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   OLG München, 23.02.2006 - 8 U 4897/05   

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https://dejure.org/2006,16599
OLG München, 23.02.2006 - 8 U 4897/05 (https://dejure.org/2006,16599)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2006 - 8 U 4897/05 (https://dejure.org/2006,16599)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 8 U 4897/05 (https://dejure.org/2006,16599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 § 823 Abs. 1
    Haftung des Betreibers eines Altenpflegeheims für Verbrühungen eines Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heim muß auf Bewohner achten

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB; § 116 Abs. 1 SGB X
    Zur Haftung eines Altenheimbetreibers für die Verbrühung eines Heimbewohners [Beschützende Abteilung des Pflegeheims, sachliche Ausstattung der Räumlichkeiten, Sorgfalts- und Aufsichtspflichten der Pflegeeinrichtung, Haftung des Pflegeheims, Verbrühung des Bewohners beim ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1676
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 8 U 4897/05
    Verbrühungs-Unfälle durch heißes Wasser in Pflegeeinrichtungen sind auch durchaus in der Vergangenheit bereits aufgetreten (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 14.11.2002, NJW 2003, 348 ).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 8 U 4897/05
    Zutreffend hat das Landgericht insoweit auf eine neuere Entscheidung des BGH vom 28.4.2005 (NJW 2005, 1937 ff.) abgestellt.
  • BGH, 22.08.2019 - III ZR 113/18

    Schutzpflichten von Wohnheimen für Menschen mit einer geistigen Behinderung

    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten war geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1, § 278 Satz 1 BGB) als auch einen damit korrespondierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (Senat, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53, 55; s. auch OLG Düsseldorf, VersR 2017, 501 f; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867, 868; 2014, 458, 459 und OLG München, FamRZ 2006, 1676, 1677).

    Dafür könnte sprechen, dass der Schutz vor Verbrühungen bereits in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen war und die Gerichte hierbei gesteigerte Sicherheitsanforderungen hinsichtlich schutzbedürftiger Heimbewohner angenommen haben (z.B. OLG Stuttgart, VersR 2000, 333: Einbau eines Temperaturbegrenzers oder einer nur durch das Personal zu bedienenden Sperrvorrichtung [Rehabilitationszentrum]; OLG München, FamRZ 2006, 1676: Installation eines Temperaturreglers oder -begrenzers [Pflegeheim]; OLG Hamm, PflR 2014, 457: Einbau eines Absperrventils und von durch ein Sicherheitsschloss versperrten Türen [Pflegezentrum]).

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