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   OVG Hamburg, 21.06.2006 - 4 So 68/06   

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https://dejure.org/2006,28754
OVG Hamburg, 21.06.2006 - 4 So 68/06 (https://dejure.org/2006,28754)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - 4 So 68/06 (https://dejure.org/2006,28754)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 4 So 68/06 (https://dejure.org/2006,28754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Familienrechtlicher Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1615
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten

    Für die Frage, welcher Berufssparte die Ausbildung zuzurechnen ist, sind diese beiden Abschnitte daher als einheitliche mehrstufige Ausbildung zum Lehramt einzuordnen (vgl. BFHE 251, 10 = NJW 2015, 3807 Rn. 16 ff.; OVG Hamburg FamRZ 2006, 1615; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 2 Rn. 82; wohl auch OLG Celle FamRZ 2010, 1456).
  • OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die

    Ob dabei ähnlich dem Ausbildungsweg Haupt(Real-)schule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule (dazu BGH FamRZ 2006, 1100, 1101 ) für die Bachelor-Master-Studiengangfolge eine von vorn herein bestehende Absicht auf Fortsetzung der Ausbildung oder eine Abstimmung mit den Eltern gegeben sein muss (vgl. OVG Hamburg FamRZ 2006, 1615 zum Studiengang Sozialökonomie mit den Abschlüssen Diplom I und Diplom II; so wohl Wohlgemuth in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., Rn. 463), mag wegen des regelmäßig gegebenen engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Studiengänge fraglich erscheinen.
  • OVG Hamburg, 08.02.2016 - 3 Nc 207/15

    Zur Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern für Kosten eines Rechtsstreits um

    Denn nach Auffassung des Senats besteht ein fortdauernder Anspruch auf Ausbildungsunterhalt in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1989, NJW 1989, 2253 und v. 17.5.2006, a.a.O., 1101) jedenfalls dann, wenn zwischen dem Bachelor- und dem konsekutiven Masterstudium ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht und sich das Masterstudium als eine fachliche Ergänzung und Weiterführung oder Vertiefung des erfolgreich absolvierten Bachelorstudiums darstellt (so bereits OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.1.2011, FamRZ 2011, 1067; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2006, FamRZ 2006, 1615 und v. 1.12.2011, 3 Nc 91/11, n.v.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09

    Visum; Serbien; Ehegattennachzug; Prozesskostenhilfe; Bewilligung unter

    Dieser in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Anspruch (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, juris) richtet sich hier nicht nach §§ 1360 ff. BGB, sondern nach dem in Serbien geltenden Unterhaltsrecht (Art. 18 Abs. 1 EGBGB).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 12 M 29.07

    Maßgeblichkeit des § 32 Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) in Fällen

    Dieser Anspruch, der einer Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe vorgeht, ist zwar in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, zitiert nach juris).
  • VG Minden, 13.02.2008 - 6 K 1433/07
    Auch die Erklärung ihrer Eltern, die ihr gegenüber, weil sie bislang keine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat, noch unterhaltsverpflichtet und damit prozesskostenvorschusspflichtig sind, vgl. z.B. OVG NRW, Beschluss vom 14.9.1983 - 16 B 2267, 2268/82 -, ZfSH/SGB 1984, 420 = FamRZ 1984, 603 = juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 21.6.2006 - 4 So 68/06 -, FamRZ 2006, 1615 = juris, ist bezüglich der behaupteten Wohn- und Kreditkosten unzureichend belegt; dem dazu allein überreichten Kontoauszug fehlt es an genügendem Beweiswert.
  • VG Berlin, 27.04.2016 - 12 K 268.15

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

    Dieser in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Anspruch (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 - juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 - juris) richtet sich hier nicht nach §§ 1360 ff. BGB, sondern nach dem in Punjab/Indien geltenden Unterhaltsrecht (Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen - ABl.
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