfolgt, den erteilten Erbschein einzuziehen (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 51).
- OLG Oldenburg, 20.12.2023 - 3 W 96/23
Erbeinsetzung auf dem Kneipenblock: "Schnucki bekommt alles" ist wirksames …
Ein Schriftstück, welches die formalen Voraussetzungen des § 2247 BGB erfüllt, kann immer nur dann als letztwillige Verfügung gelten, wenn sie auf einem ernsten Testierwillen des Erblassers beruht (BayObLG FamRZ 2005, 656 ).Demnach muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (BayObLG FamRZ 2005, 656 ).
- OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
Erbe der Soraya
1 Z 15/85">FamRZ 1987, 101 (102); BayObLG FamRZ 1997, 1436; BayObLGZ 1999, 1; BayObLG FamRZ 2005, 656).Solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen müssen im Falle einer erfolgreichen Anfechtung bewegender Grund für den letzten Willen gewesen sein; daher setzt die Anfechtung besonders schwerwiegende Umstände voraus, die den Erblasser mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, wenn er die tatsächliche Entwicklung gekannt hätte (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1412; BayObLG FamRZ 2005, 656;… Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl. 2016, § 2078 Rn. 4 ff.).
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15
Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins
So hat insbesondere das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem von der Beschwerdeführerin mehrfach angeführten Beschluss vom 02.08.2004 (Az. 1Z BR 056/04, zitiert nach juris Rn. 22) ausgeführt:. - OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15
Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung
Entscheidend ist, dass sich aus dem Schriftstück der Wille der Erblasserin ergibt, die Folgen ihres Todes ernsthaft und umfassend zu regeln (BayObLG FamRZ 2005, 656, 657). - OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12
Wirksamkeit der Beurkundung eines Testaments durch den als Vorstandsvorsitzenden …
Von einem Testierwillen ist auszugehen, wenn der Erblasser das von ihm erstellte Schriftstück als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat, oder wenn er zumindest in dem Bewusstsein handelte, das Schriftstück könne als Testament angesehen werden (… Bayerisches Oberstes Landgesgericht , FamRZ 1999, 534 -juris [Rz. 9]-, m.w.N.; 2005, 656 -juris [Rz. 22]-).Entsprechendes gilt von dem Umstand, dass die Erblasserin das Schriftstück nicht als "Testament" oder inhaltsgleich bezeichnet hat, eben weil die Auslegung nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften darf (ebenso Bayerisches Oberstes Landesgericht , FamRZ 2005, 656 -juris [Rz. 23]-).
Rechtsprechung
LG Koblenz, 11.11.2004 - 2 T 597/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Vergütung eines berufsmäßigen Betreuers; Erwerb von für die Führung von Betreuungen nutzbarer Kenntnisse durch ein abgeschlossenes Lehramtsstudium ; Voraussetzungen der Betreuungsrelevanz von Kenntnissen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung für Lehrer an Grund- und Hauptschulen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Stundensatz eines Betreuers mit Lehramtsexamina
Verfahrensgang
- AG Sinzig, 26.07.2004 - 2 XVII 270/03
- LG Koblenz, 11.11.2004 - 2 T 597/04
- AG Sinzig, 14.02.2005 - 2 XVII 270/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 656 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00
Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von …
Auszug aus LG Koblenz, 11.11.2004 - 2 T 597/04
So basiert die dem Sinn des Gesetzes entsprechende Betreuung auf einem guten Vertrauensverhältnis zwischen dem Betreuten und dem Betreuer (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 306 mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
AG Sinzig, 27.10.2004 - 2 XVII 273/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Festsetzung eines Stundensatzes für einen Betreuer
- Bt-Recht
Stundensatz eines Sozialsekretärs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 656 (Ls.)
Rechtsprechung
AG Koblenz, 16.11.2004 - 3G XVII 76/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Vergütung von Vereinsbetreuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 656 (Ls.)