Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3619
OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2006 - 15 W 445/05 (https://dejure.org/2006,3619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Vergütung eines Betreuers anhand eines pauschlierten Stundensatzes; Frage nach dem Zeitpunkt des Beginns der Berechnung; Wechsel von einem ehrenamtlichen zu einem beruflichen Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Berechnung des pauschalierten Zeitaufwands

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 1 S. 1
    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei einem Wechsel der Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 209
  • FamRZ 2006, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201).

    "b) Bereits der Gesetzeswortlaut legt die Auslegung nahe, dass hierbei - ebenso wie für die jeweiligen Stundenansätze in den übrigen Fallkonstellationen des § 5 VBVG - auf den Lauf der Betreuung als solcher abzustellen ist, unabhängig davon, ob diese von Anfang an von dem anspruchstellenden Betreuer geführt wurde (ebenso Schleswig-Holst. OLG Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05 - ; Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. Anh. zu § 1836 - § 5 VBVG Rn. 6 f.).

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201).

    Zu dieser Frage hat zwischenzeitlich der 33.Zivilsenat des OLG München (Beschluss vom 29.02.2006 - 33 Wx 237/05-; BtPrax 2006, 73f) Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (BVerfG NJW-RR 2000, 1241f).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    aa) Zu Recht ist das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt und bei einem sich daran anschließenden Betreuerwechsel - auch von einem ehrenamtlichen zu einem Berufsbetreuer - nicht neu beginnt, sondern weiter läuft (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 904; OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - juris; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 169; OLG Stuttgart Beschluss vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - juris; OLG Hamm OLGR 2006, 686; OLG Schleswig FamRZ 2006, 649; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 7 f.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 11 f.; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 27 mwN; aA Deinert JurBüro 2005, 285, 286).

    Denn insoweit ist - ebenso wie bei der erstmaligen Betreuung durch einen Berufsbetreuer - von dem aus der Studie des ISG gewonnenen Erfahrungswert auszugehen, dass der Betreuungsaufwand mit der Dauer der Betreuung abnimmt (OLG München FamRZ 2006, 647, 648; OLG Hamm OLGR 2006, 686, 687; vgl. auch BT-Drucks. 15/2494 S. 34).

  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert.
  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6012
VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05.NW (https://dejure.org/2005,6012)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.10.2005 - 1 K 1285/05.NW (https://dejure.org/2005,6012)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 1 K 1285/05.NW (https://dejure.org/2005,6012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung familiärer und sozialpolitischer Aspekte bei der Feststetzung der Grundsteuer; Festsetzung des Grundsteuermessbescheids für ein Einfamilienhaus; Hinreichende Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Familien mit Kindern durch das deutsche Steuersystem; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Grundsteuer: Keine Grundsteuerermäßigung für Familien mit Kindern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Familien mit Kindern müssen auch volle Grundsteuer zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Grundsteuerermäßigung für Familien mit Kindern

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Dabei sind allerdings die Vorgaben des BVerfG (vgl. Beschluss vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91) zur Reichweite des in Art. 6 GG verankerten Verfassungsauftrags zu beachten.

    Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) anknüpft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, a. a. O.).

    Die von den Klägern thematisierte steuerliche Leistungsfähigkeit hat hingegen bei der Einkommensbesteuerung Berücksichtigung zu finden; bei der Besteuerung einer Familie ist dort das nicht disponible Einkommen - einschließlich des Unterhaltsaufwands und Betreuungsbedarfs für Kinder des Steuerpflichtigen - als besteuerbares Einkommen außer Betracht zu lassen (BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, a. a. O.).

    Exemplarisch wird hier auf die Bestimmungen des Mutterschutzes, auf staatliche Leistungen im Rahmen der Erziehungszeiten, auf die Gewährung von Kindergeld (mind. 153 EUR pro Kind) oder die Einräumung von Kinderfreibeträgen, (zur Zeit noch) Baukindergeld, die zusätzliche Förderung für Familien mit Kindern im Rahmen der Riesterrente, die kostenfreie Mitversicherung nicht verdienender Ehegatten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, erhöhte Pflegeversicherungsbeiträge für Versicherungspflichtige ohne Kinder, die Anrechung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rente, höhere besoldungsrechtliche Familienzuschläge für Familien mit Kindern, die steuermindernde Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, a. a. O.), die Vorhaltung öffentlicher Einrichtungen (Kindergärten usw.) sowie auf die erheblichen Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe verwiesen.

    Bei der Umsetzung einer familiären Förderung kann zudem nicht außer Acht bleiben, dass Steuerpflichtige mit Kindern, wegen ihrer Betreuungspflichten, die ihre Arbeitskraft oder ihre Zahlungsfähigkeit beanspruchen, im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder steuerlich weniger leistungsfähig sind (ebenso: BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, a. a. O.).

    Es ist sicherlich als Aufgabe des Staates (sowie nach Auffassung des Gerichts auch der Tarifpartner) anzusehen, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt, dass die Rückkehr in eine Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht und dass die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden (vgl. BVerfG Beschluss vom 10. November 1998, a. a. O. und BVerfGE 88, 203, 260).

  • BFH, 22.07.2005 - II B 121/04

    Sachwertverfahren - ZFH

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Dies gilt umso mehr, als die Grundsteuer, wegen ihrer eher geringeren steuerlichen Belastungswirkung, im Normalfall keine übermäßige Belastung des Steuerschuldner darstellt (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Juli 2005, II B 121/04).

    Insoweit verweist das Gericht auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 4. August 2005 - II B 40/05; Beschluss vom 4. August 2005 - II B 145/04; Beschluss vom 22. Juli 2005 - II B 121/04; Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 und Urteil vom 7. Juli 2004 - II R 77/01) sowie auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005 (Az: 2 S 1313/04).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Einer weitergehenden Differenzierung im Sinne des klägerischen Anliegens steht der Gleichheitssatz entgegen, der im Steuerrecht seine besondere Ausprägung in Form des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit gefunden hat (Art. 3 Abs. 1 GG, vgl BVerfGE 13, 331 m. w. N. und Urteil vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 18/81).

    Insbesondere kann der Gesetzgeber aus Gründen der Praktikabilität (vgl. hierzu BVerfGE 13, 331) bei der Steuererhebung von weitergehenden Differenzierungen absehen, weil er an anderer Stelle einkommen- und familienbezogene Aspekte berücksichtigt.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Einer weitergehenden Differenzierung im Sinne des klägerischen Anliegens steht der Gleichheitssatz entgegen, der im Steuerrecht seine besondere Ausprägung in Form des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit gefunden hat (Art. 3 Abs. 1 GG, vgl BVerfGE 13, 331 m. w. N. und Urteil vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 18/81).

    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist gegebenenfalls vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 50, 386, 391 f., m. w. N.; 55, 72, 89 f. und Urteil vom 10. Februar 1987 - 1 BvL 18/81).

  • FG Berlin, 06.10.2004 - 2 K 2386/02

    Rechtmäßigkeit der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuer B;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob sämtliche Steuerpflichtigen im Gemeindegebiet allgemein und unter gewöhnlichen Umständen die Steuer entrichten können (FG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 2 K 2386/02).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    In den bezeichneten Entscheidungen wird insbesondere ausgeführt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 zur Verfassungswidrigkeit der Vermögenssteuer (BVerfGE 93, 121) dem Grunde nach nicht auf den Bereich der Grundsteuer übertragbar ist.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Es ist sicherlich als Aufgabe des Staates (sowie nach Auffassung des Gerichts auch der Tarifpartner) anzusehen, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt, dass die Rückkehr in eine Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht und dass die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden (vgl. BVerfG Beschluss vom 10. November 1998, a. a. O. und BVerfGE 88, 203, 260).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Ausgangspunkt der Besteuerung ist somit nicht die individuelle Finanzkraft des Eigentümers des zu besteuernden Objekts, sondern der nach den Vorgaben des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelte steuerrelevante Objektwert (vgl. BVerfG, B. v. 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 2 S 1313/04

    Grundsteuer; keine konfiskatorische Wirkung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Insoweit verweist das Gericht auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 4. August 2005 - II B 40/05; Beschluss vom 4. August 2005 - II B 145/04; Beschluss vom 22. Juli 2005 - II B 121/04; Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 und Urteil vom 7. Juli 2004 - II R 77/01) sowie auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005 (Az: 2 S 1313/04).
  • BFH, 07.07.2004 - II R 77/01

    GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
    Insoweit verweist das Gericht auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 4. August 2005 - II B 40/05; Beschluss vom 4. August 2005 - II B 145/04; Beschluss vom 22. Juli 2005 - II B 121/04; Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 und Urteil vom 7. Juli 2004 - II R 77/01) sowie auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005 (Az: 2 S 1313/04).
  • BFH, 04.08.2005 - II B 40/05

    Einheitsbewertung - Bescheid gegenüber früherem Grundstückseigentümer;

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

  • BFH, 02.02.2005 - II R 36/03

    Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren weiterhin zulässig

  • BFH, 04.08.2005 - II B 145/04

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung

  • BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 92 BewG

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 13.01.2006 - 6 T 8/06   

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https://dejure.org/2006,16433
LG Wuppertal, 13.01.2006 - 6 T 8/06 (https://dejure.org/2006,16433)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13.01.2006 - 6 T 8/06 (https://dejure.org/2006,16433)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 6 T 8/06 (https://dejure.org/2006,16433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1066 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wuppertal, 29.12.2005 - 6 T 802/05

    Abrechnung von nach dem Tod des Betroffenen entstandenen Vergütungsansprüchen zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.01.2006 - 6 T 8/06
    Dies läßt den Schluß darauf zu, daß es für das Entstehen des Vergütungsanspruchs allein auf die Einrichtung der Betreuung bzw. der Beendigung ankommt (vgl. Beschluß der Kammer vom 29. Dezember 2005 - 6 T 802/05).
  • LG Wuppertal, 02.08.2006 - 6 T 452/06

    Fälligkeit der Vergütung eines Betreuers; Geltendmachen einer Vergütung nach § 9

    Hierzu hat die Kammer bereits im Beschluss vom 13. Januar 2006 (6 T 8/06) ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 03.01.2006 - 2 T 823/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32426
LG Koblenz, 03.01.2006 - 2 T 823/05 (https://dejure.org/2006,32426)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03.01.2006 - 2 T 823/05 (https://dejure.org/2006,32426)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 2 T 823/05 (https://dejure.org/2006,32426)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Berechnung des pauschalisierten Zeitaufwands bei Übergang von vorläufiger zu Hauptbetreuung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1066 (Ls.)
 
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  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus LG Koblenz, 03.01.2006 - 2 T 823/05
    Weitere Beschwerde entschieden durch OLG Zweibrücken, B.v. 21.2.2006, FGPrax 2006, 121-122 (siehe dort).
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