Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2005 - XII ZB 57/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7769
BGH, 12.01.2005 - XII ZB 57/03 (1) (https://dejure.org/2005,7769)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - XII ZB 57/03 (1) (https://dejure.org/2005,7769)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - XII ZB 57/03 (1) (https://dejure.org/2005,7769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Behauptung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Überprüfung eines Ehevertrags; Tatrichterliche Prüfung des Missbrauchs einer ehevertraglich eingeräumten Rechtsmacht im Rahmen der Ausübungskontrolle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 694
  • AnwBl 2005, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 27.01.2017 - 3 UF 264/15
    aa) Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2004 (XII ZR 265/02, FamRZ 2004, S. 601 ff.) ist es ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für Eheverträge nach den §§ 1408, 1410, 1585c BGB (siehe auch Entscheidungen vom 06.10.2014, XII ZB 110/99, 25.05.2005, XII ZR 296/01, 28.11.2007, XII ZR 132/05, und 21.12.2012, XII ZR 48/11) und für Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich - ab dem 01.09.2009 nach den §§ 6 - 8 VersAusglG - (Entscheidungen vom 06.10.2004, XII ZB 57/03, FamRZ 2005, S. 694, und vom 08.10.2014, XII ZB 318/11, FamRZ 2014, S. 1978 ff., auch juris), dass diese neben der Inhaltskontrolle vornehmlich am Maßstab einer möglichen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB auch der Ausübungskontrolle nach den §§ 242, 313 BGB im Hinblick auf die Frage unterliegen, ob sich der durch die Vertragsregelungen Begünstigte wegen einer gegenüber der bei Vertragsschluss angenommen Entwicklung deutlich abweichenden Situation ganz oder teilweise nicht auf die vertraglichen Regelungen berufen darf.
  • LG Chemnitz, 01.08.2006 - 6 S 4470/04
    Begehrt der Beschwerdeführer jedoch mit der Anhörungsrüge unter Zugrundelegung des Sachverhaltes eine abweichende rechtliche Wertung, so liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vor (XII ZB 57/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2004 - XII ZB 83/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2276
BGH, 03.11.2004 - XII ZB 83/00 (https://dejure.org/2004,2276)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2004 - XII ZB 83/00 (https://dejure.org/2004,2276)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2004 - XII ZB 83/00 (https://dejure.org/2004,2276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung der sog. Zusatzzeit für die Ermittlung der Gesamtzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1277
  • MDR 2005, 816
  • FamRZ 2005, 694
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 4/95

    Bewertung der Soldatenversorgung nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand im

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - XII ZB 83/00
    Bei diesen Zurechnungszeiten handelt es sich, wie der Senat entschieden hat, nicht um erst zukünftige tatsächliche Zeiten, sondern um bloße Berechnungsfaktoren für die Höhe der Versorgung, die bereits mit der Versetzung in den Ruhestand zur Gänze "erdient" seien (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 66, 77 und vom 15. November 1995 - XII ZB 4/95 - FamRZ 1996, 215).

    Das Oberlandesgericht wird diese Bescheide in tatrichterlicher Verantwortung daraufhin zu prüfen haben, ob zwischenzeitlich Änderungen bei der Bemessung der Versorgung des Ehemannes eingetreten sind, die auf deren ehezeitbezogene Bewertung zurückwirken, zu einer von der vom Oberlandesgericht vorgenommenen Anwartschaftsbewertung abweichenden Bewertung des ehezeitlich erworbenen Versorgungsanrechts führen und deshalb - in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 10 a VAHRG - bereits in der Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sind (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 15. November 1995 aaO 216, st. Rspr.).

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - XII ZB 83/00
    Hinsichtlich der Frage, welche Steigerungsraten einer Versorgung die Annahme rechtfertigen, daß der Wert dieser Versorgung in gleicher oder nahezu gleicher Weise steigt wie der Wert einer Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung, verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 7. Juli 2004 (- XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1174 zur Dynamik von Anrechten der VBL).

    Die VBL hat ihre Versorgungsregelungen mit Wirkung ab 1. Januar 2002 grundlegend geändert und anstelle des bisherigen Gesamtversorgungssystems unter Anrechnung gesetzlicher Renten sowie der Regelungen des § 18 BetrAVG ein sog. Punktemodell eingeführt (vgl. im einzelnen Senatsbeschluß vom 7. Juli 2004 aaO).

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - XII ZB 83/00
    Bei diesen Zurechnungszeiten handelt es sich, wie der Senat entschieden hat, nicht um erst zukünftige tatsächliche Zeiten, sondern um bloße Berechnungsfaktoren für die Höhe der Versorgung, die bereits mit der Versetzung in den Ruhestand zur Gänze "erdient" seien (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 66, 77 und vom 15. November 1995 - XII ZB 4/95 - FamRZ 1996, 215).
  • BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20

    Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der

    Sie ist vielmehr lediglich ein die Rentenhöhe steigerndes Bewertungselement, das nur aus technischen Gründen in die Form eines Zeitfaktors gekleidet und deshalb auch nur bei der Höhe der Rente zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2004 - XII ZB 83/00 - FamRZ 2005, 694, 695, zur Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 127/08

    Versorgungsausgleich: Bewertung der Rechtsanwaltsversorgung der

    Die versorgungsausgleichsrechtlich zutreffende Erfassung der auf diesem Faktor beruhenden Werterhöhung macht daher die Anwendung von § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 lit. b BGB erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2004 - XII ZB 83/00 - FamRZ 2005, 694).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht